Sitzung: 28.11.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 117/2017
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der beigefügten Abwägungsvorschläge der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 05 Ka-Me 2. Änderung
"Am Langen Kamp" gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als
Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in dem vorgelegten
Lageplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Herr Helmken machte für seine Fraktion deutlich, dass es mit Blick
auf die Prognose von steigenden Geburtenraten für einen Fehler gehalten werde,
Spielplatzflächen und Grünanlagen aufzugeben. Er appellierte an die anderen
Ausschussmitglieder, diesen Schritt grundsätzlich zu überdenken.
Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zu festgestellten
Bodenbelastungen erklärte Herr Breuer, dass der Kreis Unna als
zuständige Bodenschutzbehörde keinen akuten Handlungsbedarf sehe. Der Bauherr
werde in Abstimmung mit dem Kreis Unna die erforderlichen Maßnahmen aufgegeben
bekommen.