Herr Neuhaus informierte, dass am Lutherplatz die Bauarbeiten im Bereich der Margarethenkirche zunächst eingestellt worden seien. Die Fertigstellung der Baumaßnahme könne voraussichtlich erst bis zum Ende des Sommers 2018 erreicht werden. Grund für die Verzögerungen seien die Einwendungen der bauausführenden Firma Wittfeld auf der Grundlage einer zusätzlichen, differenzierteren Statikberechnung für den Bereich der Margarethenkirche. In die neue Statik seien die Ergebnisse von zusätzlichen Baugrunduntersuchungen eingeflossen. Nach den neuen Erkenntnissen seien Schäden an dem historisch bedeutsamen Bauwerk bei der Durchführung in der ursprünglich geplanten Ausführungsweise nicht vollständig auszuschließen. Auf der Grundlage dieser erweiterten statischen Berechnungen werde von der Fa. Wittfeld eine kompliziertere Bauweise vorgeschlagen (Pressverfahren in Verbindung mit überschnittenen Bohrpfählen für den Bereich der Press- und Zielgruben), die weder eine Grundwasserabsenkung erfordere noch weitere Erschütterungen zu Lasten des Bauwerkes erzeuge. Dieses Verfahren könne jedoch nur durch Spezialfirmen durchgeführt werden und nicht, wie durch Auftragsvergabe vereinbart, durch die Fa. Wittfeld selbst. Herr Dr. Liedtke betonte, dass bei dieser Baumaßnahme Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe, um das herausragende historische Bauwerk vor Schäden zu schützen. Daher müsse zunächst die Sachlage und die weitere Vorgehensweise genauestens geprüft werden.

 

Herrn Diederichs-Späh fragte

-     nach archäologischen Funden im Bereich der Kirche bzw. des ehemaligen Friedhofs,

-     was mit den bisher angelieferten Materialien, die gelagert werden, passieren solle und

-     welche Auswirkungen die neue Bauweise mit den überschnittenen Bohrpfählen auf die Wasserhaltung und die Kosten habe.

 

Herr Neuhaus erklärte, dass alle für die Baumaßnahme gelagerten Materialien noch verbaut würden. In Bezug auf den Denkmalschutz stehe man in einem ständigen Kontakt zu den Denkmalbehörden und der Kirche. Erst nach Vorliegen der neuen Statik sei man in der Lage, das Angebot der Fa. Wittfeld zu prüfen und zu bewerten, um dann belastbare Kostenwerte zu ermitteln. Bei der von der Fa. Wittfeld vorgeschlagenen risikoloseren Verfahrensweise sollen zum Teil bewehrte Bohrpfähle bis zu einer Tiefe von 10 m eingebracht und nach Abschluss der Pressarbeiten bis etwa 2 m unterhalb der Geländeoberkante abgebaut werden.

 

Der technische Leiter führte aus, dass die zweijährige Baumaßnahme Wacholderstraße / Ericaweg / Binsenweg (Auftragnehmer Fa. KES) weiter plangemäß verlaufe.

 

Zur Nikolaus-Otto-Straße teilte er mit, dass der Baubeginn auf das Frühjahr 2018 verschoben werden musste, da die Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Lebensmittelgeschäft zu der Nutzung ihrer Parkplatzflächen, unter der der Kanal verlegt werden soll, sich sehr langwierig gestalteten.

 

Die Frage von Herrn Müller, ob die ursprüngliche Planung längs der Westfälischen Straße beibehalten werde, wurde von Herrn Neuhaus bejaht. Ebenfalls auf Nachfrage von Herrn Müller zeigte Herr Neuhaus anhand eines Planes die Lage des geplanten Stauraumkanals vor der Einmündung der Nikolaus-Otto-Straße in die Westfälische Straße auf.

 

Für die geplante Regenrückhaltung im Bereich „Auf dem Spiek“ besteht die Absicht, Fördermittel zu akquirieren. Nach Genehmigung der Förderung könnte evtl. im Sommer 2018 mit dem Bau begonnen werden. Mit den geplanten 2 Regenrückhaltebecken, verbunden durch einen Zuleitungsgraben, soll eine zeitverzögerte Ableitung sichergestellt werden. Auf Nachfrage von Herrn Helmken erklärte Herr Neuhaus, dass im Bereich des Grabens keine Retention vorgesehen sei um die Häuser zu schützen. Die Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, ob bei normalen Wetterverhältnissen die Anlage trocken falle, wurde von Herrn Neuhaus bestätigt. Er fügte hinzu, dass die Anlage umzäunt werde.