Mitteilungen

 

1)     Präventionskonzept

 

Frau Kappen verwies auf die bekannte Auftaktveranstaltung zum Präven­tionskonzept. Nun gelte es die Ausschussmitglieder und Beteiligten über den Planungsstand und die weitere Vor­gehensweise zu informieren.

 

Anschließend referierte Frau Börner anhand einer PowerPoint-Präsenta­tion über den Auf­bau eines kommunalen Präventionskonzepts für die Stadt Kamen. Wie bei der Auftakt­veranstaltung angekündigt, solle das Präven­tionskonzept bis Sommer 2018 beteiligungs­orientiert fertiggestellt werden. Die Vorbereitungen zur Gründung einer Arbeitsgruppe aus den verschiede­nen Arbeits­bereichen mit Sachzusammenhang zum Aufwachsen von Kin­dern und Jugendlichen schritten voran. Dabei sollten möglichst die Phasen ab Schwanger­schaft/Frühkindheit bis hin zum Berufseinstieg ab­gedeckt werden. Damit die Arbeitsfähigkeit der Gruppe gewähr­leistet bleibe, sollte die Teilneh­merzahl von 20 Personen nicht überschritten werden. Bestimmte Zielgruppen würden unmittelbar gebeten, sich im Arbeitskreis einzubringen.

Der Ablauf sehe vier Treffen vor, an denen voraussichtlich folgende The­men erarbeitet werden:

 

-       Konzeptarbeit

-       Bedarfsanalyse

-       Handlungsstrategien

-       Fortschreibung und Evaluation

 

Zwischen den Treffen lägen einige Arbeitsphasen der Verwaltung. An­schließend werde das er­stellte Präventionskonzept im Jugendhilfeaus­schuss voraussichtlich in der Sitzung am 26.06.2018 zur Beschlussfassung eingebracht. Abschließend sei eine Abschlussver­anstal­tung für den 10.07.2018 angesetzt.

Frau Börner betonte die Wichtigkeit, sämtliche Interessierten kontinuierlich über den aktuellen Stand zu informieren. Dies könne beispielweise in Form eines E-Mail-Newsletters geschehen und überdies durch Mitteilungen in diesem Ausschuss.

 

Frau Kappen ergänzte, dass seitens der Verwaltung zwar die Anzahl der Teilnehmenden an der Arbeitsgruppe eingeschränkt wurde, dies jedoch nicht zur Folge haben werde, dass etwaige Bereiche ausgeschlossen wür­den. Ein transparenter Informationsaustausch werde zugesichert. Zudem müsse ein tragfähiges Präventionskonzept eine breite Zustimmung, insbe­sondere auch von der Politik, erfahren. Darum ermutigte sie sämtliche Fraktionen bei bestehendem Interesse in der Arbeitsgruppe mitzuwirken.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach der Jugendberufsagentur.

 

Frau Kappen führte aus, dass die Jugendberufsagentur organisatorisch zur Bundesagentur für Arbeit gehöre. Es sei angedacht, eine spezielle Anlauf­stelle für Jugendliche mit Schwer­punkt auf den Übergang von der Schule zum Beruf in Kamen einzurichten. Nach Abschluss der Planungs­phase werde das Projekt dann zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich im Jugendhilfe­ausschuss vorgestellt. Sie verwies an den anwesenden Herrn Kötter, Vertreter der Bundesagen­tur für Arbeit, der gleichfalls auch An­sprechpartner für das Projekt sei.

 

Daraufhin erklärte Herr Kötter, dass eine Errichtung einer Jugendberufs­agentur zunächst pilo­tiert in der Stadt Selm durchgeführt wurde. Gerne stehe er für konzeptionelle Fragen oder Anre­gungen zur Verfügung.

 

Für eine leistungsfähige Arbeitsgruppe sprach sich auch Herr Eisenhardt aus. Da die Auftakt­veranstaltung hinsichtlich der Teilnehmerzahl und Moti­vation sehr stark besetzt gewesen sei, regte er an, eine entsprechende Ab­schussveranstaltung mit dem gleichen Personenkreis durchzuführen.

 

Frau Kappen teilte mit, dass es diesbezüglich Überbelegungen gegeben habe. Das Team habe sich nach Abwägung jedoch dazu entschlossen, zu­nächst die Resonanzen auf die konkret ge­planten Treffen und deren Infor­mations­aufbereitung und –verteilung abzuwarten. Grundsätzlich wäre auch eine Art Workshop mit den Beteiligten der Auftaktveranstaltung in der Pro­jektendphase möglich.

 

2)     Vereinbarung zur Wiederzulassung nach Krankheiten zwischen den Trägern der Kinderta­geseinrichtungen in der Stadt Kamen

 

Zur nächsten Mitteilung verteilte Frau Börner ein Handout und erläutere den fachlichen Bezug. Anfang des Jahres seien die Kindertageseinrichtun­gen mit dem Thema „Kinder­gesundheit“ auf die Verwaltungen zugegangen. Es hätten daraufhin Gespräche u.a. mit einem ortsansässigen Kinderarzt stattgefunden, in dem auf die Unsicherheit der Fachkräfte in den Kinderta­geseinrich­tungen und den Eltern eingegangen wurde. Beispielsweise wurde auf die Fragestellungen „Wann ist ein Kind krank?“, „Wie lange ist ein Kind krank?“, „Muss es zu Hause bleiben oder darf es in die Kita?“, ein­gegan­gen.

Es gebe eine übersichtliche Tabelle des Gesundheitsamtes des Kreises Unna in der Krankhei­ten dargestellt würden die unter das Infektions­schutz­gesetz fallen. Hier bestünden klare gesetzli­che Regelungen. Jedoch würde der Umgang mit nicht im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krank­heiten auf Seiten der Kindertageseinrichtungen und den Eltern sehr diffe­renziert erfolgen. Mit Expertenunterstützung wäre nun eine verständliche Hand­lungs­empfehlung erarbeitet wor­den. Auch eine Amtsärztin und das Gesund­heitsamt des Kreises Unna begrüßten die abge­stimmte Vereinba­rung.

Frau Börner betonte, dass diese Vereinbarung nicht mit dem Stellenwert einer gesetzlichen oder behördlichen Regelung zu verwechseln sei. Viel­mehr handele es sich ausschließlich um eine subjektive Empfehlung die als Orientierungshilfe dienen soll.

Während der Träger- und Leitungskonferenz würden dann sämtliche Trä­gervertreter der Kame­ner Kindertageseinrichtungen diesen Handlungsleit­faden unterzeichnen.

 

Frau Schnepper merkte aufgrund ihrer praktischen Erfahrung heraus an, dass besonders in den Wintermonaten häufig die Unsicherheit bestünde, ob dem Kind ein Kita-Besuch zuge­mutet wer­den könne. Hier bestünden indivi­duell stark konträre Meinungen. Einige Eltern sehen bei den kleinsten Krankheitsanzeichen des Kindes von einem Kita-Besuch ab, wobei andere Eltern die Kinder, die offensichtlich krank sind, zur Kita brächten. Hier er­kenne sie auch einen gewissen Druck, z.B. das diese der Arbeitsstelle nicht fernbleiben wollen. Schon bei wenigen kranken Kin­dern, käme es schnell zum sog. „Domino-Effekt“. Über die Verein­barung könne auch die Kom­munikation mit den Eltern zu dem Thema erleichtert werden. Sie begrüße daher die Vereinba­rung sehr.

 

Frau Heinrichen bat um Bereitstellung der Vereinbarung in elektronischer Form und bot an, diese anschließend an die Vertreter der Elternräte weiter­zuleiten.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich, ob zu dem Thema eine Informationsver­anstaltung o.ä. geplant sei, um die Inhalte der Handlungsleitlinie den Betei­ligten bekannt zu machen.

 

Frau Schnepper berichtet, dass in der Kita „Monopoli“ bereits ein Eltern­abend auch mit dem beteiligten Kinderarzt stattgefunden habe. Die Kon­taktaufnahme und die fachlichen Ein­schät­zungen seitens der Ärzte wären hilfreich gewesen. Die jeweiligen Vorgehensweisen müssten jedoch indivi­duell bewertet werden.

 

 

 

Auch Frau Hartig befürwortete die Ausarbeitung der Vereinbarung. Hier gelte es, gewisse ein­heitliche Standards zu setzen, die als praktische Ori­entierungshilfe für Eltern und Fach­kräfte gleichermaßen dienen könne. Sie hob hervor, dass sich sämtliche Träger bereit erklärt hätten, diese Verein­barung mitzutragen. Somit gebe es für die Kamener Kitas eine flächen­de­ckende Handlungsempfehlung. Sie könne auch nachvollziehen, dass einige Eltern hin­sichtlich der eige­nen Arbeitsstelle unter Druck geraten. Deshalb könne die Vereinbarung auch als Argumenta­tionsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber hilfreich sein.

Sie fragte anschließend, ob die Vorlage eines ärztlichen Attestes in der Kita erforderlich wäre.

 

Frau Börner antwortete, dass dies grundsätzlich nicht von den Eltern er­war­tet würde, zu­mal die Ausstellung eines entsprechenden Attestes kos­tenpflichtig sei. 

 

Herr Stalz äußerte sich ebenfalls positiv über die Vereinbarung. Er gab zu bedenken, dass die Inhalte keine rechtliche Verbindlichkeit begründen. Dies könne in Einzelfällen zu Irritationen und Unverständnis der Eltern führen, wenn konträre Auffassungen bestünden.

 

Frau Börner verwies darauf, dass insbesondere in solchen Situationen ein hohes Maß an Kommunikation zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern aufgebracht werden müsse. Die Ausübung des Hausrechts stelle zwar eine Handlungsmöglichkeit für die Kita-Kräfte dar, sollte jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden. 

 

Als Erfahrungsbeispiel informierte Frau Schnepper über eine eher spieleri­sche Möglichkeit, an das Thema heranzutreten. Ein unkonventioneller An­satz erhöhe in einigen Fällen gele­gent­lich die Akzeptanz bei den Eltern.

 

Herr Hoch lobte die praktische Herangehensweise an das Thema. Die übersichtliche und ein­heitliche Vereinbarung könnte auch zu einer Arbeits­vereinfachung der Fachkräfte in Kitas füh­ren. Eine Umsetzung der Inhalte diene in erster Linie auch dem Schutz der gesunden Kinder in den Einrich­tungen. Vor diesem Hintergrund erhoffe er sich breite Zustimmung durch die Eltern­schaft.

 

Auch Frau Heinrichsen stand der vorliegenden Vereinbarung sehr positiv gegenüber und stellte in Aussicht, die Vereinbarung in einer der nächsten Sitzungen des Jugendamtseltern­beirates zum Thema zu machen. Sie er­hoffe sich sind in der Praxis positive Effekte und betonte auch, dass die Ausübung des Hausrecht stets mit den Um­ständen des Einzelfalles abge­wogen wer­den müsse und nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden solle.

 

Abschließend informierte Frau Kappen darüber, dass diese Vereinbarung über die Stadt­gren­zen hinaus auf großes Interesse stoße.

 

 

3)     Ferienspiele 2017

 

Herr Gibbels berichtete über die Ferienspiele 2017. Äußerst erfreulich wä­ren die hohe Zahl der Teilnehmer (insgesamt 1.177) und Veranstaltungen (über 100). Das beliebte Mini-Kamen habe diesjährig in Kamen-Heeren stattgefunden.

Er benannte die Ausgaben von 11.951,00 € und die Einnahmen von 6.047,00 €. Darin ent­halten seien Spenden in Höhe von 250,00 € und ei­nem sog. Zahlungsverzicht in Höhe von 1.000,00 €. Rein rechnerisch be­liefen sich die Ausgaben für die Stadt Kamen je teilnehmen­dem Kind auf 5,02 €.

Zwei Wochen vor den Sommerferien wäre ein von den Schulsozialarbeite­rinnen/Schulsozial­ar­beitern geführtes „Reisebüro“ eingerichtet worden. Hier hätten Interessierte die Möglichkeit ge­habt, sämtliche Informationen zu den Ferienspielen und Angeboten zu erhalten. Die praktischen Erfahrungen hät­ten gezeigt, dass sich das „Reisebüro“ sehr gut etabliert habe, daher wäre an­gedacht, die Öffnungszeiten im nächsten Jahr noch zu erweitern. Herr Gibbels betonte auch die hohe Qualität in der Betreu­ung der Kinder und Jugendlichen.

 

Frau Klanke sprach im Namen des Ausschusses allen Akteuren für die gelungen Ferien­spiele einen Dank aus.

 

 

4)     Schulsozialarbeit 2018

 

Frau Kappen berichtete über das Thema Schulsozialarbeit im Jahr 2018. Die Gesamtkosten  betrügen insgesamt 235.850,00 €. Dem gegenüber ste­hen zu erwartende Landeszuwei­sungen von 109.363,00 €. Folglich könnten nunmehr 3,5 Stellen in der Schulsozialarbeit gesichert wer­den. Frau Kap­pen bedauere das Erfordernis der zeitlichen Befristungen dieser Stellen im Jahr 2018 und äußerte sich zuversichtlich, dass bei andauernden positiven Ent­wicklungen in 2019 die Möglichkeiten von Entfristungen geprüft wür­den.

 

 

5)     Netzwerk frühe Hilfe

 

Als weiteren Punkt informierte Frau Kappen über den derzeitigen Aufbau des Online­systems für Angebote im Bereich der Frühen Hilfen. Viele Ak­teure seien aktiv daran beteiligt, um übersichtliche Informationen zu Diens­ten und An­geboten von Familien von der Schwanger­schaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres der Kinder zur Verfügung zu stellen. Zudem sehe die Planung vor, das Onlinesystem voraussichtlich im Februar 2018 freizu­schalten.

 

 

6)     50 Jahre neue Stadt Kamen – Familienfest

 

Wie allen Anwesenden bereits bekannt sei, feiere die neue Stadt Kamen im Jahr 2018 das 50-jähriges Jubiläum, so Frau Kappen. Es bestünde daher der Wunsch, diesen Anlass ge­mein­schaftlich zu feiern. Hierzu gäbe es am 22.09.2018 ein großes Familienfest, u.a. mit vielfältigen Aktionen der jewei­ligen Einrichtungen, beispielweise den KiTas, den Schulen, den Sportverei­nen u.s.w.

 

 

Anfragen

 

Herr Stalz erkundigte sich nach den Ausschussterminen 2018.

 

Frau Kappen bestätigte, dass Termine feststünden und umgehend be­kanntgegeben würden.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich nach dem im Jugendrat –Planspiel- ge­stellten Antrag, be­züg­lich der Erneuerung der Skateboard-Anlage. Er habe die Information erhalten, dass es einen privaten Sponsor gebe, der gemein­sam mit der Stadt im Jahr 2018 eine Erneuerung gewähr­leisten könne.

 

Im Haushaltsplan 2018 wäre für erforderliche Ersatzbeschaffungen plan­mäßig ein Betrag von 8.000,00 € eingestellt, so Frau Kappen. Sie habe auch Kenntnis darüber erlangt, dass sich ein Privatsponsor für die Moderni­sierung der Anlage ausgesprochen habe. Konkretere Abstimmun­gen, ins­besondere die Finanzierungsmodalitäten, wurden nicht erörtert.