Sitzung: 03.04.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Beschluss:
1.
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Brameyer Straße zwischen dem
Bahnübergang und der Schillerstraße Tempo 30 eingerichtet werden kann.
2.
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Verkehrssituation für Fußgänger und
Radfahrer bei der Benutzung der Mühlhause Straße (Werver Mark/Mühlhauser Straße
bis Mühlhauser Straße/Vöhdeweg) für Radfahrer und Fußgänger sicherer gestaltet
werden kann.
3.
Die Ergebnisse werden im Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss vorgestellt.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Krause und Herr Diederichs-Späh verständigten sich
darauf, die jeweiligen Anträge der SPD- und CDU-Fraktion zum Tempo 30 auf der
Brameyer Straße zusammenzufassen, allerdings unter Wegfall der Formulierung
„kurzfristig“ im CDU-Antrag unter Punkt 2.
Auf Nachfrage von Frau Dörlemann und Herrn Müller erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine frühere
Breitstellung des CDU-Antrages für die Fraktionen nicht möglich gewesen sei, da
der Sachantrag erst nach Erstellung der Einladung eingegangen sei. Beide
Bereiche, Brameyer und Mühlhauser Straße würden in das Nahmobilitätskonzept
einfließen.
Herr Lipinski erläuterte auf Nachfrage
von Herrn Müller, dass aufgrund des
späteren Antragseingangs des CDU-Antrages eine Nachtragstagesordnung erstellt
worden sei. Die Verkehrsberuhigungen in den Bereichen der Brameyer und
Mühlhauser Straße würden im Rahmen der Nahmobilitätsuntersuchung geprüft.
Aufgrund der gemeinsamen Zielrichtungen der Anträge und der Anregung einer
gemeinsamen Abstimmung würde über beide Anträge gemeinsam abgestimmt.
Auf Nachfrage von Frau Dörlemann erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass im Rahmen der Prüfungen
zum Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität auch geprüft würde, ob die Brameyer
Straße nur für Fußgänger und den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben
würde.
Auf Nachfrage von Herrn Lipinski stimmte Herr Diederichs-Späh der gemeinsamen Abstimmung
über beide Anträge zu.