Herr Dr. Liedtke stellte fest, dass zu dieser Thematik bereits ausführlich in der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses am 25.02.2016 berichtet worden sei und im Ratsinformationssystem hierzu auch die Präsentation eingestellt sei, die die Mitglieder des Rates einsehen könnten.

 

Zur Ermittlung der Belastungsbereiche sei 2008 ein computergestütztes Screeningverfahren durchgeführt worden, so Herr Breuer. Hierbei sei insbesondere die Belastung in der Bahnhofstraße aufgefallen, sodass dies der Auslöser für eine Luftreinhalteplanung durch die Bezirksregierung Arnsberg gewesen sei. Im Jahre 2009 sei durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg eine Messung mit Passivsammlern erfolgt und die Überschreitung der Grenzwerte sei festgestellt worden. Parallel dazu habe die Stadt Kamen die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, auch die anderen kritischen Bereiche zu untersuchen, was jedoch abgelehnt worden sei. Daraufhin seien durch die Stadt Kamen nach politischen Beschlüssen, unabhängig von der Bezirksregierung Arnsberg, weitere 5 Passivsammler in 2012/2013 zur Messung aufgestellt und die Zwischenergebnisse vorgestellt worden. Letztlich habe sich ergeben, dass nur an der Lünener Straße, im Bereich der BfT-Tankstelle, eine kritische Belastung vorlag. Für ein weiteres Jahr seien somit an der BfT-Tankstelle und einem weiteren Referenzpunkt an der Lünener Straße Messungen mit Hilfe eines Passivsammlers durchgeführt worden. Am 25.02.2016 seien die Ergebnisse aus der 12-monatigen Messung in 2015 dem Ausschuss vorgestellt worden. Die Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft seien an beiden Messpunkten deutlich unterschritten worden, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich gewesen seien. Die Messergebnisse seien der Bezirksregierung mitgeteilt worden. Gleichzeitig habe die Bezirksregierung den Punkt an der Bahnhofstraße über einen Zeitraum von 3 Jahren gemessen. Durch den Umbau der Bahnhofstraße und Netzschluss Innerer Ring seien auch dort die Grenzwerte nicht mehr erreicht worden, sodass die Messungen eingestellt worden seien.

 

Herr Stalz bedankte sich für den Kurzbericht. Als Anwohner der Lünener Straße sei er der Verwaltung sehr dankbar, mit dem Thema so transparent umgegangen zu sein. Er bat darum, die Thematik der Lärm- und Feinstaubbelästigung insbesondere durch den LKW-Verkehr weiter zu verfolgen.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach der Umsetzung der 17 Maßnahmen, die mit dem Luftreinhalteplan beschlossen worden seien. Zwischenzeitlich seien die Belastungswerte aus der DTV veröffentlicht worden und es stelle sich die Frage, wie sich das Verkehrsaufkommen auf der Hochstraße und Lünener Straße entwickelt hätte.

 

Herr Dr. Liedtke stelle fest, dass die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg liegen würde. Sobald sich Erkenntnisse für Grenzwertüberschreitungen ergeben würden, weil sich z.B. Verkehrsmengen erhöht hätten, sei die Bezirksregierung verpflichtet, wieder tätig zu werden, momentan würden sich jedoch keine Grenzwertüberschreitungen abzeichnen. Sobald die DTV-Werte vollständig vorliegen würden, würde eine Vorstellung im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss erfolgen.

 

Herr Breuer ergänzte, dass die Bezirksregierung im Internet die gesammelten Informationen zu den einzelnen Maßnahmen darstellen würde.

 

 

Herr Kasperidus verließ um 20.20 Uhr die Sitzung.

 

 

Herr Diederichs-Späh fragte sich, warum ein Luftreinhalteplan durch die Stadt Kamen beschlossen worden sei, wenn die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Arnsberg liegen würde. Die Logistikbranche in Kamen und in angrenzenden Gebieten würde explodieren, mit der Folge eines steigenden Verkehrsaufkommens. Es sei daher sinnvoll, vorbeugende Maßnahmen mit der Bezirksregierung zu initiieren. Bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.10.2014 habe er den Vorschlag vorgetragen, zur Feinstaubbindung Mooswände zu installieren.

 

Herr Blaschke stellte abschließend fest, dass leider die Bezirksregierung und auch Straßen.NRW für die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen zuständig und verantwortlich seien.

 

Herr Dr. Liedtke bestätigte diese Zuständigkeit nochmals ausdrücklich.