Sitzung: 06.02.2018 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 002/2018
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 15.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2018/19 die Bildung von 15 Eingangsklassen.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangsklasse |
Diesterwegschule |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
1 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
15 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen erklärte zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2018/19, dass die Verwaltung froh darüber sei 15 Eingangsklassen bilden zu können. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen besprochen worden.