Sitzung: 28.09.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 176/2000
Beschluss:
Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Bei der Haushaltsstelle 880.95000 - Sanierung des Bürgerhauses Kamen-Heeren - werden 119.000,00 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen