Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt

1.    das integrierte Handlungskonzept Kamen SG Innenstadt V dahingehend anzupassen, dass

a.    die Maßnahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ in das Konzept mit einem Budget von 250.000 € (Kosten für Erwerb, Rückbau und Herstellung der Flächen) aufgenommen wird,

b.    im Gegenzug dazu, die Maßnahmen „Städtebauliche Umgestaltung Garten­platz“ und „Fassadenprogramm Gartenplatz“ im aktuellen Kosten- und Finan­zierungsplan zunächst nicht berücksichtigt werden,

2.    die Verwaltung zu beauftragen, den entsprechenden Zuwendungsantrag für die Maß­nahme „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ zum Städtebauförder­programm (STEP) 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen und den Kos­ten- und Finanzierungsplan zum STEP 2018 entsprechend zu aktualisieren.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dr. Liedtke verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage. Darüber hinaus erläuterte er die Planungen „Städtebauliche Umgestaltung des Willy-Brandt-Platzes“ (Abriss des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 5 a, Herstellung der Platzfläche, Errichtung einer Glas-/Stahlkonstruktion für den Tiefgaragen Zu-/Abgang), das Sanierungskonzept „Streiflichter Willy-Brandt-Platz“ (Ersatz durch Intarsien aus Kupfer) sowie das neue Nutzungskonzept für das Gebäude „Willy-Brandt-Platz 11 a“ (Fahrradparkhaus, Servicebüro der VHS, öffentliche WC-Anlage) anhand einer Präsentation.

 

Im Namen der SPD-Fraktion erklärte Herr Kasperidus, dass der vorliegenden Beschlussvorlage zugestimmt werde. Die vorgestellten Planungen würden sehr begrüßt.

 

Zur vorgesehenen Einhausung für den Zu-/Ausgang der Tiefgarage erläuterte Herr Dr. Liedtke auf Nachfrage von Frau Schaumann, dass diese erforderlich sei. Eine Integration in das Schließ­system sei vorgesehen, so dass der Eingang in der Zeit von 19.00 Uhr – 7.00 Uhr verschlossen werde.

 

Auch seitens der CDU-Fraktion werde der Vorschlag begrüßt, sagte Herr Diederichs-Späh. Das Entwässerungsthema sei bei Abriss und Flächenausbau im Bereich Willy-Brandt-Platz 5 a s. E. neu zu beurteilen. Er wies auf eine Entwässerungsproblematik im Bereich des Gebäudes Willy-Brandt-Platz 14, wo eine Rinne zwischenzeitlich überbaut worden sei.

 

Herr Standop erkundigte sich nach der Zeitschiene für eine Realisierung der Projekte und welche Vereinbarung mit dem derzeitigen Mieter getroffen worden sei.

 

Dazu führte Herr Dr. Liedtke aus, dass der Zeitpunkt des Auslaufens des Mietvertrages für das Gebäude Willy-Brandt-Platz 5 a durch die Stadt Kamen rechtzeitig mit dem Mieter abgestimmt werde. Die Verwaltung werde auch bei der Suche eines neuen Ladenlokals behilflich sein.

 

Insgesamt stehe die Umsetzung unter dem Fördervorbehalt. Ein Zuwendungsantrag sei fristge­recht durch die Verwaltung eingereicht worden. Die Bezirksregierung habe in einer Vorab­stim­mung bereits die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme positiv beurteilt. Der Um­setzungs­zeitpunkt sei von der Entscheidung des zuständigen Landesministeriums abhängig ob und wann das Projekt ins Städtebauförderprogramm aufgenommen werde. Die Maßnahmen­umsetzung könne erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid erlassen worden sei. Nach bisherigen Erfahrungswerten erfolge die Veröffentlichung des Städtebauförder­program­mes im Spätsommer.

Auch das Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a befinde sich zwischenzeitlich im Eigentum der Stadt Kamen. Es sei geplant, dieses Gebäude durch die Stadt Kamen zu nutzen. Darin solle eine öffentliche WC-Anlage sowie eine Service-Stelle der VHS untergebracht werden. Darüber hinsoll ein Gebäudeteil zu einem Fahrradparkhaus umgebaut werden. Die letztgenannte Maßnahme werde in das Fahrradabstellanlagenkonzept Innenstadt eingebunden. Der Bau einer überdach­ten Fahrradabstellanlage im Bereich des Durchganges der Sparkasse werde gestrichen. Es würden im Fahrradparkhaus 80 – 100 Abstellplätze geschaffen. Der Zuwendungsantrag nach den Förderrichtlinien Nahmobilität sei entsprechend angepasst worden. Das Fahrradparkhaus soll konzeptionell an die Radstation angebunden werden (Chipzugang, Videoüberwachung, Reinigung, ggf. auch partielles Service-Angebot). Darüber hinaus sei auch denkbar, die Reini­gung der öffentlichen WC-Anlage an die AWO/DasDies zu übertragen.

 

Auf Nachfrage von Frau Schaumann zu Gebührenerhebung und Zugangsvoraussetzungen zum Fahrradparkhaus erläuterte Herr Breuer, dass die Zugänglichkeit nur in Verbindung mit einem Chipsystem möglich sein soll, um eine Zugangskontrolle zu haben. Die Möglichkeit der Gebüh­ren­erhebung sei, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Fördermaßnahme handele, noch zu prüfen. Unter Umständen könne nur eine „Schutzgebühr“ für den Chip genommen wer­den. Die Ausgabe des Chips könne durch die Radstation oder aber auch noch ergänzend durch das zukünftig benachbarte Büro der VHS erfolgen. Im Rahmen der Voruntersuchungen zum Fahrradabstellanlagenkonzept sei Bedarf für Kurz- und Langzeitfahrradparken in der Innenstadt festgestellt worden. Nach Möglichkeit sollen beide Komponenten in dem Fahrradparkhaus be­rück­sichtigt werden. Das Fahrradabstellsystem als solches sei noch nicht im Detail geplant.

 

Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass die Entwässerungsfuge in der Tiefgaragendecke immer Wasser führe und regte eine Mängelbeseitigung im Rahmen der Baumaßnahme an, wenn der Pavillon beseitigt werde.

 

Des Weiteren schlug er vor, zum barrierefreien Erreichen der Tiefgarage, einen Aufzug zu in­stallieren.

 

Zum Gebäude Willy-Brandt-Platz 11 a regte er an, die im Zickzack angeordnete Fensterreihe zu begradigen. Die Gestaltung entspreche nicht dem heutigen Zeitgeist.

 

Diese Anregung könne geprüft werden, entgegnete Herr Dr. Liedtke, aber es sei zu bedenken, dass eine Begradigung sehr kostenintensiv und zudem nicht förderfähig sei. Eine dringende Not­wendigkeit zur Begradigung der Fassade sehe er aus städtebaulicher Betrachtung nicht, da die Gesamtsituation sich durch die offene Glasfassade als sehr transparent darstelle. In der Vergan­genheit waren die Fensterfronten durch die Dekoration immer als sehr massiv empfunden wor­den. Eine Glasfront wirke dagegen deutlich anders. Der Einbau eines Fahrstuhls sei grund­sätzlich gut, aber eine Finanzierung der Anschaffung und Unterhaltung leider nicht darstellbar.

 

Herr Kasperidus berichtete von seinen positiven Erfahrungen mit dem Chipsystem der Radstation.

 

Zur Nachfrage von Herrn Kasperidus zur Kostenpflicht und Unterhaltung bei der öffentlichen Toilettenanlage, erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine Nutzungsgebühr nicht erhoben werden soll, die Unterhaltung von der AWO mit übernommen werden könnte, die auch ohnehin das Fahrradparkhaus betreuen solle. Darüber hinaus solle die Toilettenanlage nachts geschlossen bleiben.

 

Bezüglich der Fassadengestaltung in Zickzack-Form ergänzte Herr Heidenreich, dass hier ursprünglich eine gestalterische Anpassung an das Sparkassengebäude erfolgt sei. Die Sparkasse habe aber zwischenzeitlich eine Begradigung vorgenommen.

 

Herr Wilhelm erkundigte sich, ob der Zugang zur geplanten öffentlichen Behindertentoilette mit einem speziellen Schließsystem erfolgen solle. Herr Dr. Liedtke antwortete, dass dies nicht vorgesehen sei.

 

Auf die Anfrage von Herrn Standop, ob eine Zufahrt durch die Radfahrer zum Fahrradparkhaus möglich sei, entgegneten Herr Breuer, Herr Dr. Liedtke sowie Frau Schaumann, dass die Adenauerstraße bereits heute mit dem Fahrrad befahren werden könne.