Frau Kappen teilte einleitend mit, dass nun dem Ausschuss ein detaillierter mit den jeweiligen Fachabteilungen im Hause abgestimmter Entwurf über die Gliederung der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgelegt werde. In einem ersten Schritt würden in Teil I hauptsächlich Daten, Statistiken und Prognosen aufbereitet. Der Teil II habe dann inhaltlich den Schwerpunkt Entwicklungen zu verdeutlichen und Handlungs­strategien darzustellen. Aufbauend auf Teil I erfolge dies zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Frau Börner stellte anschließend den Gliederungsentwurf vor und betonte dabei den Leitgedanken der Bildung sowie die Fokussierung auf Schnittstellen von Jugendhilfe und Schule. In Ausarbeitung der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gelte es themenbezogen die Aufgabenbeiche mit Berührungspunkten zum Thema zu identifizieren und diese einer näheren Betrachtung zu unterzuziehen.

Im Hinblick auf die Datenqualität müssten offene Fragen, beispielweise zur Belastbarkeit und Vergleichbarkeit beantwortet werden. Auch die Möglichkeiten bestimmte Daten bzw. Statistiken überhaupt zur Verfügung gestellt zu bekommen, müssten teilweise mit den Zuständigen erörtert werden. Nicht zuletzt müssten die Datenquellen identifiziert werden.

Erste Arbeitsschritte bestünden darin, die fachbezogenen Datenerhebungen zu koordinieren. Im laufenden Prozess müssten u.a. die Bemessungsgrößen und Stichtage berücksichtigt werden, um Vergleichbarkeiten oder Bezüge sachgerecht darstellen zu können. Zudem sind inhaltliche Begrifflichkeiten zu interpretieren und ggf. zu vereinheitlichen.

 

Frau Kappen unterstrich den Nutzen eines Handlungskonzeptes, welches die Bereiche Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vernetze. Letztlich liege es an der Qualität der Schlussfolgerungen, ob der Plan über eine reine Datensammlung hinaus einen Mehrwert haben wird. Theoretische Ansätze könnten positiven Einfluss auf die praktische Arbeit der jeweiligen Fachkräfte haben. Durch Transparenz und gute Vernetzung, nicht nur in Schnittstellenbereichen, könnten zudem Impulse für ein förderliches Handeln gegeben werden. Die Planungen leisten somit auch einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung.

In der nächsten Ausschusssitzung, voraussichtlich im Oktober 2017, werde dann der Teil I der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgestellt.

 

Herr Stalz begrüßte die Erstellung eines integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungs­planes. Beide Themen erachte er als wichtig. Jedoch dürfe es nicht bei einer reinen Daten­sammlung bleiben, sondern vielmehr sollten diese in Handlungsstrategien oder -empfehlungen münden. Er erwarte laufende Informationen zu dem Thema, insbesondere dann, wenn flankierende Maßnahmen geplant würden. In diesem Zusammenhang wies er auf aktuelle Datensammlungen des Kreises Unna hin. Er schlug vor, diese Daten zu sichten und ggf. dafür zu nutzen, den kommunalen Plan entsprechend abzurunden.

 

Herr Eisenhardt nahm Bezug zu bereits bestehenden themenbezogenen Konzepten bzw. Plänen, wie beispielweise der Schulentwicklungsplan. Im Hinblick auf weitgreifende Veränderungen in der Schullandschaft halte er die Ausarbeitung eines übergreifenden Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanes für sinnvoll. Er regte an, aufgrund des engen Sachbezuges, den Plan in einer gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulaus­schusses zu erörtern.

 

Frau Kappen teilte mit, dass zeitlich zunächst ebenfalls der Schulausschuss über diesen Tagesordnungspunkt beraten würde. Auch seitens der Verwaltung sei eine anschließende gemeinsame Sitzung angedacht. Das Vorhaben müsse mit den beiden Ausschussvor­sitzenden abgestimmt werden.