Sitzung: 21.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 107/2017
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den weiteren Ausbau der ü3- bzw. u3-Betreuung in der kath. KiTa St. Christophorus in der Hegelstraße 6, 59174 Kamen sowie die Gewährung des Investitionskostenzuschusses
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ in Südkamen eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die neuen Plätze der Kindertageseinrichtung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Um die Versorgungsquoten in Südkamen vernünftig sicherzustellen und abzufangen, führte Frau Kappen aus, dass zu dem Thema bereits in vorangegangenen Ausschusssitzungen berichtet wurde. Sie ging rückblickend auf die bereits zum 01.08.2017 umgesetzte Gruppenerweiterung in der Kita „St. Christophorus“ ein, wo durch räumliche Erweiterungen die Möglichkeit genutzt wurde, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3- 6 Jahren zu schaffen. Nun soll in einem nächsten Schritt der Ausbau für Kinder unter 3 Jahren erfolgen.
Frau Kappen wies darauf hin, dass es derzeit unterschiedlichste Fördertöpfe des Landes und des Bundes gebe. Diesbezüglich müsse strategisch und einzelfallorientiert vorgegangen werden, um das Optimum auszuschöpfen. Für die Ausbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze in der Kita „St. Christophorus“ würden Investitionskostenförderungen in Höhe von insgesamt 540.000 € erwartet werden. Dieser Betrag sei auch in Haushalt 2018 eingestellt worden.
Um sämtlichen fachlichen- und kostenspezifischen Erfordernissen gerecht zu werden, erfolgten aktuell einige Feinabstimmungen. Diese müssten in die Pläne eingearbeitet werden und final mit dem Landesjugendamt abgestimmt werden. Anschließend könnten diese in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden.
Herr Hoch erkundigte sich nach den angegebenen Zahl der zusätzlichen u3- und ü3-Plätze in der Beschlussvorlage.
Frau Kappen antwortet direkt, dass sich die angegebenen Platzzahlen auf die zu beantragende Investitionskostenförderung bezögen. Die bedarfsorientierte Planung sehe vor, die Kita um eine Gruppenform III und eine Gruppenform II zu erweitern, so dass diese dann zukünftig vierzügig betrieben werden kann.