Sitzung: 21.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 108/2017
Beschlussempfehlung:
Bei der Buchungsstelle 36.01.01.533900 – Sonstige soziale Leistungen (UVG) – wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 60.000 € zur Verfügung gestellt
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Da bereits in TOP 4 inhaltlich die Änderungen hinsichtlich der Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz erörtert wurden, wies Frau Kappen ergänzend auf die geänderten Verteilungsanteile zwischen Land und Kommune hin. Während vor der Gesetzesänderung der Kostenanteil der Stadt Kamen an den UVG-Leistungen bei 48 % lag, betrage dieser demnächst noch 30 %.