Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Seitens der Verwaltung wurden der Wirtschaftsplan und die wichtigsten Kanalbaumaßnahmen für 2018 anhand von Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind, erläutert:

 

Auch in 2018 ist ein umfangreiches Investitionsprogramm in Kanalbau und sonstige Investitionen geplant, davon nur für den Kanalbau 6,7 Mio. € (siehe Anlage Folie 3). Herr Dr. Liedtke stellte heraus, dass in 2018 an den Planungen einschl. der Kanalplanung für die beiden Bebauungsplanmaßnahmen „Auf dem Pastoratsfeld“ (Bebauungsplangebiet 36 Ka-Me) und „Hemsack-Wohngebiet“ (Bebauungsplangebiet 78 Ka) mit Hochdruck gearbeitet werde. Für die Kanalplanung seien für 2018 für das Gebiet „Auf dem Pastoratsfeld“ 300 T€ vorgesehen, für „Hemsack-Wohngebiet“ 200 T€. In 2019 werde der Betrag nochmals höher ausfallen: „Auf dem Pastoratsfeld“ 406 T€; „Hemsack-Wohngebiet“ 400 T€. Stadt und Stadtentwässerung haben die Maßnahmen inhaltlich-sachlich miteinander abgestimmt und so sind die notwendigen Ansätze für den Stadtanteil auch im städtischen Haushaltsplan eingeplant.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob bei dem Projekt „Auf dem Pastoratsfeld“ die ehemalige Planung zur Einleitung des Regenwassers in den vorhandenen Teich beibehalten würde und ob dies mit dem vorhandenen Kindergartenbau vereinbar sei.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass nach neuerem Planungsstand das Wasser direkt in Richtung Westicker Straße geleitet werde.

 

Auf die Anschlussfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die Kanalbaumaßnahme für den Lärmschutzwall Schimmelstraße erst in 2018 abgeschlossen werde, erklärte Herr Neuhaus, dass die Maßnahme abgeschlossen sei, jedoch noch keine Rechnungen vorlägen und daher ein Teilansatz von 2017 auf 2018 übertragen worden sei. Herr Helmken fragte nach, ob in dem geplanten Regenwasserkanal nur das Wasser abgeleitet werde, dass über den Lärmschutzwall abfließe. Herr Neuhaus erklärte, dass das Wasser des Walles in einem Drainagesystem gesammelt und dem Regenwasserkanal zugeleitet werde, der an einen Mischwasserkanal angeschlossen werde.

 

Herr Tost informierte, dass neben dem Kanalbau auch Investitionen in Höhe von 430 T€ für ein TV Inspektionsfahrzeug eingeplant würden, in 2018 als Verfügungsermächtigung und in 2019 als Ausgabe. Im nächsten Jahr solle die Ausschreibung erfolgen, um das Fahrzeug dann 2019 in Betrieb nehmen zu können. In 2018 werde ein TV-Inspekteur eingestellt und in 2019 ein weiterer Mitarbeiter. Die neuen Mitarbeiter könnten evtl. auch die Kollegen des Bauhofes beim Winterdienst zusätzlich unterstützen.

 

Herr Helmken fragte nach, ob bei der relativ exakten Angabe des Wertes von 430.000,00 € bereits die Festlegung auf einen bestimmten Typ von TV-Inspektionsfahrzeug erfolgt sei.

 

Herr Tost verneinte dies und wies darauf hin, dass zunächst eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müsse und hierbei keine Fabrikate vorgegeben werden dürften.

 

Herr Sekunde fragte nach, ob für die Entscheidung, die TV-Inspektionen in Eigenregie durchzuführen und die Investitionen für ein Fahrzeug einzuplanen im Vorfeld Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt worden seien.

 

Herr Neuhaus informierte, dass nach den durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen pro Jahr ca. 70-80 T€ eingespart werden könnten.

 

Herr Tost berichtete, dass als weitere wichtige Maßnahme in 2018 und 2019 geplant sei, das Gebäude der Stadtentwässerung Kamen zu sanieren und durch Anbau eines Fahrstuhles die Erreichbarkeit aller Etagen sowohl für Bürger wie auch Mitarbeiter barrierearm zu gestalten. Die Denkmalbehörde habe der Einrichtung eines gläsernen, an das Gebäude angesetzten Fahrstuhles zugestimmt. Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass das Vorhaben im Behindertenbeirat auf sehr positive Resonanz gestoßen sei.

 

Zum Wirtschaftsplan 2018 teilte Herr Tost folgendes mit (vgl. Folien 5 – 11):

 

Bei Erträgen in Höhe von 13.782,6 T€, die überwiegend aus Gebühreneinnahmen resultieren (11.401,7 T€), und Aufwendungen in Höhe von 10.644,3 T€, davon 5.239,2 T€ für Lippeverbandsumlage und Abwasserabgaben, erwartet der Eigenbetrieb mit 3.138,3 T€ wieder ein gutes Ergebnis. Gemäß Beschluss der Lippeverbandsversammlung sollen die Gesamtkosten des Verbandes in den nächsten Jahren jährlich um rd. 1,5 % steigen.

 

Im Vermögensplan wird mit Einnahmen von 11.952,0 T€ gerechnet, davon aus Abschreibungen 2.382,0 T€, aus Neukreditaufnahmen 6.277,0 T€ und aus dem Jahresgewinn 3.138,3 T€. Die Ausgaben in gleicher Höhe (11.952,0 T€) verteilen sich hauptsächlich auf den Kanalbau (6.723,0 T€), Tilgung (1.767,0 T€) und Gewinnausschüttung (2.615,0 T€). Das Eigenkapital verzeichnet trotz der vorgenommenen Gewinnausschüttungen eine sehr stabile und positive Entwicklung, lässt auch die geplante und zum Vorjahr um 400 T€ erhöhte Gewinnausschüttung in Höhe von 2,5 Mio. € und eine Beibehaltung der Finanzierung der Gehwegsanierungen mit jährlich 115 T€ zu. Die Gewinnabführung an den städtischen Haushalt ist gemäß § 77 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgegeben und entlastet alle Bürger. Die Bereitstellung der Finanzmittel hat keine Auswirkung auf die Gebührenhöhe.

 

Mit Bezug auf den vorgestellten Erfolgsplan fragte Herr Helmken nach dem Stand der Neubewertung der befestigten, zu veranlagenden Flächen. Herr Neuhaus erläuterte, dass bei der SEK keine systematische Auswertung von Luftbildern erfolge, jedoch alle Hinweise von Bürgern zu Erweiterungen von befestigten Flächen und bei allen Bauverfahren die entsprechenden Informationen zur Veränderung der Flächenmengen aufgenommen würden und an das städtische Steueramt als Veranlagungsgrundlage weitergeleitet würden. Die Bürger seien gesetzlich verpflichtet, richtige Selbstauskünfte zu ihren zu veranlagenden Flächen zu machen. Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass das Kreiskatasteramt regelmäßig ihr Kataster mit aktuellen Luftbildern abgleiche und Gebäude oder bauliche Anlagen ermittle die im Luftbild vorhanden seien aber nicht im Kataster. Gründe für die fehlenden Informationen könnten sein:

-       Gebäude sind nicht genehmigungspflichtig

-       Gebäude sind (noch) nicht eingemessen

-       eher selten: wenn Gebäude genehmigungspflichtig aber nicht genehmigt sind, sind Antrags- und Genehmigungsverfahren einzuleiten

Alle Informationen werden an die SEK weitergeleitet, dort erfasst und dem Steueramt zugeleitet.

 

Herr Helmken schloss die Frage an, wie sich dies auf die Gebühr auswirke. Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die Auswirkungen bei der Gesamtmenge der zu veranlagenden Flächen die Gebühren nicht nennenswert beeinflussten.

 

Herr Helmken bewertete die Ansätze für Gewährleistungsabnahmen innerhalb des Investitionsplanes als sehr hoch, da nach seinen Kenntnissen eine Kanaluntersuchung ca. 2 €/lfd. m beträgt. Herr Neuhaus erklärte, dass für die Gewährleistungsprüfungen (Gewährleistungszeitraum 5 Jahre) weitaus intensivere Untersuchungen (evtl. mit Spülung) als bei normalen TV-Inspektionen durchzuführen seien, um evtl. Baumängel aufzudecken.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helmken erläuterte Frau Mock die Position „Grunddienstbarkeiten“. Im Kanalbau werden hierunter Verträge mit Grundstückseigentümern verstanden, die dazu dienen, dass der Stadtentwässerung Kamen ein jederzeitiger Zugang gewährt wird, um die in nichtöffentlichen Grundstücken geplanten oder schon vorhandenen Abwasseranlagen neu zu bauen, zu reparieren, zu sanieren oder Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Da diese grundstücksbezogenen Nutzungsrechte nicht abgeschrieben werden, werden sie nicht direkt den zugrundeliegenden investiven Maßnahmen als Herstellungskosten zugeordnet.

 

Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig informierte, dass das nach Landespersonalvertretungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene förmliche Anhörungsverfahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt worden sei. Der Anhebung von 2 Stellen in der Stellenübersicht und der Ausweitung auf 2 weitere Stellen werde absolut zugestimmt.