Herr Dr. Liedtke erläuterte, dass Herr Holzbeck aufgrund der Anregungen der Herren Behrens und Kühnapfel über die Aufgaben und Aktionen der Naturfördergesellschaft und die Thematik der Obstwiesen referieren würde. Die Stadt Kamen, vertreten durch Herrn Dr. Liedtke, sei ebenfalls Mitglied der NFG.

 

In seiner Funktion als Geschäftsführer der NFG, die er seit 1996 inne habe, bedankte sich Herr Holzbeck für die Einladung. In einem ausführlichen Referat informierte er über Organisation, Ziele und Aufgaben der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna. Details sind der im Ratsinformationssystem hinterlegten Präsentation zu entnehmen.

Im letzten Teil seines Vortrages informierte Herr Holzbeck zum Themenbereich Obstwiesen. Im Landschaftsplan Kamen-Bönen seien insgesamt 95 ausgewiesene Obstwiesen vorhanden. Die jeweiligen Eigentümer seien zur Pflege verpflichtet.

Insgesamt stellte er fest, dass kreisweit eine rückläufige Entwicklung erkennbar sei. Begründet sei dies durch einen natürlichen Rückgang der Bestände durch mangelnde Pflege aufgrund des hohen Pflegeaufwandes sowie fehlende Neuanlagen von Obstwiesen. Kreis und NFG unterstützen durch die Bereitstellung von Obstbäumen und Pflanzmaterialien die Anlegung von Obstwiesen. In Kamen habe es für dieses Programm keine Interessenten gegeben. Auch im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes (Obsthöfe ab 0,15 ha) gebe es derzeit keine realisierte Fördermaßnahme in Kamen. Der Kreis selbst habe zusammen mit der Stadt Kamen im Rahmen des Bebauungsplanes Pastoratsfeld eine Obstbaumwiese mit einer Fläche von 5.000 qm angelegt und die Pflege dafür übernommen.

Die Bestandsabnahme bei Ostwiesen sei eine landesweite Tendenz. Zwischenzeitlich handele es sich bei Obstwiesen um gesetzlich geschützte Biotope. Für 2017 sei eine landesweite Kartierung vorgesehen, um eine bessere Übersicht über den Bestand zu erhalten.

Auf Nachfrage von Herrn Helmken erläuterte Herr Holzbeck, dass niemand zum Obstwiesenanbau, Nachpflanzungen oder ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen verpflichtet werden könne. Es würde jedoch von der NFG das Material für eine Anpflanzung inkl. der Bäume gestellt werden.

 

Herr Stalz erkundigte sich, ab welcher Mindestfläche eine Streuobstwiese angelegt werden könne und ob man an Radwegen auch Obstbäume anpflanzen könne.

 

Ein Obstwiesencharakter würde ab einer Fläche von 0,15 ha und min. 10 angepflanzten Obstbäumen entstehen, so Herr Holzbeck. Die Anpflanzung von Obstbäumen an Straßen und Wegen im Außenbereich sei zwar grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund des erhöhten Pflegeaufwandes sehr kostenintensiv und im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht problematisch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wortmann, der vor 5-6 Jahren eine Streuobstwiese mit Hochstämmen angelegt habe, erläuterte Herr Holzbeck, dass nur die alten heimischen hochstämmigen Sorten förderfähig seien.

 

Herr Blaschke dankte Herrn Holzbeck für den Vortrag.