Sitzung: 03.04.2017 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 034/2017
Herr Dr.
Liedtke empfahl zur Änderung der Landesbauordnung die Synopse der Architektenkammer
NRW, in der die Änderungen umfassend dargestellt seien. Es würden sicherlich
noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden, über die ggf. auch noch berichtet
würde. Außerdem müsse voraussichtlich im nächsten Jahr eine Stellplatzsatzung
beschlossen werden.
Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass zum
Thema „Barrierefreiheit“ nicht der Personenkreis der Blinden und Taubstummen
und anderer Körperbehinderter, außer Rollstuhlfahrer, berücksichtigt worden
seien. Außerdem würde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2015 das
gesamte Normensystem in Deutschland im Hinblick auf Bauprodukte in Frage
stellen.
Herr Dr.
Liedtke sei sich sicher, dass zum Thema „Barrierefreiheit“ noch Ausführungsbestimmungen
erlassen würden. Der Behindertenbeirat würde auch über die neuen Regelungen informiert
werden.
Herr Breuer erläuterte auf Nachfrage
von Herrn Standop, dass für alle
Bauanträge, die ab dem 28.12.2017 beschieden würden, neues Recht gelten würde.
Somit müssten Antragseingänge spätestens ab Oktober/November 2017 bereits unter
Zugrundelegung der novellierten Bauordnung bearbeitet werden. Herr Dr. Liedtke
bestätigte auf Nachfrage von Herrn Standop, dass bis Dezember 2017 die
Ausführungsbestimmungen zur Barrierefreiheit erlassen sein sollten.