Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.    über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 05 Ka-Me 2. Änderung "Am Langen Kamp" gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegten Lageplan dargestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

Herr Helmken machte für seine Fraktion deutlich, dass es mit Blick auf die Prognose von steigenden Geburtenraten für einen Fehler gehalten werde, Spielplatzflächen und Grünanlagen aufzugeben. Er appellierte an die anderen Ausschussmitglieder, diesen Schritt grundsätzlich zu überdenken.

 

Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zu festgestellten Bodenbelastungen erklärte Herr Breuer, dass der Kreis Unna als zuständige Bodenschutzbehörde keinen akuten Handlungs­bedarf sehe. Der Bauherr werde in Abstimmung mit dem Kreis Unna die erforderlichen Maßnah­men aufgegeben bekommen.