Herr Stamer begrüßte die Anwesenden und lud zunächst zu einer Begehung in die Werk­stätten ein. Nach dem Rundgang begann Herr Stamer mit seiner Vorstellung der Martin-Luther-King Werkstätten, bei der er zunächst Herrn Bartusch als technischen Leiter und die Beiratsmitglieder Frau Spyra und Frau Unseld als Sozialarbeiterinnen dieser Einrichtung vorstellte.

 

Anschließend beschrieb er die Werkstätten, in denen insgesamt 577 Beschäftigte mit einem Mitarbeiterstamm von 114 Personen tätig seien. In der Hauptwerkstatt in Südkamen gibt es 311 Beschäftigte. Die anderen Beschäftigten arbeiten in drei weiteren Einrichtungen in Bergkamen (Nicolai, Schacht 3 und im Hafengebiet in Rünthe) und sind wie alle anderen Beschäftigten auch sozialversichert. Nach 20 Jahren Beschäftigung in einer Werkstatt könne vom Rententräger eine EU-Rente gewährt werden, die regelmäßig zwischen 800,00 DM bis ca. 1.200,00 DM be­trage. Diese Rente werde auch weiterhin neben dem Verdienst in der Werkstatt gezahlt. Der Durchschnittsverdienst der Beschäftigten in der Werkstatt von 430,00 DM sei im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sehr hoch. Die Entlohnung orientiere sich an den Erlösen und die seien aufgrund der guten Auftragslage entsprechend. Das Mindestentgelt betrage 125,00 DM/Monat. Das Höchstentgelt belaufe sich auf 1.250,00 DM.

 

Frau Hartig erkundigte sich danach, wieviele Beschäftigte in einer Gruppe arbeiten.

 

Herr Stamer erläuterte, dass die Gruppen in den Werkstätten über einen Personalschlüssel verfügen, der sich an dem Bereich orientiere, in dem sie eingesetzt sind. Im Trainingsbereich betrage dieser 1:6 und ansonsten 1:12. Es gebe auch Gruppen mit einem Personalschlüssel von 1:15 oder 1:20. In der Gärtnergruppe betrage er nur 1:3 oder 1:4 und bei den Schwerst­behinderten manchmal sogar 1:1. Dies sei grundsätzlich eine Angelegenheit der Werkstatt, wie sie ihr Personal einsetze und die Gruppengröße gestalte.

 

Herr Eisenhardt bat um Auskunft, ob durch diese Einrichtung der regionale Bedarf gedeckt werde.

 

Herr Stamer erklärte, die Werkstatt habe mit einem Angebot von 300 Arbeitsplätzen begonnen und biete mittlerweile 577 Personen eine Beschäftigung. Der Bedarf sei weiter steigend, so dass im September weitere 22 bis 25 Beschäftigte aufgenommen werden. Es sei zwar eine latente Überbelegung zu beobachten, in Zukunft sei aber durch eine alters­bedingte Fluktuation mit einem Rückgang zu rechnen, so dass es gegenwärtig sinnvoll ist, die Entwicklungen zunächst einmal abzuwarten.

 

Frau van Lück fragte nach der medizinischen und pflegerischen Betreuung in der Einrichtung.

 

Herr Stamer führte aus, dass zwar heilpädagogisches Fachpersonal und Arbeitsmediziner vorhanden seien, aber eine ärztliche Betreuung in der Einrichtung nicht stattfinde.

Die Beschäftigten besuchen ihren Hausarzt, welches ihnen jederzeit ermöglicht werde.

 

Herr Plümpe bat um Auskunft, ob die Beschäftigten auch in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt würden.

 

Herr Stamer entgegnete, dass dies versucht werde, jedoch nur in speziellen Einzelfällen gelinge.

 

Herr Maaß erkundigte sich danach, ob Beschäftigte, die außerhalb eine Arbeit gefunden hätten, ihre sozialen Kontakte zur Werkstatt weiter pflegen könnten.

 

Herr Stamer machte deutlich, dass es schwer möglich sei, dann noch Kontakte zu den ehe­maligen Kollegen zu halten. Die Werkstatt sei eine teilstationäre Einrichtung, so dass die Beschäftigten nachmittags wieder bei ihren Angehörigen seien.

 

Frau Jung bat um Informationen zum Tagesablauf der Beschäftigten.

 

Herr Stamer erklärte, dass die Beschäftigten um 7.45 Uhr ihre Arbeit aufnehmen und um 16.15 Uhr beenden mit einer Mittagspause von einer Stunde. Die Pause könne jedoch auch sehr variabel gehandhabt werden, insbesondere im Bereich der Schwerstbehinderten. Ansonsten liege bei den Beschäftigten eine hohe Identifikation mit ihrer Arbeit vor, die dazu führe, dass sie sehr an der Erfüllung ihrer Arbeit interessiert seien. Es erfolgen aber auch therapeutische Maßnahmen während der Arbeitszeit. Die leistungsfähigeren Beschäftigten wollen jedoch im wesentlichen arbeiten und weniger begleitende therapeutische Maß­nahmen.

 

Frau van Lück erkundigte sich nach Kooperationen mit anderen Häusern.

 

Herr Stamer entgegnete, dass es z. B. Kooperationen mit dem Pröbsting-Haus, der Einrichtung Wohnen auf Zeit und der Lebenshilfe Unna gebe.

 

Herr Plümpe fragte nach den Einstellungsvoraussetzungen für die Einrichtung.

 

Herr Stamer erläuterte, dass ein Fachausschuss über die Aufnahme entscheide. Voraus­setzung sei, dass eine Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht möglich und der Beschäftigte weitgehend unabhängig von Pflege sei. Desweiteren müsse eine gewisse Mindestleistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit vorliegen. Außerdem muss die gesetzliche Schulpflicht absolviert und eine Beratung durch das Arbeitsamt erfolgt sein.

Er fügte ergänzend hinzu, dass beabsichtigt sei, die Rechtstellung der Behinderten zu verbessern. Außerdem sei in der Diskussion, den Beschäftigten Werkstattverträge anzu­bieten, um eine bessere atmos­phärische Grundlage zu schaffen. In diesem Zusammenhang seien auch Arbeitnehmervertretungen vom Gesetzgeber vorgesehen.

In der Martin-Luther-King Werkstatt sei bereits seit 25 Jahren ein Betriebsrat installiert, daneben auch eine Angehörigenvertretung. Desweiteren werden regelmäßig Besprechungen durchgeführt.

 

Herr Eisenhardt bat um Informationen, wie die Initiative zu den Werkstatträten entstanden sei.

 

Herr Stamer erklärte, dass die Initiative von den Verbänden ausgegangen sei. Es hätten sich auch landesweite Werkstatträte und Dachorganisationen gebildet.

 

Frau Jung bat um Informationen über den im Neubau eingerichteten Therapieraum.

 

Herr Stamer erläuterte, dass dieser Therapieraum, auch bekannt als Snoezeln-Raum, aus Holland bekannt sei. Snoezeln bedeute schnüffeln, stöbern. Dieser Snoezeln-Raum sei insbesondere ein Angebot an Menschen mit großen Handicaps. Er biete verschiedene Möglichkeiten, um die Wahrnehmung zu stärken und den Menschen zu beruhigen. Dieses Angebot habe sich weitgehend bewährt und durchgesetzt.

 

Frau Fischer erkundigte sich nach Therapieräumen in anderen Einrichtungen.

 

Herr Stamer wusste noch von Snoezeln-Räumen im Haus Königsborn und in der Kinder­klinik zu berichten, die alle aber nur als stationäres und nicht als ambulantes Angebot gelten.

 

Nachdem keine Fragen mehr offen waren, bedankte sich Frau Jung bei Herrn Stamer für die ausführlichen Informationen zu den Werkstätten und schloss den TOP 1.