Sitzung: 28.11.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 122/2017
Beschlussempfehlung:
Der
Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3)
BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;
2.
die 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in
dem vorgelegtem Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen
Antrag zur
Geschäftsordnung
Herr Diederichs-Späh stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die
Zahl der Wortmeldungen pro Ausschussmitglied auf 6 zu diesem Tagesordnungspunkt
zuzulassen. Die Sitzungsunterlagen seien sehr umfangreich gewesen und es hätten
sich viele Rückfragen daraus ergeben.
Der Vorsitzende bat angesichts der Zahl der Ausschussmitglieder die
gesteckten Möglichkeiten der jeweils 3 Wortmeldungen zu bedenken und die damit
einhergehende Sitzungsdauer, zumal die Thematik als solche durch die
vorlaufenden Beratungen hinreichend bekannt sein müsste.
Frau Schaumann erklärte, dass sie keine 3 Wortmeldungen benötige,
aber bei zusätzlichem Informationsbedarf der CDU-Fraktion keine Probleme mit
einer Erhöhung der zugelassenen Wortmeldungen habe.
Herr Lipinski ließ über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Zahl der maximalen Wortmeldungen pro Ausschussmitglied zu diesem
Tagesordnungspunkt wird auf 6 erhöht.
Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen
mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Herr Dr. Liedtke verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage und
wies auf den Zusammenhang zur beschlossenen Veränderungssperre hin. Mit
Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes würde die Veränderungssperre automatisch
enden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Bauleitplanung seien
von einem externen Planungsbüro erarbeitet und begleitet worden. Darüber hinaus
sei eine umfassende Rechtsberatung durch ein Fachanwaltsbüro erfolgt.
Herr Diederichs-Späh hinterfragte verschiedene Details zu
vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere zur Stellungnahme der Firma P 3
bezüglich der Abstufung von GI- zu einem GE-Gebiet. Darüber hinaus erkundigte
er sich nach Beeinträchtigungen für Anwohner der Schäferstraße und der Unnaer
Straße, die sich ergeben könnten.
Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass alle Belange im Rahmen der
verschiedenen Beteiligungsprozesse berücksichtigt und eingehende
Stellungnahmen abgewogen worden seien. Orientiert an den Planungszielen folge
ein intensiver Abstimmungsprozess unter Einbeziehung von gutachterlichen
Stellungnahmen, die auch Belange der Anwohner z. B. Lärmschutz berücksichtigen
würden. Planung sei immer ein lebendiger Prozess. Im Laufe des
Planungsprozesses würden Anpassungen erfolgen. Dies habe sich auch darin
gezeigt, dass nach der 2. Öffentlichen Auslegung sich Einwendungen und
Anregungen aus der 1. Offenlage bereits erledigt hätten. Trotz allem seien aber
die kompletten Unterlagen mit der Beschlussfassung vorzulegen gewesen.
Herr Fuhrmann merkte an, dass er sich deutlichere Darstellungen zu
ausgeräumten Bedenken gewünscht hätte, dies hätte viele Rückfragen und Bedenken
erübrigen können.
Herr Wilhelm stellte verschiedene Nachfragen zu verschiedenen
Punkten aus der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan 4.1 Ka
nebst Anlagen, die von Herrn Dr. Liedtke beantwortet wurden.
Insbesondere wies Herr Dr. Liedtke darauf hin, dass ein Bebauungsplan
die Rahmenbedingungen festlege. Es handele sich um eine Maximaldarstellung. Davon
abzugrenzen sei der Umgang mit einem Bauvorhaben. Hinsichtlich der
verkehrlichen Auswirkungen würden die Gutachten die maximalen Auswirkungen
berücksichtigen und entsprechende Rahmenbedingungen seien im Bebauungsplan
enthalten. Das Bauantragsverfahren beziehe sich dagegen immer auf den
Einzelfall. Hier sei es möglich, z.B. erforderliche Auflagen festzusetzen.
Auf Nachfrage von Herrn Helmken erläuterte Herr Dr. Liedtke
das nach dem Baugesetzbuch vorgegebene Verfahren. Er wies insbesondere auf die
Beteiligung der Öffentlichkeit hin. Im Laufe dieses Verfahrens seien auch
viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt worden, die aber nicht
immer zu förmlichen Eingaben/Stellungnahmen geführt hätten.
Im Rahmen der weiteren Diskussion stelle Herr Dr. Liedtke klar,
dass P 3 sein Vorhaben auf Grundlage der zur Beschlussfassung vorgelegten
Bauleitplanung im vollen Umfang umsetzen könne. Auch die Erschließung sei
gesichert. Hier sei auch die Möglichkeit der Anbindung an die Straße Zollpost
in die Überlegungen einzubeziehen. So könnte es z.B. möglich sein, eine
Erschließung von Mitarbeiterparkplätzen über die Straße Zollpost zu
ermöglichen.
Herr Kasperidus kam zu dem Schluss, dass mit der 1. Änderung des
Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 4.1 Ka eine zielgerichtete
Entwicklung erreicht werden könne. Er würde keine Probleme sehen.
Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob auch die Aspekte der
„Lichtverschmutzung“ im Rahmen des Verfahrens – insbesondere für die Anwohner
der Unnaer Straße und der Schäferstraße berücksichtigt worden seien.
Regelungen dazu könnten mit dem Baugenehmigungsverfahren getroffen werden
– im Rahmen der Einzelprüfung, entgegnete Herr Dr. Liedtke.
Herr Diederichs-Späh stellte in Frage, ob aufgrund aktueller
Entwicklungen (u.a. Ansiedlung von Woolworth und DHL, Logistikansiedlung von P
3, Mautumfahrungen durch Lkw) die derzeitige Verkehrsinfrastruktur (B 233,
Heerener Straße, Schattweg) zukünftig noch leistungsfähig sei.
Es stehe allen Fraktionen frei, im Vorfeld die Verwaltung zu befragen
oder um einen Erläuterungstermin durch die Verwaltung zu bitten, wies Herr Dr.
Liedtke hin.
Herr Kissing erkundigte sich, ob sich Auswirkungen auch auf die
Kreuzung Hochstraße / Lünener Straße ergeben könnten.
Daraufhin erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Erschließung immer
in Gänze betrachtete werde. Diese Kreuzung habe jedoch eine untergeordnete
Rolle bei den erwarteten Ziel- und Quellverkehren aus dem Bebauungsplangebiet.
Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Diederichs-Späh, dass diese sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die Beratung werde fraktionsintern fortgesetzt. Er räumte ein, dass am Ende ggf. eine andere Bewertung bei der Beschlussfassung im Rat erfolgen könne