Beschlussempfehlung:

 

Bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere – wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 968.820 € zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Frau Kappen erläuterte einleitend, dass die Träger der Kindertages­einrich­tun­gen durch das be­schlos­sene Rettungspaket finanziell entlastet werden sollen. Durch die Einführung des § 21 f Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werde den Trägern für die Kinder­gartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Ab­sicherung der finanziellen Situation eine pauschale Ein­malzahlung ge­währt. Insgesamt ergebe sich für den Jugendamtsbezirk der Stadt Kamen eine Ge­samtzahlung in Höhe von 968.820 €. Diese Landespauschale wer­de an die Kom­mune ausgezahlt und anschließend direkt an die Kita-Träger wei­tergeleitet. Nach derzeitigem Kenntnis­stand werde mit einer Zahlbarma­chung noch im Dezember 2017 gerechnet. Die Deckung erfolge vollständig durch den zusätzli­chen Ertrag in gleicher Höhe.