Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;

2.    den Bebauungsplan Nr. 4.1 Ka „Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße“.gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegtem Lageplan dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

Herr Lipinski wies darauf hin, dass die Thematik ausreichend unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt diskutiert worden sei.