Beschlussempfehlung:

 

Bei der Buchungsstelle 36.01.01.533900  – Sonstige soziale Leistungen (UVG) – wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 60.000 € zur Verfügung gestellt

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Da bereits in TOP 4 inhaltlich die Änderungen hinsichtlich der Leistungen aus dem Unterhalts­vorschussgesetz erörtert wurden, wies Frau Kappen ergänzend auf die geänderten Ver­teilungsanteile zwischen Land und Kom­mune hin. Während vor der Gesetzesänderung der Kostenanteil der Stadt Kamen an den UVG-Leistungen bei 48 % lag, betrage dieser demnächst noch 30 %.