Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2016 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2016 von 2.908.403,19 € wird in Höhe von 382.561,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.525.842,19 € auf das Wirtschaftsjahr 2017 vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Schaub stellte anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung der SEK durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Essen, vor. Der Bericht gliederte sich in drei Abschnitte:
1. Auftrag und Prüfung
2. Wesentliche Prüfungsfeststellungen
3. Prüfungsergebnis

 

Die durch den Betriebsausschuss und die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragte Prüfung umfasst den Jahresabschluss und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG. Mit der risikoorientierten Prüfung wurden wesentliche Geschäftsprozesse und deren Kontrollen identifiziert und die Prüfungsschwerpunkte Sachanlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einschließlich Derivate, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen und sonstige Rückstellungen vertieft untersucht.

 

-       Da die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht,

-       der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt,

-       die Darstellung und Beurteilung der Lage und der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend gehalten wird,

-       keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt wurden und

-       die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) keine Besonderheiten, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind, ergaben,

 

haben die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Herr Sekunde erklärte, dass sich aufgrund des sehr guten Abschlusses, bei dem sich auch die Entwicklung des Eigenkapitals noch verbessert habe, die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung zustimmen werde.

 

Herr Diederichs-Späh bat um Erläuterung zu Mehraufwand bei der Gewässerunterhaltung, Leistungsaustausch Stadt und Bauhof, der eventuellen Fortführung der Finanzierung des DSK-Programmes, dem Stand des Rechtsstreits mit dem Lippeverband und der Einigung im Rechtsstreit mit der Firma Pollmann.

 

Herr Tost verwies bei dem erhöhten Aufwand für die Gewässerunterhaltung darauf, dass Mehrleistungen notwendig wurden. Die Erhöhung des Aufwandes beim Leistungsaustausch ist zum größten Teil darauf zurückzuführen, dass Kosten des Bauhofes seit 2016 pauschal über den Leistungsaustausch abgerechnet würden und bei der Position Leistungen des Baubetriebshofes entsprechende Einsparungen erfolgten. Das DSK-Programm werde weiterhin durchgeführt und am Jahresende sei zu prüfen, ob seitens der SEK genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Maßnahme zu refinanzieren. Zum Widerspruch gegen den Nachveranlagungsbescheid des Lippeverbandes teilte er mit, dass die Rechtsanwälte der Beteiligten noch ihre Standpunkte austauschten. Der Rechtsstreit mit der Firma Pollmann sei außergerichtlich mit einer 50/50 Regelung beendet worden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Helmken zu dem BGH-Urteil bezüglich der Swapgeschäfte erläuterte Herr Tost, dass im Laufe des Geschäftsjahres eine entsprechende Rückstellung gebildet worden sei. Nach dem Urteil aus 2016 stellten Darlehen und Swapgeschäft keine Bewertungseinheit mehr dar, da die Geschäfte bei unterschiedlichen Bankinstituten abgeschlossen worden seien. Aufgrund des negativen Marktwertes bestünden aber keine Zahlungsverpflichtungen.

 

Herr Sekunde fragte nach, ob auch zukünftig mit eher geringeren Kosten für die Schädlingsbekämpfung zu rechnen sei. Der technische Leiter der SEK, Herr Neuhaus, erklärte, dass nach einer großangelegten Belegung der Kanalschächte mit Ködern in 2015 (jeweils eine Belegung jeden zweiten Schachtes im Frühjahr und einer Belegung der übrigen Schächte in der Herbstzeit) zunächst in 2016 kaum noch Ratten an der Oberfläche sichtbar wurden, aber in 2017 wieder erhöhter Bedarf zur flächendeckenden Belegung bestünde.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob aufgrund des positiven Gesamtergebnisses in Zukunft der kalkulatorische Zinssatz für die Gebührenkalkulation zugunsten der Gebührenzahler gesenkt werden könne. Herr Tost verwies darauf, dass die Aufsichtsbehörden für Städte mit Haushaltssicherungskonzepten hier enge Grenzen setzten. Der Zinssatz orientiere sich an 50-jährigen Finanzanlagen und werde in den nächsten Jahren auch weiter sinken (2016: 6,7 %; 2017: 6,4 %; 2018 voraussichtlich: 6,3 %).

 

Herr Diederichs-Späh fragte abschließend, ob bereits Tendenzen zur Entwicklung der Lippeverbandsumlage bekannt seien. Herr Tost erklärte hierzu, dass der Lippeverband beabsichtige, Kostensteigerungen möglichst zu verstetigen und zukünftig, wie bereits zur Gebührenkalkulation 2017 erläutert, weiterhin mit Erhöhungen insbesondere für die Veranlagung des Niederschlagsabwassers zu rechnen sei.