Frau Grothaus stellte anhand von Folien, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, die Eckpunkte eines Frauenförderplans nach dem Landesgleichstellungsgesetz vor. Sie erklärte, dass der Frauenförderplan nach dem Landesgleichstellungsgesetz am 20.11.2000 in Kraft treten müsse. Deshalb sei vorgesehen, die nächste Sitzung des Gleichstellungsbeirates auf den 23.10.2000 zu verlegen, in der der Frauenförderplan für die Stadt Kamen abschließend beraten werden und dem Rat in seiner Sitzung am 09.11.2000 zur Beschlussfassung vorliegen könne.

 

Frau Grothaus berichtete, dass der Fachbereich Innerer Service zurzeit eine Bestands­analyse der Beschäftigten der Stadtverwaltung Kamen erstelle. In Vorgesprächen sei man darüber übereingekommen, dass es aufgrund der unterschiedlichen Strukturen sinnvoll sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses aus dieser Analyse herauszunehmen und für das Krankenhaus einen eigenen Frauenförderplan zu erarbeiten.

 

Bezogen auf den § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes fragte Herr Klein nach, ob die Formulierung “Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen” unter dem Ausschreibungs­text der Stadt Kamen für die Ausbildungsstellen im Jahr 2001 im Vorgriff auf den Frauen­förderplan verwendet worden sei. Seiner Auffassung nach haben so männliche Jugendliche kaum Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

 

Frau Grothaus erklärte hierzu, dass dieser Zusatz für Bereiche gelte, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, z.B. für die Ausbildung zur Straßenwärterin oder zur Köchin. Der Satz sei kein Vorgriff auf den zu erstellenden Frauenförderplan, sondern durch das Landes­gleichstellungsgesetz bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben.

 

Frau Lungenhausen bat darum, den fertiggestellten Frauenförderplan frühzeitig vor der nächsten Sitzung des Gleichstellungsbeirates zur Kenntnis zu bekommen, um darüber in den Fraktionen beraten zu können.

 

Frau Grothaus sagte zu, diese Bitte bei dem Zeitplan zu berücksichtigen.

 

Frau Schwerdtfeger verließ um 17.45 Uhr die Sitzung.