Sitzung: 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 022/2017
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der
Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr
2017/2018 gemäß den Anlagen I - III.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen führte aus, dass die
Erweiterungsplanungen bei der Zuschussbeantragung berücksichtigt wurden. Dies
werde auch durch die Vergleichszahlen der u3-Plätze und ü3-Plätze der
Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 deutlich. Um die Landeszuschüsse zum
15.03.2017 rechtmäßig beantragen zu können, sei eine Bedarfsfeststellung auf
der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung erforderlich (siehe Anlagen I –
III).
Frau Scharrenbach verwies auf die Erläuterungen zum
Platzzahlangebot. Demnach erfolge im ü3-Bereich in Absprachen mit den
Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen eine Platzzahlerhöhung
nach § 18 Abs. 3 KiBiz. Sie gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine
Überschreitung der Gruppen um höchstens zwei Kinder handele.
Dies
bestätigte Frau Kappen direkt.
Weiterhin
verwies Frau Scharrenbach auf die
Beantragung der Landeszuschüsse für die Kindertagespflege von insgesamt 120
Plätzen. Da der u3-Ausbau in der institutionellen Betreuung nun wesentlich
vorangetrieben würde, gab sie zu bedenken, ob dann nicht parallel auch die
Beantragung der Zuschüsse für die Tagespflege erhöht werden sollte. Wie
bekannt, bestünde aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung die Gleichstellung
der Wahlmöglichkeiten der Eltern hinsichtlich einer Kinderbetreuung in einer
Kindertageseinrichtung und in Kindertagesspflege.
Frau Herzig führte aus, dass die Gewährung des Landeszuschusses für
Kinder, die in Tagespflege betreut werden, an gewisse Voraussetzungen gebunden
sei. Beispielsweise müsse das Kind regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich
und länger als drei Monate betreut werden. Zudem dürfe keine Doppelförderung
mit den Kindpauschalen (Kita) erfolgen. Daher weicht erfahrungsgemäß die Anzahl
der tatsächlichen Tagespflegestellen von den letztlich abrechnungsfähigen Plätzen
ab.
Bei der
Darstellung der Versorgungsquoten würden jedoch die zur Verfügung stehenden
Betreuungsplätze in der Tagespflege ausgewiesen. Der Zuschussaspekt sei hier
differenziert zu betrachten.
Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Nachfrageverhalten
der Eltern bezüglich einer u3-Betreuung in Tagespflege.
Frau Kappen antwortete, dass es keine Wartelisten
in dem Bereich gäbe. Jegliche Anfragen auf einen Betreuungsplatz in der
Kindertagespflege können derzeit befriedigt werden. Sie bekräftigte in diesem
Zusammenhang, dass die Beratung der Eltern ergebnisoffen erfolge. Beide
Betreuungsarten würden gleichberechtigt nebeneinander angeboten. Die
individuellen Arbeitszeitmodelle der Eltern erforderten eine passgenaue
Alternative zu einer institutionellen Betreuung. Daneben sei die Tagespflege
im Bereich der Randzeitenbetreuung unerlässlich. Um den quantitativen Anstieg
in der Tagespflege aufzufangen, wäre das Sachgebiet personell um eine
zusätzliche Stelle erweitert worden.
Herr Dunker ergänzte, dass die Verwaltung stets
flexibel und transparent auf die Wünsche der Eltern eingehe. Im Bereich der
Tagespflege würde die Bedarfssituation ständig neu bewertet und bei einem
erkennbaren höheren Bedarf würden folglich weitere Tagespflegepersonen
akquiriert.
Herr Grosch bat um Mitteilung der Gründe, weshalb
das Platzangebot für Kinder unter 3 Jahren in den Kitas, die sich in
Trägerschaft der katholischen Kirche befänden, im Vergleich zu anderen Kitas
geringer sei.
Frau Kappen erklärte, dass einige Träger in der
Vergangenheit offensiver auf die Verwaltung zugegangen wären, um einen
u3-Ausbau voranzutreiben. Die Verwaltung habe auch gezielt Impulse zur
zukunftsorientierten Ausrichtung einzelner Kitas gegeben. Die sich in
Trägerschaft der katholischen Kirche befindliche Kita „St. Christophorus“ werde
–wie zuvor erläutert- umfassend überplant. Der Erhalt der Trägervielhalt in
Kamen sei wichtig und sinnvoll.