Sitzung: 22.11.2017 Betriebsausschuss
Vorlage: 102/2017
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 – 2021.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Seitens der Verwaltung wurden der
Wirtschaftsplan und die wichtigsten Kanalbaumaßnahmen für 2018 anhand von
Folien, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind, erläutert:
Auch in 2018 ist ein umfangreiches
Investitionsprogramm in Kanalbau und sonstige Investitionen geplant, davon nur
für den Kanalbau 6,7 Mio. € (siehe Anlage Folie 3). Herr Dr. Liedtke stellte heraus, dass in 2018 an den Planungen einschl.
der Kanalplanung für die beiden Bebauungsplanmaßnahmen „Auf dem Pastoratsfeld“
(Bebauungsplangebiet 36 Ka-Me) und „Hemsack-Wohngebiet“ (Bebauungsplangebiet 78
Ka) mit Hochdruck gearbeitet werde. Für die Kanalplanung seien für 2018 für das
Gebiet „Auf dem Pastoratsfeld“ 300 T€ vorgesehen, für „Hemsack-Wohngebiet“ 200
T€. In 2019 werde der Betrag nochmals höher ausfallen: „Auf dem Pastoratsfeld“
406 T€; „Hemsack-Wohngebiet“ 400 T€. Stadt und Stadtentwässerung haben die
Maßnahmen inhaltlich-sachlich miteinander abgestimmt und so sind die
notwendigen Ansätze für den Stadtanteil auch im städtischen Haushaltsplan
eingeplant.
Herr
Diederichs-Späh fragte nach, ob bei dem Projekt „Auf dem Pastoratsfeld“ die
ehemalige Planung zur Einleitung des Regenwassers in den vorhandenen Teich beibehalten
würde und ob dies mit dem vorhandenen Kindergartenbau vereinbar sei.
Herr
Neuhaus erklärte, dass nach neuerem Planungsstand das Wasser direkt in
Richtung Westicker Straße geleitet werde.
Auf die Anschlussfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob die Kanalbaumaßnahme
für den Lärmschutzwall Schimmelstraße erst in 2018 abgeschlossen werde,
erklärte Herr Neuhaus, dass die Maßnahme abgeschlossen sei, jedoch noch keine
Rechnungen vorlägen und daher ein Teilansatz von 2017 auf 2018 übertragen
worden sei. Herr Helmken fragte
nach, ob in dem geplanten Regenwasserkanal nur das Wasser abgeleitet werde,
dass über den Lärmschutzwall abfließe. Herr
Neuhaus erklärte, dass das Wasser des Walles in einem Drainagesystem
gesammelt und dem Regenwasserkanal zugeleitet werde, der an einen
Mischwasserkanal angeschlossen werde.
Herr
Tost informierte, dass neben dem Kanalbau auch Investitionen in Höhe von
430 T€ für ein TV Inspektionsfahrzeug eingeplant würden, in 2018 als
Verfügungsermächtigung und in 2019 als Ausgabe. Im nächsten Jahr solle die
Ausschreibung erfolgen, um das Fahrzeug dann 2019 in Betrieb nehmen zu können.
In 2018 werde ein TV-Inspekteur eingestellt und in 2019 ein weiterer
Mitarbeiter. Die neuen Mitarbeiter könnten evtl. auch die Kollegen des Bauhofes
beim Winterdienst zusätzlich unterstützen.
Herr
Helmken fragte nach, ob bei der relativ exakten Angabe des Wertes von
430.000,00 € bereits die Festlegung auf einen bestimmten Typ von
TV-Inspektionsfahrzeug erfolgt sei.
Herr
Tost verneinte dies und wies darauf hin, dass zunächst eine öffentliche
Ausschreibung erfolgen müsse und hierbei keine Fabrikate vorgegeben werden
dürften.
Herr
Sekunde fragte nach, ob für die Entscheidung, die TV-Inspektionen in
Eigenregie durchzuführen und die Investitionen für ein Fahrzeug einzuplanen im
Vorfeld Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt worden seien.
Herr
Neuhaus informierte, dass nach den durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsberechnungen pro Jahr ca. 70-80 T€ eingespart werden
könnten.
Herr
Tost berichtete, dass als weitere wichtige Maßnahme in 2018 und 2019
geplant sei, das Gebäude der Stadtentwässerung Kamen zu sanieren und durch
Anbau eines Fahrstuhles die Erreichbarkeit aller Etagen sowohl für Bürger wie
auch Mitarbeiter barrierearm zu gestalten. Die Denkmalbehörde habe der
Einrichtung eines gläsernen, an das Gebäude angesetzten Fahrstuhles zugestimmt.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass das
Vorhaben im Behindertenbeirat auf sehr positive Resonanz gestoßen sei.
Zum Wirtschaftsplan 2018 teilte Herr Tost folgendes mit (vgl. Folien 5 –
11):
Bei Erträgen in Höhe von 13.782,6 T€,
die überwiegend aus Gebühreneinnahmen resultieren (11.401,7 T€), und
Aufwendungen in Höhe von 10.644,3 T€, davon 5.239,2 T€ für
Lippeverbandsumlage und Abwasserabgaben, erwartet der Eigenbetrieb mit
3.138,3 T€ wieder ein gutes Ergebnis. Gemäß Beschluss der
Lippeverbandsversammlung sollen die Gesamtkosten des Verbandes in den nächsten
Jahren jährlich um rd. 1,5 % steigen.
Im Vermögensplan wird mit Einnahmen von
11.952,0 T€ gerechnet, davon aus Abschreibungen 2.382,0 T€, aus
Neukreditaufnahmen 6.277,0 T€ und aus dem Jahresgewinn 3.138,3 T€.
Die Ausgaben in gleicher Höhe (11.952,0 T€) verteilen sich hauptsächlich
auf den Kanalbau (6.723,0 T€), Tilgung (1.767,0 T€) und Gewinnausschüttung
(2.615,0 T€). Das Eigenkapital verzeichnet trotz der vorgenommenen
Gewinnausschüttungen eine sehr stabile und positive Entwicklung, lässt auch die
geplante und zum Vorjahr um 400 T€ erhöhte Gewinnausschüttung in Höhe von
2,5 Mio. € und eine Beibehaltung der Finanzierung der
Gehwegsanierungen mit jährlich 115 T€ zu. Die Gewinnabführung an den
städtischen Haushalt ist gemäß § 77 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgegeben und
entlastet alle Bürger. Die Bereitstellung der Finanzmittel hat keine Auswirkung
auf die Gebührenhöhe.
Mit Bezug auf den vorgestellten Erfolgsplan
fragte Herr Helmken nach dem Stand
der Neubewertung der befestigten, zu veranlagenden Flächen. Herr Neuhaus erläuterte, dass bei der SEK
keine systematische Auswertung von Luftbildern erfolge, jedoch alle Hinweise
von Bürgern zu Erweiterungen von befestigten Flächen und bei allen Bauverfahren
die entsprechenden Informationen zur Veränderung der Flächenmengen aufgenommen
würden und an das städtische Steueramt als Veranlagungsgrundlage weitergeleitet
würden. Die Bürger seien gesetzlich verpflichtet, richtige Selbstauskünfte zu
ihren zu veranlagenden Flächen zu machen. Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass das Kreiskatasteramt regelmäßig ihr
Kataster mit aktuellen Luftbildern abgleiche und Gebäude oder bauliche Anlagen
ermittle die im Luftbild vorhanden seien aber nicht im Kataster. Gründe für die
fehlenden Informationen könnten sein:
- Gebäude sind nicht genehmigungspflichtig
- Gebäude sind (noch) nicht eingemessen
- eher selten: wenn Gebäude genehmigungspflichtig aber nicht genehmigt
sind, sind Antrags- und Genehmigungsverfahren einzuleiten
Alle Informationen werden an die SEK
weitergeleitet, dort erfasst und dem Steueramt zugeleitet.
Herr
Helmken schloss die Frage an, wie sich dies auf die Gebühr auswirke. Herr Dr. Liedtke erklärte, dass die
Auswirkungen bei der Gesamtmenge der zu veranlagenden Flächen die Gebühren
nicht nennenswert beeinflussten.
Herr
Helmken bewertete die Ansätze für Gewährleistungsabnahmen innerhalb des
Investitionsplanes als sehr hoch, da nach seinen Kenntnissen eine
Kanaluntersuchung ca. 2 €/lfd. m beträgt. Herr Neuhaus erklärte, dass für die Gewährleistungsprüfungen
(Gewährleistungszeitraum 5 Jahre) weitaus intensivere Untersuchungen (evtl. mit
Spülung) als bei normalen TV-Inspektionen durchzuführen seien, um evtl.
Baumängel aufzudecken.
Auf Nachfrage von Herrn Helmken erläuterte Frau
Mock die Position „Grunddienstbarkeiten“. Im Kanalbau werden hierunter
Verträge mit Grundstückseigentümern verstanden, die dazu dienen, dass der
Stadtentwässerung Kamen ein jederzeitiger Zugang gewährt wird, um die in
nichtöffentlichen Grundstücken geplanten oder schon vorhandenen Abwasseranlagen
neu zu bauen, zu reparieren, zu sanieren oder Unterhaltungsarbeiten
durchzuführen. Da diese grundstücksbezogenen Nutzungsrechte nicht abgeschrieben
werden, werden sie nicht direkt den zugrundeliegenden investiven Maßnahmen als
Herstellungskosten zugeordnet.
Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig informierte, dass das nach
Landespersonalvertretungsgesetz LPVG gesetzlich vorgeschriebene förmliche
Anhörungsverfahren in Bezug auf die Stellenübersicht der SEK durchgeführt
worden sei. Der Anhebung von 2 Stellen in der Stellenübersicht und der
Ausweitung auf 2 weitere Stellen werde absolut zugestimmt.