Sitzung: 21.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen erläuterte anhand einer Präsentation die relevanteren Abweichungen und Frau Kappen erläuterte anhand einer Präsentation die relevanteren Abweichungen und Auswirkungen ausgewählter Planungsansätze. Sie betonte, dass die im Haushaltsjahr 2017 notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen in den Haushaltsplanungen für 2018 sowie Folgejahre Berücksichtigung gefunden hätten.
Zum Produkt 31.01.01 -Förderung von Kindern in Tagesbetreuung- erläuterte sie insbesondere die zu erwartenden Erträge, die sich aus den diversen Landeszuschüssen und den Elternbeiträgen zusammensetzen. Grund für die zahlenmäßigen Schwankungen in Bezug auf die Prognose 2017 und dem Ansatz 2018 sei die Gewährung einer einmaligen Pauschale für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 vom Land nach dem Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertagesstätten in NRW. Dies könne auch als Signalgebung des Landes verstanden werden, eine Revision des Kinderbildungsgesetzes für 2019 anzustreben.
Die Anhebungen der jeweiligen Ansätze sind maßgeblich der gesetzlich verankerten prozentualen Steigerung der Kindpauschalen sowie dem quantitativen Platzausbau geschuldet. Insbesondere die Mehraufwendungen bei den Betriebskosten beinhalten die realisierten Gruppenerweiterungen und bedingen auch eine Steigerung der zu gewährenden freiwilliger Zuschüsse an die Kita-Träger.
Hinsichtlich der Investitionskosten stellte Frau Kappen fest, dass die formellen Beschlüsse der jeweiligen Maßnahmen vorlägen. Den Aufwendungen stehen Zuweisungen des Landes/Bundes in nicht unerheblicher Höhe gegenüber. Der Neubau der Kita „Nistkasten“ erfolge durch einen Investor, der die kompletten Baukosten übernehme. Bei dieser Ausbaumaßnahme fallen ausschließlich Kosten für die entsprechende Ausstattung an. Hier wurden entsprechende Fördermittel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt.
Zum Produkt 36.02.01 -„Kinder- und Jugendarbeit“ wies Frau Kappen auf Veränderungen in den Buchungsstellen „Erträge aus Verkauf“, „sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte“, „sonstige Aufwendungen/Dienstleistungen“, „Honorarkräfte“ und „Geschäftsaufwendungen“ hin.
Durch die stetige Steigerung von Veranstaltungen erhöhten sich auch die Verkaufs- und Veranstaltungseinnahmen. Die Kinder und Jugendlichen zeigten nach wie vor ein großes Interesse an den offerierten Angeboten. Dies bedingt einen höheren Aufwand aufgrund der vermehrten Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Angebotsdurchführung.
Hintergrund für die Erhöhung der „Honorarkräfte“ und der „Geschäftsaufwendungen“ seien Angebotserweiterungen im Zusammenhang mit dem Quatiersmanagement sowie im Bereich der Jugendhilfeplanung, beispielsweise aufgrund flankierender Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit.
Ferner erläuterte Frau Kappen das Produkt 36.03.01 -Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Auch bei dieser Präsentation ging sie auf wesentliche Abweichungen der verschieden Buchungsstellen ein, wie beispielsweise „Sachkostenpauschalen und Kostenerstattung unbegleiteter, minderjähriger Ausländer (UMA)“, „Erstattung an Andere“, „Leistungen Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ oder „Leistungen Jugendliche innerhalb von Einrichtungen“.
Einige Kostenerstattungsfälle befänden sich aktuell noch in Bearbeitung, so dass eine Beurteilung hinsichtlich der Kostendeckung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei. Sie stellte in Aussicht über das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu berichten.
Die Erhöhungen der Ansätze resultieren hauptsächlich aus Aufwendungen
für unbegleitete, minderjährige Ausländer (UMA) und aus der steigenden Anzahl
der notwendigen Schulbegleitungen im Bereich des § 35 a SGB VIII. Zum Vergleich benannte sie die Fallzahlen der
letzten beiden Jahre:
37 Fälle (2016)/ 44 Fälle (2017).
Beim Produkt 36.03.03 -Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ging Frau Kappen ausführlich auf die zum 01.07.2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung ein. Nach der aktuellen Rechtslage sei nun eine Antragstellung auf UVG-Leistungen auch über das 12. Lebensjahr hinaus, bis zum 18. Lebensjahr, möglich. Auch wurde die Bezugsdauerbegrenzung von vormals maximal 72 Monaten aufgehoben. Anhand einer Präsentationsfolie veranschaulichte sie insbesondere die Entwicklungen der Fallzahlen und Ausgaben in diesem Bereich sowie im weiteren Verlauf die Auswirkungen auf die entsprechenden Buchungsstellen. Abschließend gab sie den Hinweis, dass mit einer Verdoppelung der Fallzahlen geplant werde.
Zum TOP 4 erfolgten einige initiativ gestellte Verständnisfragen, die direkt beantwortet wurden.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Präsentationen zum
TOP 4 –Produkthaushalt- wurden am 22.11.2018 vorab zur Kenntnisnahme an die
Ausschussmitgliedern übersandt.