Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt den weiteren Ausbau der ü3- bzw. u3-Betreuung in der kath. KiTa St. Christophorus in der Hegelstraße 6, 59174 Kamen sowie die Gewäh­rung des Investitionskostenzuschusses

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ in Südkamen eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebs­kosten­finanzierung für die neuen Plätze der Kindertageseinrichtung abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Um die Versorgungsquoten in Südkamen vernünftig sicherzustellen und ab­zufangen, führte Frau Kappen aus, dass zu dem Thema bereits in vorange­gangenen Ausschuss­sitzungen be­richtet wurde. Sie ging rückbli­ckend auf die bereits zum 01.08.2017 umgesetzte Gruppenerwei­terung in der Kita „St. Christophorus“ ein, wo durch räumliche Erweiterungen die Möglichkeit ge­nutzt wurde, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3- 6 Jah­ren zu schaffen. Nun soll in einem nächsten Schritt der Ausbau für Kinder unter 3 Jahren erfolgen.

Frau Kappen wies darauf hin, dass es derzeit unterschiedlichste Förder­töpfe des Landes und des Bundes gebe. Diesbezüglich müsse strategisch und einzelfallorientiert vorgegangen wer­den, um das Optimum auszu­schöpfen. Für die Ausbaumaßnahmen zur Schaffung zu­sätzlicher Plätze in der Kita „St. Christophorus“ würden Investitionskostenförderungen in Höhe von insge­samt 540.000 € erwartet werden. Dieser Betrag sei auch in Haus­halt 2018 eingestellt worden.

 

Um sämtlichen fachlichen- und kostenspezifischen Erfordernissen gerecht zu werden, erfolgten aktuell einige Feinabstimmungen. Diese müssten in die Pläne eingearbeitet werden und final mit dem Landesjugendamt abge­stimmt werden. Anschließend könnten diese in einer der nächsten Sitzun­gen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden.

 

Herr Hoch erkundigte sich nach den angegebenen Zahl der zusätzlichen u3- und ü3-Plätze in der Beschlussvorlage.

 

Frau Kappen antwortet direkt, dass sich die angegebenen Platzzahlen auf die zu beantra­gende Investitionskostenförderung bezögen. Die bedarfs­orientierte Planung sehe vor, die Kita um eine Gruppenform III und eine Gruppenform II zu erweitern, so dass diese dann zukünftig vierzügig be­trieben werden kann.