Sitzung: 09.02.2017 Wirtschaftsausschuss
Herr Maritzen berichtete anhand eines
Powerpointvortrages über den geplanten Breitbandausbau in Kamen.
Herr Fuhrmann bedankte sich für den
ausführlichen und informativen Vortrag.
Frau Schaumann erkundigte sich, ob durch das
Markterkundungsverfahren festgestellt worden sei, wo nach Ablauf der 36 Monate
nur eine Versorgung von unter 30 Mbit/s zu erwarten sei.
Ferner
fragte sie nach, ob diese Aussagen auch verlässlich seien.
Herr Maritzen bestätigte, dass das
Markterkundungsverfahren die Datenbasis für den Förderantrag liefern werde.
Man müsse derzeit von den dort ermittelten Ausbauplänen ausgehen. Hierbei
handele es sich aber nur um eine Planung der Telekommunikationsanbieter.
Herr Eisenhardt freute sich über positiven
Entwicklungen zum Breitbandausbau in Kamen.
Er fragte nach, ob
nun auch Daten vorliegen würden, wo welche Kabel verlegt worden seien.
Herr Maritzen verneinte dies und erklärte,
dass die Telekommunikationsanbieter nicht verpflichtet seien, diese Auskünfte
zur erteilen.
Die Frage von Herrn
Eisenhardt, ob die Fördermittel nur
für die weißen Flecken beantragt werden können, bejahte Herr Maritzen.
Des Weiteren
erkundigte sich Herr Eisenhardt, ob
sich die Grenze von 30 MBit/s nur auf den Download oder auch auf den Upload
beziehen würde.
Herr Maritzen erklärte, dass sich die
Unterversorgung, also eine Versorgung von unter 30 MBit/s, zunächst nur auf den
Download beziehen würde. Bei einem Ausbau sei es aber so, dass sich auch der
Upload verdoppeln müsse.
Herr Krause bedankte sich für die
Ausführungen des Herrn Maritzen.
Er befürwortete,
dass ein Antrag auf Fördermittel zum Breitbandausbau gestellt werden solle.
Zudem begrüßte er die gemeinsame Antragsstellung mit der Gemeinde Bönen und der
Stadt Bergkamen. Durch das umsichtige Verhalten der Verwaltung beim Thema
Breitbandausbau, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen, könnten nun
Fördermittel beantragt werden. Ohne Fördermittel sei die Umsetzung eines solchen
Projektes eher schwierig.
Er erkundigte sich
weiterhin wie die Chancen stehen, dass dem Förderantrag stattgegeben werde.
Herr Maritzen erläuterte, dass das schwer zu
bewerten sei. Seitens des Ministeriums werden sogenannte Scoringpunkte
vergeben. Es sei aber in jedem Fall ein gemeinsamer, interkommunaler Antrag zu
präferieren, da allein schon die Gebietsgröße mehr Scoringpunkte bringen werde.
Die seitens der
MICUS Strategieberatung GmbH ermittelten Scoringpunkte sprächen definitiv für
eine Antragsstellung. Eine Garantie, dass diesem stattgegeben werde, könne er
aber nicht geben.
Herr Helmken fragte nach, ob die 350
unterversorgten Haushalte auch 350 Anschlüssen entsprechen würden.
Herr Maritzen teilte mit, dass es sich um
350 Anschlüsse und weniger um Haushalte handeln würde.
Frau Dörlemann erkundigte sich, wie die
berechneten Deckungslücken im Wirtschaftlichkeitslücken– und im
Betreibermodell vergleichbar gemacht werden können, da die Zeiträume für die
Berechnung einmal 7 Jahre und einmal 20 Jahre betragen würden.
Herr Maritzen erklärte, dass auf Grund der
unterschiedlichen Ausgangssituation bei den Modellen eine direkte Vergleichbarkeit
nicht möglich, dies aber vom Fördermittelgeber so gewünscht und vorgegeben sei.
Herr Hupe ergänzte, dass beim
Betreibermodell der Betrachtungszeitraum von 20 Jahren unter den
Gesichtspunkten der Finanzierung durchaus Vorteile biete.
Ferner zeichne es
sich ab, dass das Netz auch vor Ablauf der 20 Jahre veräußert werden könne.
Frau Dörlemann fragte nach, ob der
Förderantrag zwingend bis zum 28.02.2017 gestellt werden müsse. Darüber hinaus
erkundigte sie sich, ob die für den Breitbandausbau geplante Technik auf 1
Gigabit erweiterbar sei.
Herr Maritzen erläuterte, dass eine
Antragstellung bis zum 28.02.2017 zu empfehlen sei. Derzeit sei laut Aussage
des Bundes kein weiterer Förderaufruf geplant. Sollte es einen weiteren „Call“
geben, dann voraussichtlich nur mit „ Restmitteln“.
Zu der
Übertragungsrate teilte er mit, dass grundsätzlich eine Erweiterung möglich
sei. Dies sei aber von der Technik im Gebäude abhängig.
Herr Eisenhardt erkundigte sich, ob nach dem
Ausbau des Netzes auch anderen Telekommunikationsanbietern Zugriff auf das
Netz gestattet werde. Ferner fragte er nach, ob ein Anschlusszwang seitens der
Bürger bestehen würde.
Herr Maritzen antwortete,
dass kein Anschlusszwang bestünde. Das ausgebaute Netz könne auch von anderen
Telekommunikationsanbietern genutzt werden, um von einem Anschlusspunkt aus
eigenwirtschaftlich auszubauen.
Auf Anfrage von
Herrn Eisenhardt stellte Frau Peppmeier fest, dass sich die 3
Kommunen betreffend der Antragstellung einig seien und die Gespräche zur
erforderlichen Kooperationserklärung derzeit geführt werden.
Herr Hupe ergänzte, dass sich die 3 Kommunen
darauf verständigt haben, dass die Federführung bei der Stadt Bergkamen liege.
Herr Helmken fragte nach, ob der geplante
Netzausbau auch technisch insoweit zukunftssicher sei, dass auch höhere
Bandbreiten erreicht werden könnten.
Herr Maritzen teilte mit, dass Glasfaser die
Technik der Zukunft und frei skalierbar sei.
Auf die Frage von
Frau Dörlemann, warum nur von einem
FFTC- und FFTB–Ausbau und nicht vom einem FTTH-Ausbau gesprochen werde,
antwortete Herr Maritzen, dass zum einen die FTTH-Planung nicht zu erfassen
sei, zum anderen dies für den Förderantrag nicht relevant sei.
Herr Hupe stellte fest, dass durch die
Fördermittel zunächst in den Schwachlastbereichen eine adäquate
Breitbandversorgung sichergestellt werden könne. Durch die Verzweigungen des geplanten
Netzes sei der Beschluss über den zu stellenden Förderantrag von weiterer
Tragweite. Hier gehe es nicht nur um die Versorgung der derzeitigen weißen
Flecken, vielmehr auch um eine grundsätzliche technologische Chance für das
Stadtgebiet Kamen.