Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadt­gebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 15.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2018/19 die Bildung von 15 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangsklasse

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

1

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

15

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erklärte zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2018/19, dass die Verwaltung froh darüber sei 15 Eingangsklassen bilden zu können. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen besprochen worden.