Sitzung: 28.11.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 118/2017
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt
1.
das integrierte Handlungskonzept Kamen SG
Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass
a. die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das Konzept mit einem Budget von 250.000 € (Kosten für Erwerb, Rückbau und Herstellung der Flächen) aufgenommen wird,
b.
im Gegenzug dazu, die Maßnahmen „Städtebauliche
Umgestaltung Gartenplatz“ und „Fassadenprogramm Gartenplatz“ im aktuellen
Kosten- und Finanzierungsplan zunächst nicht berücksichtigt werden,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden
Zuwendungsantrag für die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des
Willy-Brandt-Platzes“ zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2018 bei der
Bezirksregierung Arnsberg einzureichen und den Kosten- und Finanzierungsplan
zum STEP 2018 entsprechend zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Dr.
Liedtke verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage. Darüber hinaus erläuterte
er die Planungen „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ (Abriss
des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 5 a, Herstellung der Platzfläche, Errichtung
einer Glas-/Stahlkonstruktion für den Tiefgaragen Zu-/Abgang), das Sanierungskonzept
„Streiflichter Willy-Brandt-Platz“ (Ersatz durch Intarsien aus Kupfer) sowie
das neue Nutzungskonzept für das Gebäude „Willy-Brandt-Platz 11 a“
(Fahrradparkhaus, Servicebüro der VHS, öffentliche WC-Anlage) anhand einer Präsentation.
Im Namen der SPD-Fraktion erklärte Herr Kasperidus, dass der vorliegenden
Beschlussvorlage zugestimmt werde. Die vorgestellten Planungen würden sehr
begrüßt.
Zur vorgesehenen Einhausung für den Zu-/Ausgang der Tiefgarage erläuterte
Herr Dr.
Liedtke auf Nachfrage von Frau Schaumann, dass diese erforderlich sei. Eine Integration in
das Schließsystem sei vorgesehen, so dass der Eingang in der Zeit von 19.00
Uhr – 7.00 Uhr verschlossen werde.
Auch seitens der CDU-Fraktion werde der Vorschlag begrüßt, sagte Herr Diederichs-Späh. Das Entwässerungsthema
sei bei Abriss und Flächenausbau im Bereich Willy-Brandt-Platz 5 a s. E. neu zu
beurteilen. Er wies auf eine Entwässerungsproblematik im Bereich des Gebäudes
Willy-Brandt-Platz 14, wo eine Rinne zwischenzeitlich überbaut worden sei.
Herr Standop erkundigte sich nach der
Zeitschiene für eine Realisierung der Projekte und welche Vereinbarung mit dem
derzeitigen Mieter getroffen worden sei.
Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass der Zeitpunkt des Auslaufens des Mietvertrages
für das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a durch die Stadt Kamen rechtzeitig mit
dem Mieter abgestimmt werde. Die Verwaltung werde auch bei der Suche eines
neuen Ladenlokals behilflich sein.
Insgesamt stehe die Umsetzung unter dem Fördervorbehalt. Ein
Zuwendungsantrag sei fristgerecht durch die Verwaltung eingereicht worden. Die
Bezirksregierung habe in einer Vorabstimmung bereits die grundsätzliche
Förderfähigkeit der Maßnahme positiv beurteilt. Der Umsetzungszeitpunkt sei
von der Entscheidung des zuständigen Landesministeriums abhängig ob und wann
das Projekt ins Städtebauförderprogramm aufgenommen werde. Die Maßnahmenumsetzung
könne erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid erlassen worden sei.
Nach bisherigen Erfahrungswerten erfolge die Veröffentlichung des
Städtebauförderprogrammes im Spätsommer.
Auch das Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a befinde sich zwischenzeitlich im
Eigentum der Stadt Kamen. Es sei geplant, dieses Gebäude durch die Stadt Kamen
zu nutzen. Darin solle eine öffentliche WC-Anlage sowie eine Service-Stelle der
VHS untergebracht werden. Darüber hinsoll ein Gebäudeteil zu einem
Fahrradparkhaus umgebaut werden. Die letztgenannte Maßnahme werde in das
Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt eingebunden. Der Bau einer überdachten
Fahrradabstellanlage im Bereich des Durchganges der Sparkasse werde gestrichen.
Es würden im Fahrradparkhaus 80 – 100 Abstellplätze geschaffen. Der
Zuwendungsantrag nach den Förderrichtlinien Nahmobilität sei entsprechend
angepasst worden. Das Fahrradparkhaus soll konzeptionell an die Radstation
angebunden werden (Chipzugang, Videoüberwachung, Reinigung, ggf. auch
partielles Service-Angebot). Darüber hinaus sei auch denkbar, die Reinigung
der öffentlichen WC-Anlage an die AWO/DasDies zu übertragen.
Auf Nachfrage von Frau Schaumann zu Gebührenerhebung und Zugangsvoraussetzungen zum
Fahrradparkhaus erläuterte Herr Breuer, dass die Zugänglichkeit nur in Verbindung mit einem Chipsystem möglich
sein soll, um eine Zugangskontrolle zu haben. Die Möglichkeit der Gebührenerhebung
sei, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Fördermaßnahme handele,
noch zu prüfen. Unter Umständen könne nur eine „Schutzgebühr“ für den Chip genommen
werden. Die Ausgabe des Chips könne durch die Radstation oder aber auch noch
ergänzend durch das zukünftig benachbarte Büro der VHS erfolgen. Im Rahmen der
Voruntersuchungen zum Fahrradabstellanlagenkonzept sei Bedarf für Kurz- und
Langzeitfahrradparken in der Innenstadt festgestellt worden. Nach Möglichkeit
sollen beide Komponenten in dem Fahrradparkhaus berücksichtigt werden. Das
Fahrradabstellsystem als solches sei noch nicht im Detail geplant.
Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass die
Entwässerungsfuge in der Tiefgaragendecke immer Wasser führe und regte eine
Mängelbeseitigung im Rahmen der Baumaßnahme an, wenn der Pavillon beseitigt
werde.
Des Weiteren schlug er vor, zum barrierefreien Erreichen der Tiefgarage,
einen Aufzug zu installieren.
Zum Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a regte er an, die im Zickzack
angeordnete Fensterreihe zu begradigen. Die Gestaltung entspreche nicht dem
heutigen Zeitgeist.
Diese Anregung könne geprüft werden, entgegnete Herr Dr. Liedtke, aber es sei zu bedenken,
dass eine Begradigung sehr kostenintensiv und zudem nicht förderfähig sei. Eine
dringende Notwendigkeit zur Begradigung der Fassade sehe er aus
städtebaulicher Betrachtung nicht, da die Gesamtsituation sich durch die offene
Glasfassade als sehr transparent darstelle. In der Vergangenheit waren die Fensterfronten
durch die Dekoration immer als sehr massiv empfunden worden. Eine Glasfront
wirke dagegen deutlich anders. Der Einbau eines Fahrstuhls sei grundsätzlich
gut, aber eine Finanzierung der Anschaffung und Unterhaltung leider nicht darstellbar.
Herr Kasperidus berichtete von seinen
positiven Erfahrungen mit dem Chipsystem der Radstation.
Zur Nachfrage von Herrn Kasperidus zur Kostenpflicht und Unterhaltung bei der
öffentlichen Toilettenanlage, erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine Nutzungsgebühr
nicht erhoben werden soll, die Unterhaltung von der AWO mit übernommen werden
könnte, die auch ohnehin das Fahrradparkhaus betreuen solle. Darüber hinaus
solle die Toilettenanlage nachts geschlossen bleiben.
Bezüglich der Fassadengestaltung in Zickzack-Form ergänzte Herr Heidenreich, dass hier ursprünglich
eine gestalterische Anpassung an das Sparkassengebäude erfolgt sei. Die Sparkasse
habe aber zwischenzeitlich eine Begradigung vorgenommen.
Herr Wilhelm erkundigte sich, ob der
Zugang zur geplanten öffentlichen Behindertentoilette mit einem speziellen
Schließsystem erfolgen solle. Herr Dr. Liedtke antwortete, dass dies
nicht vorgesehen sei.
Auf die Anfrage von Herrn Standop, ob eine Zufahrt durch die Radfahrer zum Fahrradparkhaus möglich sei, entgegneten Herr Breuer, Herr Dr. Liedtke sowie Frau Schaumann, dass die Adenauerstraße bereits heute mit dem Fahrrad befahren werden könne.