Herr Maritzen berichtete anhand eines Powerpointvortrages über den geplanten Breitbandaus­bau in Kamen.

 

Herr Fuhrmann bedankte sich für den ausführlichen und informativen Vortrag.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, ob durch das Markterkundungsverfahren festgestellt worden sei, wo nach Ablauf der 36 Monate nur eine Versorgung von unter 30 Mbit/s zu erwarten sei.

Ferner fragte sie nach, ob diese Aussagen auch verlässlich seien.

 

Herr Maritzen bestätigte, dass das Markterkundungsverfahren die Datenbasis für den Förder­antrag liefern werde. Man müsse derzeit von den dort ermittelten Ausbauplänen ausgehen. Hierbei handele es sich aber nur um eine Planung der Telekommunikationsanbieter.

 

Herr Eisenhardt freute sich über positiven Entwicklungen zum Breitbandausbau in Kamen.

Er fragte nach, ob nun auch Daten vorliegen würden, wo welche Kabel verlegt worden seien.

 

Herr Maritzen verneinte dies und erklärte, dass die Telekommunikationsanbieter nicht ver­pflichtet seien, diese Auskünfte zur erteilen.

 

Die Frage von Herrn Eisenhardt, ob die Fördermittel nur für die weißen Flecken beantragt wer­den können, bejahte Herr Maritzen.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Eisenhardt, ob sich die Grenze von 30 MBit/s nur auf den Download oder auch auf den Upload beziehen würde.

 

Herr Maritzen erklärte, dass sich die Unterversorgung, also eine Versorgung von unter 30 MBit/s, zunächst nur auf den Download beziehen würde. Bei einem Ausbau sei es aber so, dass sich auch der Upload verdoppeln müsse.

 

Herr Krause bedankte sich für die Ausführungen des Herrn Maritzen.

Er befürwortete, dass ein Antrag auf Fördermittel zum Breitbandausbau gestellt werden solle. Zudem begrüßte er die gemeinsame Antragsstellung mit der Gemeinde Bönen und der Stadt Bergkamen. Durch das umsichtige Verhalten der Verwaltung beim Thema Breitbandausbau, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen, könnten nun Fördermittel beantragt werden. Ohne Fördermittel sei die Umsetzung eines solchen Projektes eher schwierig.

Er erkundigte sich weiterhin wie die Chancen stehen, dass dem Förderantrag stattgegeben werde.

 

Herr Maritzen erläuterte, dass das schwer zu bewerten sei. Seitens des Ministeriums werden sogenannte Scoringpunkte vergeben. Es sei aber in jedem Fall ein gemeinsamer, interkommu­naler Antrag zu präferieren, da allein schon die Gebietsgröße mehr Scoringpunkte bringen werde.

Die seitens der MICUS Strategieberatung GmbH ermittelten Scoringpunkte sprächen definitiv für eine Antragsstellung. Eine Garantie, dass diesem stattgegeben werde, könne er aber nicht ge­ben.

 

Herr Helmken fragte nach, ob die 350 unterversorgten Haushalte auch 350 Anschlüssen ent­sprechen würden.

 

Herr Maritzen teilte mit, dass es sich um 350 Anschlüsse und weniger um Haushalte handeln würde.

 

Frau Dörlemann erkundigte sich, wie die berechneten Deckungslücken im Wirtschaftlichkeits­lücken– und im Betreibermodell vergleichbar gemacht werden können, da die Zeiträume für die Berechnung einmal 7 Jahre und einmal 20 Jahre betragen würden.

 

Herr Maritzen erklärte, dass auf Grund der unterschiedlichen Ausgangssituation bei den Mo­dellen eine direkte Vergleichbarkeit nicht möglich, dies aber vom Fördermittelgeber so ge­wünscht und vorgegeben sei.

 

Herr Hupe ergänzte, dass beim Betreibermodell der Betrachtungszeitraum von 20 Jahren unter den Gesichtspunkten der Finanzierung durchaus Vorteile biete.

Ferner zeichne es sich ab, dass das Netz auch vor Ablauf der 20 Jahre veräußert werden könne.

 

Frau Dörlemann fragte nach, ob der Förderantrag zwingend bis zum 28.02.2017 gestellt wer­den müsse. Darüber hinaus erkundigte sie sich, ob die für den Breitbandausbau geplante Tech­nik auf 1 Gigabit erweiterbar sei.

 

Herr Maritzen erläuterte, dass eine Antragstellung bis zum 28.02.2017 zu empfehlen sei. Der­zeit sei laut Aussage des Bundes kein weiterer Förderaufruf geplant. Sollte es einen weiteren „Call“ geben, dann voraussichtlich nur mit „ Restmitteln“.

Zu der Übertragungsrate teilte er mit, dass grundsätzlich eine Erweiterung möglich sei. Dies sei aber von der Technik im Gebäude abhängig.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich, ob nach dem Ausbau des Netzes auch anderen Telekommu­nikationsanbietern Zugriff auf das Netz gestattet werde. Ferner fragte er nach, ob ein An­schlusszwang seitens der Bürger bestehen würde.

 

Herr Maritzen antwortete, dass kein Anschlusszwang bestünde. Das ausgebaute Netz könne auch von anderen Telekommunikationsanbietern genutzt werden, um von einem Anschluss­punkt aus eigenwirtschaftlich auszubauen.

 

Auf Anfrage von Herrn Eisenhardt stellte Frau Peppmeier fest, dass sich die 3 Kommunen be­treffend der Antragstellung einig seien und die Gespräche zur erforderlichen Kooperationserklä­rung derzeit geführt werden.

 

Herr Hupe ergänzte, dass sich die 3 Kommunen darauf verständigt haben, dass die Federfüh­rung bei der Stadt Bergkamen liege.

 

Herr Helmken fragte nach, ob der geplante Netzausbau auch technisch insoweit zukunftssicher sei, dass auch höhere Bandbreiten erreicht werden könnten.

 

Herr Maritzen teilte mit, dass Glasfaser die Technik der Zukunft und frei skalierbar sei.

 

Auf die Frage von Frau Dörlemann, warum nur von einem FFTC- und FFTB–Ausbau und nicht vom einem FTTH-Ausbau gesprochen werde, antwortete Herr Maritzen, dass zum einen die FTTH-Planung nicht zu erfassen sei, zum anderen dies für den Förderantrag nicht relevant sei.

 

Herr Hupe stellte fest, dass durch die Fördermittel zunächst in den Schwachlastbereichen eine adäquate Breitbandversorgung sichergestellt werden könne. Durch die Verzweigungen des ge­planten Netzes sei der Beschluss über den zu stellenden Förderantrag von weiterer Tragweite. Hier gehe es nicht nur um die Versorgung der derzeitigen weißen Flecken, vielmehr auch um eine grundsätzliche technologische Chance für das Stadtgebiet Kamen.