Beschluss:

 

1.      Der Bericht über die Beteiligungen der Stadt Kamen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts gem. § 112 Abs. 3 Gemeindeordnung NW wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwohner Kamens auf die Mög­lichkeit der Einsicht­nahme durch Bekanntmachung in den Kamener Bekanntmachungen - Amtsblatt der Stadt Kamen - hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig angenommen