Sitzung: 21.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Mitteilungen
1)
Präventionskonzept
Frau Kappen
verwies auf die bekannte Auftaktveranstaltung zum Präventionskonzept. Nun
gelte es die Ausschussmitglieder und Beteiligten über den Planungsstand und die
weitere Vorgehensweise zu informieren.
Anschließend referierte Frau Börner anhand einer PowerPoint-Präsentation
über den Aufbau eines kommunalen Präventionskonzepts für die Stadt Kamen. Wie
bei der Auftaktveranstaltung angekündigt, solle das Präventionskonzept bis
Sommer 2018 beteiligungsorientiert fertiggestellt werden. Die Vorbereitungen
zur Gründung einer Arbeitsgruppe aus den verschiedenen Arbeitsbereichen mit
Sachzusammenhang zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen schritten voran.
Dabei sollten möglichst die Phasen ab Schwangerschaft/Frühkindheit bis hin zum
Berufseinstieg abgedeckt werden. Damit die Arbeitsfähigkeit der Gruppe gewährleistet
bleibe, sollte die Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten werden.
Bestimmte Zielgruppen würden unmittelbar gebeten, sich im Arbeitskreis
einzubringen.
Der Ablauf sehe vier Treffen vor, an denen
voraussichtlich folgende Themen erarbeitet werden:
- Konzeptarbeit
- Bedarfsanalyse
- Handlungsstrategien
- Fortschreibung und Evaluation
Zwischen den Treffen lägen einige
Arbeitsphasen der Verwaltung. Anschließend werde das erstellte Präventionskonzept
im Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der Sitzung am 26.06.2018 zur
Beschlussfassung eingebracht. Abschließend sei eine Abschlussveranstaltung
für den 10.07.2018 angesetzt.
Frau Börner betonte die Wichtigkeit,
sämtliche Interessierten kontinuierlich über den aktuellen Stand zu
informieren. Dies könne beispielweise in Form eines E-Mail-Newsletters
geschehen und überdies durch Mitteilungen in diesem Ausschuss.
Frau Kappen
ergänzte, dass seitens der Verwaltung zwar die Anzahl der Teilnehmenden an der
Arbeitsgruppe eingeschränkt wurde, dies jedoch nicht zur Folge haben werde,
dass etwaige Bereiche ausgeschlossen würden. Ein transparenter
Informationsaustausch werde zugesichert. Zudem müsse ein tragfähiges
Präventionskonzept eine breite Zustimmung, insbesondere auch von der Politik,
erfahren. Darum ermutigte sie sämtliche Fraktionen bei bestehendem Interesse in
der Arbeitsgruppe mitzuwirken.
Herr Eisenhardt
erkundigte sich nach der Jugendberufsagentur.
Frau Kappen
führte aus, dass die Jugendberufsagentur organisatorisch zur Bundesagentur für
Arbeit gehöre. Es sei angedacht, eine spezielle Anlaufstelle für Jugendliche
mit Schwerpunkt auf den Übergang von der Schule zum Beruf in Kamen
einzurichten. Nach Abschluss der Planungsphase werde das Projekt dann zu einem
späteren Zeitpunkt selbstverständlich im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Sie
verwies an den anwesenden Herrn Kötter, Vertreter der Bundesagentur für
Arbeit, der gleichfalls auch Ansprechpartner für das Projekt sei.
Daraufhin erklärte Herr Kötter, dass eine Errichtung einer Jugendberufsagentur zunächst
pilotiert in der Stadt Selm durchgeführt wurde. Gerne stehe er für
konzeptionelle Fragen oder Anregungen zur Verfügung.
Für eine leistungsfähige Arbeitsgruppe sprach
sich auch Herr Eisenhardt aus. Da
die Auftaktveranstaltung hinsichtlich der Teilnehmerzahl und Motivation sehr
stark besetzt gewesen sei, regte er an, eine entsprechende Abschussveranstaltung
mit dem gleichen Personenkreis durchzuführen.
Frau Kappen
teilte mit, dass es diesbezüglich Überbelegungen gegeben habe. Das Team habe
sich nach Abwägung jedoch dazu entschlossen, zunächst die Resonanzen auf die
konkret geplanten Treffen und deren Informationsaufbereitung und –verteilung
abzuwarten. Grundsätzlich wäre auch eine Art Workshop mit den Beteiligten der
Auftaktveranstaltung in der Projektendphase möglich.
2)
Vereinbarung zur
Wiederzulassung nach Krankheiten zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen
in der Stadt Kamen
Zur nächsten Mitteilung verteilte Frau Börner ein Handout und erläutere den
fachlichen Bezug. Anfang des Jahres seien die Kindertageseinrichtungen mit dem
Thema „Kindergesundheit“ auf die Verwaltungen zugegangen. Es hätten daraufhin
Gespräche u.a. mit einem ortsansässigen Kinderarzt stattgefunden, in dem auf
die Unsicherheit der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und den
Eltern eingegangen wurde. Beispielsweise wurde auf die Fragestellungen „Wann
ist ein Kind krank?“, „Wie lange ist ein Kind krank?“, „Muss es zu Hause
bleiben oder darf es in die Kita?“, eingegangen.
Es gebe eine übersichtliche Tabelle des
Gesundheitsamtes des Kreises Unna in der Krankheiten dargestellt würden die
unter das Infektionsschutzgesetz fallen. Hier bestünden klare gesetzliche
Regelungen. Jedoch würde der Umgang mit nicht im Infektionsschutzgesetz
aufgeführten Krankheiten auf Seiten der Kindertageseinrichtungen und den
Eltern sehr differenziert erfolgen. Mit Expertenunterstützung wäre nun eine
verständliche Handlungsempfehlung erarbeitet worden. Auch eine Amtsärztin
und das Gesundheitsamt des Kreises Unna begrüßten die abgestimmte Vereinbarung.
Frau Börner betonte, dass diese Vereinbarung
nicht mit dem Stellenwert einer gesetzlichen oder behördlichen Regelung zu
verwechseln sei. Vielmehr handele es sich ausschließlich um eine subjektive
Empfehlung die als Orientierungshilfe dienen soll.
Während der Träger- und Leitungskonferenz
würden dann sämtliche Trägervertreter der Kamener Kindertageseinrichtungen
diesen Handlungsleitfaden unterzeichnen.
Frau Schnepper
merkte aufgrund ihrer praktischen Erfahrung heraus an, dass besonders in den
Wintermonaten häufig die Unsicherheit bestünde, ob dem Kind ein Kita-Besuch
zugemutet werden könne. Hier bestünden individuell stark konträre Meinungen.
Einige Eltern sehen bei den kleinsten Krankheitsanzeichen des Kindes von einem
Kita-Besuch ab, wobei andere Eltern die Kinder, die offensichtlich krank sind,
zur Kita brächten. Hier erkenne sie auch einen gewissen Druck, z.B. das diese
der Arbeitsstelle nicht fernbleiben wollen. Schon bei wenigen kranken Kindern,
käme es schnell zum sog. „Domino-Effekt“. Über die Vereinbarung könne auch die
Kommunikation mit den Eltern zu dem Thema erleichtert werden. Sie begrüße
daher die Vereinbarung sehr.
Frau
Heinrichen bat um Bereitstellung der Vereinbarung in elektronischer Form
und bot an, diese anschließend an die Vertreter der Elternräte weiterzuleiten.
Herr Eisenhardt
erkundigte sich, ob zu dem Thema eine Informationsveranstaltung o.ä. geplant
sei, um die Inhalte der Handlungsleitlinie den Beteiligten bekannt zu machen.
Frau
Schnepper berichtet, dass in der Kita „Monopoli“ bereits ein Elternabend
auch mit dem beteiligten Kinderarzt stattgefunden habe. Die Kontaktaufnahme
und die fachlichen Einschätzungen seitens der Ärzte wären hilfreich gewesen.
Die jeweiligen Vorgehensweisen müssten jedoch individuell bewertet werden.
Auch Frau Hartig befürwortete die Ausarbeitung der Vereinbarung. Hier gelte
es, gewisse einheitliche Standards zu setzen, die als praktische Orientierungshilfe
für Eltern und Fachkräfte gleichermaßen dienen könne. Sie hob hervor, dass
sich sämtliche Träger bereit erklärt hätten, diese Vereinbarung mitzutragen.
Somit gebe es für die Kamener Kitas eine flächendeckende Handlungsempfehlung.
Sie könne auch nachvollziehen, dass einige Eltern hinsichtlich der eigenen
Arbeitsstelle unter Druck geraten. Deshalb könne die Vereinbarung auch als
Argumentationsgrundlage gegenüber dem Arbeitgeber hilfreich sein.
Sie fragte anschließend, ob die Vorlage eines
ärztlichen Attestes in der Kita erforderlich wäre.
Frau Börner
antwortete, dass dies grundsätzlich nicht von den Eltern erwartet würde, zumal
die Ausstellung eines entsprechenden Attestes kostenpflichtig sei.
Herr Stalz
äußerte sich ebenfalls positiv über die Vereinbarung. Er gab zu bedenken, dass
die Inhalte keine rechtliche Verbindlichkeit begründen. Dies könne in
Einzelfällen zu Irritationen und Unverständnis der Eltern führen, wenn konträre
Auffassungen bestünden.
Frau Börner
verwies darauf, dass insbesondere in solchen Situationen ein hohes Maß an
Kommunikation zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern aufgebracht
werden müsse. Die Ausübung des Hausrechts stelle zwar eine Handlungsmöglichkeit
für die Kita-Kräfte dar, sollte jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt
werden.
Als Erfahrungsbeispiel informierte Frau Schnepper über eine eher spielerische
Möglichkeit, an das Thema heranzutreten. Ein unkonventioneller Ansatz erhöhe
in einigen Fällen gelegentlich die Akzeptanz bei den Eltern.
Herr Hoch
lobte die praktische Herangehensweise an das Thema. Die übersichtliche und einheitliche
Vereinbarung könnte auch zu einer Arbeitsvereinfachung der Fachkräfte in Kitas
führen. Eine Umsetzung der Inhalte diene in erster Linie auch dem Schutz der
gesunden Kinder in den Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund erhoffe er sich
breite Zustimmung durch die Elternschaft.
Auch Frau Heinrichsen stand der vorliegenden Vereinbarung sehr positiv
gegenüber und stellte in Aussicht, die Vereinbarung in einer der nächsten
Sitzungen des Jugendamtselternbeirates zum Thema zu machen. Sie erhoffe sich
sind in der Praxis positive Effekte und betonte auch, dass die Ausübung des
Hausrecht stets mit den Umständen des Einzelfalles abgewogen werden müsse
und nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden solle.
Abschließend informierte Frau Kappen darüber, dass diese Vereinbarung
über die Stadtgrenzen hinaus auf großes Interesse stoße.
3)
Ferienspiele 2017
Herr Gibbels
berichtete über die Ferienspiele 2017. Äußerst erfreulich wären die hohe Zahl
der Teilnehmer (insgesamt 1.177) und Veranstaltungen (über 100). Das beliebte
Mini-Kamen habe diesjährig in Kamen-Heeren stattgefunden.
Er benannte die Ausgaben von 11.951,00 € und
die Einnahmen von 6.047,00 €. Darin enthalten seien Spenden in Höhe von 250,00
€ und einem sog. Zahlungsverzicht in Höhe von 1.000,00 €. Rein rechnerisch beliefen
sich die Ausgaben für die Stadt Kamen je teilnehmendem Kind auf 5,02 €.
Zwei Wochen vor den Sommerferien wäre ein von
den Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeitern geführtes „Reisebüro“
eingerichtet worden. Hier hätten Interessierte die Möglichkeit gehabt,
sämtliche Informationen zu den Ferienspielen und Angeboten zu erhalten. Die
praktischen Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich das „Reisebüro“ sehr gut
etabliert habe, daher wäre angedacht, die Öffnungszeiten im nächsten Jahr noch
zu erweitern. Herr Gibbels betonte auch die hohe Qualität in der Betreuung der
Kinder und Jugendlichen.
Frau Klanke
sprach im Namen des Ausschusses allen Akteuren für die gelungen Ferienspiele
einen Dank aus.
4)
Schulsozialarbeit 2018
Frau Kappen
berichtete über das Thema Schulsozialarbeit im Jahr 2018. Die Gesamtkosten betrügen insgesamt 235.850,00 €. Dem
gegenüber stehen zu erwartende Landeszuweisungen von 109.363,00 €. Folglich
könnten nunmehr 3,5 Stellen in der Schulsozialarbeit gesichert werden. Frau
Kappen bedauere das Erfordernis der zeitlichen Befristungen dieser Stellen im
Jahr 2018 und äußerte sich zuversichtlich, dass bei andauernden positiven Entwicklungen
in 2019 die Möglichkeiten von Entfristungen geprüft würden.
5)
Netzwerk frühe Hilfe
Als weiteren Punkt informierte Frau Kappen über den derzeitigen Aufbau des Onlinesystems für Angebote im Bereich
der Frühen Hilfen. Viele Akteure seien aktiv daran beteiligt, um
übersichtliche Informationen zu Diensten und Angeboten von Familien von der
Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres der Kinder zur Verfügung
zu stellen. Zudem sehe die Planung vor, das Onlinesystem voraussichtlich im
Februar 2018 freizuschalten.
6)
50 Jahre neue Stadt
Kamen – Familienfest
Wie allen Anwesenden bereits bekannt sei,
feiere die neue Stadt Kamen im Jahr 2018 das 50-jähriges Jubiläum, so Frau Kappen. Es bestünde daher der Wunsch,
diesen Anlass gemeinschaftlich zu feiern. Hierzu gäbe es am 22.09.2018 ein
großes Familienfest, u.a. mit vielfältigen Aktionen der jeweiligen
Einrichtungen, beispielweise den KiTas, den Schulen, den Sportvereinen u.s.w.
Anfragen
Herr Stalz
erkundigte sich nach den Ausschussterminen 2018.
Frau Kappen
bestätigte, dass Termine feststünden und umgehend bekanntgegeben würden.
Herr Eisenhardt
erkundigte sich nach dem im Jugendrat –Planspiel- gestellten Antrag, bezüglich
der Erneuerung der Skateboard-Anlage. Er habe die Information erhalten, dass es
einen privaten Sponsor gebe, der gemeinsam mit der Stadt im Jahr 2018 eine
Erneuerung gewährleisten könne.
Im Haushaltsplan 2018 wäre für erforderliche
Ersatzbeschaffungen planmäßig ein Betrag von 8.000,00 € eingestellt, so Frau Kappen. Sie habe auch Kenntnis darüber
erlangt, dass sich ein Privatsponsor für die Modernisierung der Anlage
ausgesprochen habe. Konkretere Abstimmungen, insbesondere die
Finanzierungsmodalitäten, wurden nicht erörtert.