Beschluss:

 

1.      Der Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses vom 30.11.1993 über die Gewährung von Zuwendungen beim Aufstieg von Mann­schaften wird aufgehoben.

2.      Beim Aufstieg von Senioren-Mannschaften in nächsthöhere Klassen oder Ligen werden den Sportvereinen, die Mitglied im Sportverband Kamen sind, auf Antrag folgende am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen gewährt:

 

                                                                           

                                                                                              

 

 

Regelmannschaftsstärke

 

 

bis 6 Sportler

über 6 Sportler

 

 

 

 

 

 

2.1

innerhalb eines Kreisverbandes

 

 

 

 

in 2. Klasse

50,00 DM

100,00 DM

 

 

in 1. Klasse

100,00 DM

50,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.2

in die Bezirksebene

100,00 DM

150,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.3

innerhalb der Bezirksebene

150,00 DM

200,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.4

in die Landesverbandsebene

 

 

 

 

Westfalen

200,00 DM

250,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.5

innerhalb der Landesverbands-

 

 

 

 

ebene Westfalen

250,00 DM

300,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.6

in den Regionalverband NRW

300,00 DM

350,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.7

innerhalb des Regional-

 

 

 

 

verbandes NRW

350,00 DM

400,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.8

in eine über den Regional-

 

 

 

 

verband NRW hinausgehende

 

 

 

 

Regionalliga

400,00 DM

450,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.9

in eine 2. Bundesliga

450,00 DM

500,00 DM

 

 

 

 

 

 

2.10

in eine 1. Bundesliga

500,00 DM

600,00 DM

 

 

 

 

 

 

 

3.            Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Mitgliederanteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren des Vereins mind. 30 % beträgt (Angaben nach LSB-A-Statistik) – ausgenommen Vereine des Behindertensports.

 

4.            Eine Bezuschussung bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt.

 

5.            Es wird keine Bezuschussung gewährt bei Umorganisation der Ligenstrukturierung und damit verbundenen Aufstiegen.

 

6.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuwendungen entsprechend der Festlegungen unter Punkt 1 – 4 im Einzelfall an die antragstellenden Sportvereine zu veranlassen.

 

7.            Die Gewährung von Zuwendungen kann nur erfolgen, wenn der Rat der Stadt entsprechende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haus­haltsplänen bereitstellt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Flaskamp erklärte, dass die Thematik bereits im Jahre 1998 im Sport- und Freizeitausschuss beraten und zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Vakanz im Vorstand des Sportverbandes Kamen e.V. zurückgestellt wurde. Nunmehr könne die Verwaltung einen mit dem Vor­sitzenden des Sportverbandes einmütig erarbeiteten Vorschlag vorlegen.

 

Die Beschlussvorlage sei, so Herr Hasler, nicht nur allein aufgrund der Vakanz im Vorsitz des Sportverbandes, sondern auch wegen der im damaligen Beschlussvorschlag vorgesehenen Reduzierung bzw. Wegfalls einer Bezuschussung in den unteren Klassen zurückgestellt worden. Die nunmehr vorliegende Beschlussvorlage komme der damaligen Intention nahe, auch sei die Differenzierung der Mannschaftsstärken nachvollzieh­bar.

Er fragt sich jedoch, warum aufgrund der vorgelegten Zahlen die Zuschüsse überhaupt gekürzt werden sollen, da der im Haushaltsplan für Zuwendungen für den Vereinssport zur Verfügung stehende Betrag von 5.000,00 DM unstrittig in voller Höhe den Vereinen zugute kommen sollte.

 

Herr Flaskamp wies auf die Zuständigkeit der Mittelbereitstellung durch den Rat hin. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben sei eine Anpassung erforderlich. Für den Fall, dass in Zukunft weniger Aufstiege zu verzeichnen sein werden, sei eine Erhöhung jederzeit wieder möglich. Die am Ende des Jahres noch unter der Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel könnten in geeigneter Form an die Vereine aufgeteilt werden.

 

Herr Töpfer begrüßte die Beschlussvorlage. Hierdurch erhielten die Vereine Sicherheit über die Höhe der Förderung.

 

Herr Hasler bat die Verwaltung, zur letzten Ausschusssitzung eine Auf­stellung über die Zahlungen aus der Haushaltsstelle „Förderung des Vereinssports“ vorzulegen, damit dann über die ggf. noch zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden kann.

 

Herr Flaskamp sagte dieses zu.