Herr Dr. Liedtke empfahl zur Änderung der Landesbauordnung die Synopse der Architektenkammer NRW, in der die Änderungen umfassend dargestellt seien. Es würden sicherlich noch Ausführungsbestimmungen erlassen werden, über die ggf. auch noch berichtet würde. Außerdem müsse voraussichtlich im nächsten Jahr eine Stellplatzsatzung beschlossen werden.

 

Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass zum Thema „Barrierefreiheit“ nicht der Personenkreis der Blinden und Taubstummen und anderer Körperbehinderter, außer Rollstuhlfahrer, berücksichtigt worden seien. Außerdem würde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2015 das gesamte Normensystem in Deutschland im Hinblick auf Bauprodukte in Frage stellen.

 

Herr Dr. Liedtke sei sich sicher, dass zum Thema „Barrierefreiheit“ noch Ausführungsbestimmungen erlassen würden. Der Behindertenbeirat würde auch über die neuen Regelungen informiert werden.

 

Herr Breuer erläuterte auf Nachfrage von Herrn Standop, dass für alle Bauanträge, die ab dem 28.12.2017 beschieden würden, neues Recht gelten würde. Somit müssten Antragseingänge spätestens ab Oktober/November 2017 bereits unter Zugrundelegung der novellierten Bauordnung bearbeitet werden. Herr Dr. Liedtke bestätigte auf Nachfrage von Herrn Standop, dass bis Dezember 2017 die Ausführungsbestimmungen zur Barrierefreiheit erlassen sein sollten.