Frau Warnsing bedankte sich für die Einladung und betonte, wie wichtig es für Einrich­tungen wie dem Frauenforum sei, ihre Inhalte der Öffentlichkeit vorzustellen, um effektive und gute Arbeit leisten zu können.

Zunächst ging Frau Warnsing auf das große Spektrum an Gewalt ein, dem Frauen täglich ausgesetzt seien. Anschließend erläuterte sie die Ziele des Runden Tisches. Um das Thema “Häusliche Gewalt gegen Frauen” auch im Kreis Unna öffentlich zu machen, habe das Frauenforum, die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises und der Stadt Unna im November 1998 eine Fachtagung durchgeführt, bei der zwei Interventionsprojekte aus Hannover und Berlin vorgestellt wurden. Die Fachtagung hatte zum Ziel, die einzelnen Facheinrichtungen zu vernetzen und die Professionalität in der Arbeit zu steigern. Am Ende dieser Fachtagung wurde der Beschluss gefasst, einen Runden Tisch im Kreis Unna einzurichten, der Hand­lungskonzepte entwickeln soll, um die Situation der Opfer zu verbessern. Frau Warnsing berichtete weiter, dass nach der Gründungsversammlung des Runden Tisches ein zweites Treffen im Krankenhaus stattgefunden habe und ein drittes bei der Kreispolizeibehörde. Hierbei sei auffällig gewesen, dass gerade bei der Polizei ein großer Informations- und Handlungsbedarf bestehe. Die Polizei arbeitet zurzeit landesweit an der Verbesserung des Opferschutzes, da bei der Polizei eigentlich die Strafverfolgung und nicht das Opfer im Mittelpunkt steht. Bis jetzt habe sich der Runde Tisch 5mal getroffen, zuletzt im Amtsgericht Unna. In dieser Zeit sei ein Wegweiser für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches erstellt und ein gerichtsfähiger Untersuchungsbogen entwickelt worden. Dieser sei auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für ein Verfahren anwendbar. Des Weiteren sei ein Faltblatt für betroffene Frauen entwickelt worden, dass im Sommer fertiggestellt sein werde.

 

Frau Lungenhausen erkundigte sich, ob ein Arzt oder eine Ärztin Anzeige erstatten müsse, wenn der Verdacht auf eine Gewalttat vorliege.

 

Frau Warnsing erklärte, dass hier die Schweigepflicht Vorrang habe. Ein Arzt oder eine Ärztin könne aber in anderer Form Hilfestellung leisten, z.B. in dem die Frau aufgefordert werde, zur Polizei zu gehen oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Die Initiative müsse aber von der Frau ausgehen.

 

Frau Wennekers-Stute wollte wissen, ob Frauen auf deren Wunsch von Polizistinnen vernommen werden können.

 

Hierzu gab Frau Warnsing an, dass die Polizei sehr bemüht sei, den Wünschen der Frauen nachzukommen. Auf Kreisebene gebe es allerdings nur wenige Polizeibeamtinnen, so dass diese nicht immer zu jeder Zeit erreichbar seien.

 

Auf die Frage von Frau Lungenhausen antwortete Frau Warnsing, dass es in Nordrhein-Westfalen lediglich 7 Stellen gäbe, die Täterprogramme anbieten. Bei einem entsprechenden Gerichtsurteil seien die Täter verpflichtet, an einem sozialen Trainingsprogramm teilzu­nehmen. Eine sich daran anschließende Möglichkeit, freiwillig eine Therapie zu machen, werde nur von sehr wenigen Männern wahrgenommen.

Bezogen auf die Frage von Frau Jung gab Frau Warnsing an, dass der Anteil an behin­derten Frauen, die das Beratungsangebot des Frauenforums in Anspruch nehmen, ver­schwindend gering sei und ca. bei 1 bis 2 Beratungen pro Jahr liege.

 

Herr Klein erkundigte sich, ob der Grad der finanziellen Abhängigkeit der Frau von ihrem Ehemann oder Lebenspartner in Zusammenhang mit Gewaltanwendung zu sehen sei.

 

Frau Warnsing erklärte, dass Gewalt gegen Frauen in allen sozialen Schichten vorkomme, denn an erster Stelle stehe immer die emotionale und erst dann die soziale Abhängigkeit.

 

Frau Jacobsmeier bedankte sich bei Frau Warnsing für den informativen Bericht und die geleistete Arbeit des Runden Tisches und wünschte ihr weiterhin viel Erfolg.

 

Frau Grothaus wies abschließend auf die ausliegende Broschüre “Aktionsplan der Bundes­regierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen” hin, die bei Interesse von den Beirats­mitgliedern mitgenommen werden konnte.