Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ die als Anlage vorgelegte Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperrensatzung vom 16.11.2015.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung):

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.