Sitzung: 16.02.2017 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 002/2017
Beschluss:
Nach § 6a
der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl
der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 16.
Der
Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2017/18 die Bildung von 16
Eingangsklassen.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangsklasse |
Diesterwegschule |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
16 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen erklärte zur
Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2017/18, dass die Verwaltung froh darüber
sei 16 Eingangsklassen bilden zu können. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den
Schulleitungen besprochen worden. Weiterhin fügte sie an, dass es leider an der
Diesterwegschule nicht möglich sei eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Frau
Dirzus habe bei einem Gespräch aber signalisiert, dass es für die Schule in
Ordnung sei und keine Umverteilung nötig wäre. Frau Kappen ergänzte, dass auf
Grund der Schülerverteilung bei weiteren Anmeldungen die
Friedrich-Ebert-Schule weitere Kinder zugewiesen bekäme, sofern dies vom Wohnort
passen würde.
Frau Jachmann informierte darüber, dass die
Prognosen der Schüleranmeldezahlen auf Grund demographischer Veränderungen nach
oben korrigiert werden müssten.
Herr Heidler erklärte, dass diese Signale
zeigen würden, dass Kamen eine kinderfreundliche Stadt sei und man die Zahlen
aus Sicht der SPD-Fraktion für sehr positiv halte. Außerdem zeigten die Zahlen,
dass die Kamener Grundschulen eine große Akzeptanz unter der Bevölkerung
fänden.
Frau Scharrenbach erkundigte sich, wie die
Erfahrungen mit Rückläufern aus der flexiblen Schuleingangsphase seien.
Frau Kappen informierte, dass der Beschluss,
dass Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, nicht vor
dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres getroffen werden soll.
Ggfs. müssten Klassen geteilt werden, um den Rückläufern ein drittes
Schuleingangsjahr zu ermöglichen. Auf Grund dieser Tendenzen wären mehr
Schuleingangsklassen wünschenswert.
Herr Stalz teilte die Meinung von Herrn
Heidler zu der erfreulichen Entwicklung in Kamen. Er erkundigte sich in Bezug
auf die Schulanfänger nach der Anzahl der Flüchtlingskinder und der Anzahl der
Kinder im gemeinsamen Lernen.
Frau Kappen verwies darauf, dass die Zahlen
der Flüchtlingskinder im Protokoll nachgereicht würden. Sie wies darauf hin,
dass sich das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfes an sonderpädagogischer
Unterstützung geändert habe. I.d.R. sei ein Antrag der Eltern Voraussetzung für
die Einholung eines sonderpädagogischen Gutachtens. In Ausnahmefällen (gem. §19
Abs.7 SchulG) könne ein Antrag durch die allgemeine Schule gestellt werden. Im
Förderschwerpunkt Lernen sei das erst im 3. Schulbesuchsjahr möglich.
Herr Stalz erfragte, ob bekannt sei, dass
Eltern mit der allgemeinen sozialen Betreuung in den Grundschulen unzufrieden
seien.
Frau Kappen erklärte dazu, dass diese
Aussage sich vermutlich auf die Ganztagsbetreuung beziehen würde. Negative
Informationen lägen nicht vor.
Herr Eckardt erklärte dazu, dass dies zwar
in der regionalen Presse so übermittelt werde, in Kamen aber bisher keine
Beschwerden diesbezüglich vorliegen würden.