Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, § 4 (2) BauGB und § 4a (3) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;

2.    die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in dem vorgelegtem Lageplan dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig angenommen


Antrag zur Geschäftsordnung

 

Herr Diederichs-Späh stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Zahl der Wortmeldungen pro Ausschussmitglied auf 6 zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen. Die Sitzungsunterlagen seien sehr umfangreich gewesen und es hätten sich viele Rückfragen daraus ergeben.

 

Der Vorsitzende bat angesichts der Zahl der Ausschussmitglieder die gesteckten Möglichkeiten der jeweils 3 Wortmeldungen zu bedenken und die damit einhergehende Sitzungsdauer, zumal die Thematik als solche durch die vorlaufenden Beratungen hinreichend bekannt sein müsste.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie keine 3 Wortmeldungen benötige, aber bei zusätzlichem Informationsbedarf der CDU-Fraktion keine Probleme mit einer Erhöhung der zugelassenen Wortmeldungen habe.

 

Herr Lipinski ließ über den Antrag abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Zahl der maximalen Wortmeldungen pro Ausschussmitglied zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf 6 erhöht.

 

Abstimmungsergebnis:                   bei 9 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt

 

 

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

Herr Dr. Liedtke verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage und wies auf den Zusammen­hang zur beschlossenen Veränderungssperre hin. Mit Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes würde die Verän­derungssperre automatisch enden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Bau­leitplanung seien von einem externen Planungsbüro erarbeitet und begleitet worden. Darüber hinaus sei eine umfassende Rechtsberatung durch ein Fachanwaltsbüro erfolgt.

 

Herr Diederichs-Späh hinterfragte verschiedene Details zu vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere zur Stellungnahme der Firma P 3 bezüglich der Abstufung von GI- zu einem GE-Gebiet. Darüber hinaus erkundigte er sich nach Beeinträchtigungen für Anwohner der Schäferstraße und der Unnaer Straße, die sich ergeben könnten.

 

Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass alle Belange im Rahmen der verschiedenen Beteiligungs­pro­zesse berücksichtigt und eingehende Stellungnahmen abgewogen worden seien. Orientiert an den Planungszielen folge ein intensiver Abstimmungsprozess unter Einbeziehung von gutach­terlichen Stellungnahmen, die auch Belange der Anwohner z. B. Lärmschutz berücksichtigen würden. Planung sei immer ein lebendiger Prozess. Im Laufe des Planungsprozesses würden Anpassungen erfolgen. Dies habe sich auch darin gezeigt, dass nach der 2. Öffentlichen Ausle­gung sich Einwendungen und Anregungen aus der 1. Offenlage bereits erledigt hätten. Trotz allem seien aber die kompletten Unterlagen mit der Beschlussfassung vorzulegen gewesen.

 

Herr Fuhrmann merkte an, dass er sich deutlichere Darstellungen zu ausgeräumten Bedenken gewünscht hätte, dies hätte viele Rückfragen und Bedenken erübrigen können.

 

Herr Wilhelm stellte verschiedene Nachfragen zu verschiedenen Punkten aus der Beschluss­vorlage zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan 4.1 Ka nebst Anlagen, die von Herrn Dr. Liedtke beantwortet wurden. Insbesondere wies Herr Dr. Liedtke darauf hin, dass ein Bebau­ungsplan die Rahmenbedingungen festlege. Es handele sich um eine Maximaldarstellung. Da­von abzugrenzen sei der Umgang mit einem Bauvorhaben. Hinsichtlich der verkehrlichen Aus­wirkungen würden die Gutachten die maximalen Auswirkungen berücksichtigen und ent­sprechende Rahmenbedingungen seien im Bebauungsplan enthalten. Das Bauantragsverfahren beziehe sich dagegen immer auf den Einzelfall. Hier sei es möglich, z.B. erforderliche Auflagen festzusetzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helmken erläuterte Herr Dr. Liedtke das nach dem Baugesetzbuch vorgegebene Verfahren. Er wies insbesondere auf die Beteiligung der Öffentlichkeit hin. Im Lau­fe dieses Verfahrens seien auch viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt worden, die aber nicht immer zu förmlichen Eingaben/Stellungnahmen geführt hätten.

Im Rahmen der weiteren Diskussion stelle Herr Dr. Liedtke klar, dass P 3 sein Vorhaben auf Grundlage der zur Beschlussfassung vorgelegten Bauleitplanung im vollen Umfang umsetzen könne. Auch die Erschließung sei gesichert. Hier sei auch die Möglichkeit der Anbindung an die Straße Zollpost in die Überlegungen einzubeziehen. So könnte es z.B. möglich sein, eine Erschlie­ßung von Mitarbeiterparkplätzen über die Straße Zollpost zu ermöglichen.

Herr Kasperidus kam zu dem Schluss, dass mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 4.1 Ka eine zielgerichtete Entwicklung erreicht werden könne. Er würde keine Probleme sehen.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, ob auch die Aspekte der „Lichtverschmutzung“ im Rah­men des Verfahrens – insbesondere für die Anwohner der Unnaer Straße und der Schäferstraße berücksichtigt worden seien.

 

Regelungen dazu könnten mit dem Baugenehmigungsverfahren getroffen werden – im Rahmen der Einzelprüfung, entgegnete Herr Dr. Liedtke.

 

Herr Diederichs-Späh stellte in Frage, ob aufgrund aktueller Entwicklungen (u.a. Ansiedlung von Woolworth und DHL, Logistikansiedlung von P 3, Mautumfahrungen durch Lkw) die der­zeitige Verkehrsinfrastruktur (B 233, Heerener Straße, Schattweg) zukünftig noch leistungsfähig sei.

 

 

Es stehe allen Fraktionen frei, im Vorfeld die Verwaltung zu befragen oder um einen Erläute­rungs­termin durch die Verwaltung zu bitten, wies Herr Dr. Liedtke hin.

 

Herr Kissing erkundigte sich, ob sich Auswirkungen auch auf die Kreuzung Hochstraße / Lünener Straße ergeben könnten.

 

Daraufhin erklärte Herr Dr. Liedtke, dass die Erschließung immer in Gänze betrachtete werde. Diese Kreuzung habe jedoch eine untergeordnete Rolle bei den erwarteten Ziel- und Quellver­kehren aus dem Bebauungsplangebiet.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Diederichs-Späh, dass diese sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die Beratung werde fraktionsintern fortgesetzt. Er räumte ein, dass am Ende ggf. eine andere Bewertung bei der Beschlussfassung im Rat erfolgen könne