Beschluss:

 

1.         Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Brameyer Straße zwischen dem Bahnübergang und der Schillerstraße Tempo 30 eingerichtet werden kann.

 

2.         Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer bei der Benutzung der Mühlhause Straße (Werver Mark/Mühlhauser Straße bis Mühlhauser Straße/Vöhdeweg) für Radfahrer und Fußgänger sicherer gestaltet werden kann.

 

3.         Die Ergebnisse werden im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss vorgestellt.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Krause und Herr Diederichs-Späh verständigten sich darauf, die jeweiligen Anträge der SPD- und CDU-Fraktion zum Tempo 30 auf der Brameyer Straße zusammenzufassen, allerdings unter Wegfall der Formulierung „kurzfristig“ im CDU-Antrag unter Punkt 2.

 

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann und Herrn Müller erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass eine frühere Breitstellung des CDU-Antrages für die Fraktionen nicht möglich gewesen sei, da der Sachantrag erst nach Erstellung der Einladung eingegangen sei. Beide Bereiche, Brameyer und Mühlhauser Straße würden in das Nahmobilitätskonzept einfließen.

 

Herr Lipinski erläuterte auf Nachfrage von Herrn Müller, dass aufgrund des späteren Antragseingangs des CDU-Antrages eine Nachtragstagesordnung erstellt worden sei. Die Verkehrsberuhigungen in den Bereichen der Brameyer und Mühlhauser Straße würden im Rahmen der Nahmobilitätsuntersuchung geprüft. Aufgrund der gemeinsamen Zielrichtungen der Anträge und der Anregung einer gemeinsamen Abstimmung würde über beide Anträge gemeinsam abgestimmt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dörlemann erläuterte Herr Dr. Liedtke, dass im Rahmen der Prüfungen zum Klimaschutzteilkonzept Nahmobilität auch geprüft würde, ob die Brameyer Straße nur für Fußgänger und den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben würde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lipinski stimmte Herr Diederichs-Späh der gemeinsamen Abstimmung über beide Anträge zu.