Sitzung: 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 026/2017
Beschluss:
Die Verwaltung
wir beauftragt, ein kommunales Präventionskonzept aufzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einleitend erklärte
Frau Kappen, dass das Präventionskonzept
auf kommunaler Ebene etabliert werde solle. Die wissenschaftlich gewonnenen
Erkenntnisse aus dem Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen!“ würden nun
zielgerichtet auf die Kommune heruntergebrochen. Zielsetzung des kommunalen
Präventionskonzeptes sei insbesondere auch die erforderliche
Informationstransparenz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
Parallel befasse
sich die Verwaltung ebenfalls mit dem Projekt „Frühe Hilfen“.
Frau Börner stellte sich persönlich bei den Ausschussmitgliedern
vor.
Anschließend
erörterte sie das kommunale Präventionskonzept anhand einer Präsentation (siehe
Anlage). Den Auftakt zur Konzeptentwicklung soll ein erstes Zusammenkommen
aller Akteure darstellen. Grundsätzlich werde die
Verwaltung auf bereits initiierte Angebote zurückgreifen und diese ggf.
weiterentwickeln. Hierzu seien ein konstruktiver Austausch und die Entwicklung
praxisorientierter Strategien erforderlich.
Frau Kappen stellte heraus, dass die
identifizierten Kooperationspartner über qualifizierte Kenntnisse zu dem Thema
verfügen, so dass an einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstand angesetzt werden
könne. Die vorhandenen örtlichen Bestandsstrukturen gelte es in einem
kommunalen Präventionskonzept zu bündeln und für die Betroffenen adäquat
zugänglich zu machen durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit.
Fortfahrend
ging Frau Börner auf die geplanten
Auftaktveranstaltungen ein. Neben einer Harmonisierung des
Präventionsverständnisses und -konzeptes, würde auch eine Bestandsaufnahme, beispielsweise
durch die Definition von Indikatoren und Daten, angestrebt. Zudem sollen die
Angebote und Systemübergänge analysiert werden. Stimmige Kooperationen der
Beteiligten erleichterten erfahrungsgemäß die netzwerkübergreifenden Tätigkeiten.
Im Rahmen der anschließenden Bedarfsanalyse und Strukturentwicklung würden ggf.
systemische Lücken in der Angebotslandschaft identifiziert. In einem zu
bildenden Arbeitskreis würden die unterschiedlichen Ansätze der Akteure
deutlich und könnten auf diesem Wege anschließend in die jeweiligen
Betrachtungen einfließen.
Letztlich
sei eine laufende Fortschreibung der Erkenntnisse vorgesehen. Ein wichtiger
Aspekt stelle zudem die Öffentlichkeitsarbeit dar. Sie bot an, den Ausschuss über die laufenden
Entwicklungen zu informieren.
Frau Scharrenbach schilderte ihren persönlichen Eindruck
bezüglich einer eher theorielastigen und langwierigen Diskussion zum Thema
Vernetzung und Synergien. Mit Projektbeginn im Jahre 2012 habe der Kreis Unna
die Aufgabe, eine lückenlose Präventionskette in den beteiligten Kommunen
aufzubauen. Der Bericht der Landeskoordinierungsstelle läge nunmehr seit
Sommer 2016 vor. Darin werde ausführlich ein Verfahren zur Identifizierung von
Lücken in der Präventionskette hervorgehoben. Sie sei verwundert darüber, dass
erneut mit einer Auftaktveranstaltung begonnen würde, da die Bestandsaufnahme
bereits erfolgt sei.
Frau Scharrenbach
fragte an, wie nun eine Vernetzung des kommunalen Präventionskonzeptes mit den
Kreisstrategien zu diesem Thema erfolgen soll. Ohne eine entsprechende
Vernetzung auch auf Kreisebene, z.B. mit dem Gesundheitsamt oder Jobcenter
Kreis Unna, würde das kommunale Präventionskonzept schnell an Grenzen stoßen.
In der Beschlussvorlage würde u.a. Bezug auf die Netzwerke aus dem Programm
„Frühe Hilfen“ genommen. Dies sei jedoch bekanntlich nicht über eine
Auftaktveranstaltung hinausgekommen.
Ferner wäre in
einer der letzten Sitzungen gefordert worden, über die Ergebnisse zum Projekt
„Brücken für Familien“ zu berichten. Die themenbezogenen Dokumentationen seien
zwar umfänglich, jedoch vermisse sie deutliche Aussagen zu den Wirkungsweisen
einer Präventionskette.
Abschließend
erkundigte sich Frau Scharrenbach nach der Beantragung bzw. Gewährung
entsprechender Fördermittel.
Herr Dunker verweist auf eine der letzten
Jugendhilfeausschusssitzungen in der er ausführlich über das Projekt „Kein
Kind zurücklassen!“ referiert habe. Er bestätigte die zuvor benannten
zeitlichen Angaben zum Projektbeginn. Im Rahmen der verwaltungsseitigen Projektbegleitung
wurden diverse Übergabeprotokolle eingeführt. Auch auf Kreisebene hätten die
Verantwortlichen Zielvorgaben formuliert, die offen präsentiert wurden. Es sei
vorgesehen, die Angebotsstrukturen des Kreises in das kommunale Präventionskonzept
einzuarbeiten.
Er betonte weiter,
dass die sachbezogenen Erkenntnisse als Grundlage dienten und nicht beginnend
angesetzt würde. Aufgrund des Ausscheidens der seinerzeit zuständigen Kollegin,
sei die Begleitung des Projektes „Frühe Hilfen“ ins Stocken geraten.
Anmerkung der Verwaltung:
Für das Projekt „Kein Kind
zurücklassen!“ erhält die Stadt Kamen über den Kreis Unna Landesmittel und für
den Bereich „Frühe Hilfen“ werden über das Land NRW Bundesmittel aus dem
Projekt „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ zur Verfügung gestellt.
Frau Kappen ergänzte, dass das Landesprojekt „Kein Kind
zurücklassen!“ an einigen Stellen nicht kompatibel zu den örtlichen
Gegebenheiten wäre. In der Projektumsetzung könnten durchaus Kommunen an die
Grenzen des Leistbaren stoßen. Die Vorteile lägen eindeutig in der
Identifizierung der Netzwerkstrukturen und der Stärkung des Präventionsgedankens.
Zudem sei es durch das Modellprojekt erleichtert worden bereits für Präventionsmaßnamen
Finanzmittel zu generieren.
Jetzt stünden
gezielt die Kamener Kinder im Fokus, daher gelte es ein kommunales Konzept für
diese Zielgruppe zu erarbeiten. Sinnvolle Schnittstellen zur Kreisebene würden
nach Art und Umfang bewertet und anschließend über eine Einbindung in das
Konzept entschieden.
Herr Stalz bedankte sich für die ausführliche Darstellung und stellte seine
Zustimmung zur Beschlussvorlage in Aussicht. Inhaltlich könnten wohl alle
Anwesenden dem Präventionsgedanken folgen, jedoch erwarte er zukünftig
entsprechende Arbeitsergebnisse. Er gab den Hinweis, dass trotz des
Landesprogramms, an dem sich der Kreis Unna intensiv beteilige, die Zahl der
Jugendlichen, die keinen Schulabschluss erlangen, über dem Landesdurchschnitt
läge. Er bat daher um Auskunft, welche Hauptziele erreicht werden sollten und
welche Altersgruppe besonders betrachtet würde.
Herr Dunker antwortet, dass die Zielgruppe die 0 – 18
jährigen umfasse. Die jeweiligen Meilensteine und Übergänge seien konkret
benannt. Jeder Meilenstein beinhalte ein eigenes definiertes Hauptziel, so dass
Abweichungen erkannt und eventuell Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Frau Scharrenbach fasste zusammen, dass dieser Ausschuss und
das Jugendamt nunmehr seit vielen Jahren dem Grundsatz der Prävention folgen.
Dies sei gängige Praxis und drücke sich auch bei diversen
Verwaltungsentscheidungen aus. Beispielweise gelte im Bereich der Jugendhilfe
die Regel „ambulant vor stationär“.
Die Jugendhilfe-
und die Schulentwicklungsplanung stünde ebenfalls zur Bearbeitung an. Dies
sollte bei den geplanten Arbeitsabläufen beachtet werden.
Abschließend gab
sie die Anregung, die Formulierung in der Leitlinie „vom Kind aus denken“
weiter zu fassen und abzuändern in „von der Familie aus denken“. Kinder könnten
nicht an der Familie vorbei gefördert werden, so dass die umfassendere
Bezeichnung treffender sei.
Frau Kappen wies darauf hin, dass das kommunale
Präventionskonzept Bestandteil der integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung sein werde.