Sitzung: 22.11.2017 Betriebsausschuss
Herr Neuhaus
informierte, dass am Lutherplatz die Bauarbeiten im Bereich der
Margarethenkirche zunächst eingestellt worden seien. Die Fertigstellung der
Baumaßnahme könne voraussichtlich erst bis zum Ende des Sommers 2018 erreicht
werden. Grund für die Verzögerungen seien die Einwendungen der bauausführenden
Firma Wittfeld auf der Grundlage einer zusätzlichen, differenzierteren
Statikberechnung für den Bereich der Margarethenkirche. In die neue Statik
seien die Ergebnisse von zusätzlichen Baugrunduntersuchungen eingeflossen. Nach
den neuen Erkenntnissen seien Schäden an dem historisch bedeutsamen Bauwerk bei
der Durchführung in der ursprünglich geplanten Ausführungsweise nicht
vollständig auszuschließen. Auf der Grundlage dieser erweiterten statischen
Berechnungen werde von der Fa. Wittfeld eine kompliziertere Bauweise
vorgeschlagen (Pressverfahren in Verbindung mit überschnittenen Bohrpfählen für
den Bereich der Press- und Zielgruben), die weder eine Grundwasserabsenkung
erfordere noch weitere Erschütterungen zu Lasten des Bauwerkes erzeuge. Dieses
Verfahren könne jedoch nur durch Spezialfirmen durchgeführt werden und nicht,
wie durch Auftragsvergabe vereinbart, durch die Fa. Wittfeld selbst. Herr Dr. Liedtke betonte, dass bei dieser Baumaßnahme Gründlichkeit vor
Schnelligkeit gehe, um das herausragende historische Bauwerk vor Schäden zu
schützen. Daher müsse zunächst die Sachlage und die weitere Vorgehensweise
genauestens geprüft werden.
Herrn
Diederichs-Späh fragte
- nach archäologischen Funden im Bereich der Kirche bzw. des ehemaligen
Friedhofs,
- was mit den bisher angelieferten Materialien, die gelagert werden,
passieren solle und
- welche Auswirkungen die neue Bauweise mit den überschnittenen
Bohrpfählen auf die Wasserhaltung und die Kosten habe.
Herr
Neuhaus erklärte, dass alle für die Baumaßnahme gelagerten Materialien noch
verbaut würden. In Bezug auf den Denkmalschutz stehe man in einem ständigen
Kontakt zu den Denkmalbehörden und der Kirche. Erst nach Vorliegen der neuen
Statik sei man in der Lage, das Angebot der Fa. Wittfeld zu prüfen und zu
bewerten, um dann belastbare Kostenwerte zu ermitteln. Bei der von der Fa.
Wittfeld vorgeschlagenen risikoloseren Verfahrensweise sollen zum Teil bewehrte
Bohrpfähle bis zu einer Tiefe von 10 m eingebracht und nach Abschluss der
Pressarbeiten bis etwa 2 m unterhalb der Geländeoberkante abgebaut werden.
Der technische Leiter führte aus, dass die
zweijährige Baumaßnahme Wacholderstraße / Ericaweg / Binsenweg (Auftragnehmer
Fa. KES) weiter plangemäß verlaufe.
Zur Nikolaus-Otto-Straße teilte er mit, dass
der Baubeginn auf das Frühjahr 2018 verschoben werden musste, da die
Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Lebensmittelgeschäft zu der Nutzung
ihrer Parkplatzflächen, unter der der Kanal verlegt werden soll, sich sehr
langwierig gestalteten.
Die Frage von Herrn Müller, ob die ursprüngliche Planung längs der Westfälischen
Straße beibehalten werde, wurde von Herrn
Neuhaus bejaht. Ebenfalls auf Nachfrage von Herrn Müller zeigte Herr Neuhaus
anhand eines Planes die Lage des geplanten Stauraumkanals vor der Einmündung
der Nikolaus-Otto-Straße in die Westfälische Straße auf.
Für die geplante Regenrückhaltung im Bereich
„Auf dem Spiek“ besteht die Absicht, Fördermittel zu akquirieren. Nach
Genehmigung der Förderung könnte evtl. im Sommer 2018 mit dem Bau begonnen
werden. Mit den geplanten 2 Regenrückhaltebecken, verbunden durch einen
Zuleitungsgraben, soll eine zeitverzögerte Ableitung sichergestellt werden. Auf
Nachfrage von Herrn Helmken erklärte
Herr Neuhaus, dass im Bereich des
Grabens keine Retention vorgesehen sei um die Häuser zu schützen. Die Nachfrage
von Herrn Diederichs-Späh, ob bei
normalen Wetterverhältnissen die Anlage trocken falle, wurde von Herrn Neuhaus bestätigt. Er fügte hinzu,
dass die Anlage umzäunt werde.