Sitzung: 19.06.2000 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 95/2000
Beschluss:
1. Der
Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses vom 30.11.1993 über die Gewährung
von Zuwendungen beim Aufstieg von Mannschaften wird aufgehoben.
2. Beim Aufstieg von Senioren-Mannschaften in nächsthöhere Klassen oder Ligen werden den Sportvereinen, die Mitglied im Sportverband Kamen sind, auf Antrag folgende am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen gewährt:
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Regelmannschaftsstärke |
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bis 6 Sportler |
über 6 Sportler |
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2.1 |
innerhalb eines Kreisverbandes |
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in 2. Klasse |
50,00 DM |
100,00 DM |
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in 1. Klasse |
100,00 DM |
50,00 DM |
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2.2 |
in die Bezirksebene |
100,00 DM |
150,00 DM |
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2.3 |
innerhalb der Bezirksebene |
150,00 DM |
200,00 DM |
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2.4 |
in die Landesverbandsebene |
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Westfalen |
200,00 DM |
250,00 DM |
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2.5 |
innerhalb der Landesverbands- |
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ebene Westfalen |
250,00 DM |
300,00 DM |
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2.6 |
in den Regionalverband NRW |
300,00 DM |
350,00 DM |
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2.7 |
innerhalb des Regional- |
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verbandes NRW |
350,00 DM |
400,00 DM |
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2.8 |
in eine über den Regional- |
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verband NRW hinausgehende |
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Regionalliga |
400,00 DM |
450,00 DM |
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2.9 |
in eine 2. Bundesliga |
450,00 DM |
500,00 DM |
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2.10 |
in eine 1. Bundesliga |
500,00 DM |
600,00 DM |
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3. Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Mitgliederanteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren des Vereins mind. 30 % beträgt (Angaben nach LSB-A-Statistik) – ausgenommen Vereine des Behindertensports.
4. Eine Bezuschussung bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt.
5. Es wird keine Bezuschussung gewährt bei Umorganisation der Ligenstrukturierung und damit verbundenen Aufstiegen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuwendungen entsprechend der Festlegungen unter Punkt 1 – 4 im Einzelfall an die antragstellenden Sportvereine zu veranlassen.
7. Die Gewährung von Zuwendungen kann nur erfolgen, wenn der Rat der Stadt entsprechende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Flaskamp erklärte, dass die Thematik bereits im Jahre 1998 im Sport- und Freizeitausschuss beraten und zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Vakanz im Vorstand des Sportverbandes Kamen e.V. zurückgestellt wurde. Nunmehr könne die Verwaltung einen mit dem Vorsitzenden des Sportverbandes einmütig erarbeiteten Vorschlag vorlegen.
Die Beschlussvorlage sei, so Herr Hasler, nicht nur allein aufgrund der Vakanz im Vorsitz des Sportverbandes, sondern auch wegen der im damaligen Beschlussvorschlag vorgesehenen Reduzierung bzw. Wegfalls einer Bezuschussung in den unteren Klassen zurückgestellt worden. Die nunmehr vorliegende Beschlussvorlage komme der damaligen Intention nahe, auch sei die Differenzierung der Mannschaftsstärken nachvollziehbar.
Er fragt sich jedoch, warum aufgrund der vorgelegten Zahlen die Zuschüsse überhaupt gekürzt werden sollen, da der im Haushaltsplan für Zuwendungen für den Vereinssport zur Verfügung stehende Betrag von 5.000,00 DM unstrittig in voller Höhe den Vereinen zugute kommen sollte.
Herr Flaskamp wies auf die Zuständigkeit der Mittelbereitstellung durch den Rat hin. Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben sei eine Anpassung erforderlich. Für den Fall, dass in Zukunft weniger Aufstiege zu verzeichnen sein werden, sei eine Erhöhung jederzeit wieder möglich. Die am Ende des Jahres noch unter der Haushaltsstelle zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel könnten in geeigneter Form an die Vereine aufgeteilt werden.
Herr Töpfer begrüßte die Beschlussvorlage. Hierdurch erhielten die Vereine Sicherheit über die Höhe der Förderung.
Herr Hasler bat die Verwaltung, zur letzten Ausschusssitzung eine Aufstellung über die Zahlungen aus der Haushaltsstelle „Förderung des Vereinssports“ vorzulegen, damit dann über die ggf. noch zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden kann.
Herr Flaskamp sagte dieses zu.