Frau Kappen erläuterte anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die größeren Abwei­chungen in den Planungsansätzen in den Produkten 36.01.01 „Förderung von Kindern in Ta­gesbetreuung“, 36.02.01. „Kinder- und Jugendarbeit“ und 36.03.01 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ im Vergleich zu den Planungen im Haushaltsjahr  2016.

 

Frau Kappen machte insbesondere deutlich, dass die im Haushaltsjahr 2016 notwendig gewor­denen überplanmäßigen Aufwendungen in den Haushaltsplanungen für 2017 und Folgejahre Berücksichtigung gefunden haben.

 

Im Produkt  „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ ging sie auf die jeweils steigenden Er­träge und Aufwendungen in den Bereichen Zuweisungen vom Land, Betriebskosten der Kinder­tageseinrichtungen und Kosten der Tagesbetreuung ein.

 

In diesem Zusammenhang wies Frau Kappen auch auf die derzeit in Kooperation mit der Stadt Bergkamen stattfindende Ausbildung von Tagespflegepersonen bei der VHS hin. Sie erklärte, dass für die Stadt Kamen 8 weitere Tagesmütter nach deren Ausbildung zur Verfügung stehen würden. Sie wies auf die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hin. Die Betreuung durch Tagesmütter/-väter biete eine gute Alternative zu einem Kitaplatz.

 

Bei den Investitionskosten stellte Frau Kappen dar, dass es sich hier um die bereits in der JHA-Sitzung vom 25.10.2016 beschlossenen Baukosten (Anbau an der Ev. Kita in Kamen-Methler, Otto-Prein-Straße) handele und verwies darauf, dass ein Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2017 bereits beim Land beantragt, allerdings noch nicht beschieden worden sei. (Anmer­kung: Der Bewilligungsbescheid liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor).

 

Zum Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wies Frau Kappen auf zwei größere Veränderungen in den Buchungsstellen „Honorarkräfte“ und „Geschäftsaufwendungen“ hin. Sie stellte die mode­raten Erhöhungen in beiden Buchungsstellen vor und erklärte, dass diese vornehmlich mit den An- und Umbaumaßnahmen am Freizeitzentrum Kamen-Mitte in Verbindung stünden. Um wäh­rend der ca. vier-monatigen Schließzeit während der Baumaßnahme auch weiterhin ausreichend Angebote anbieten zu können, würden in 2017 zusätzliche Kosten in diesem Bereich anfallen. Sie betonte, dass in den Finanzplanungen auch das Quartiersmanagement enthalten sei.

 

Im Produkt  „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ stellte Frau Kappen die Steigerungen der Aufwendungen bei den Buchungsstellen „Leistungen des Jugendhilfe außerhalb und inner­halb der Jugendhilfe“ dar. Die Steigerungen in diesen Positionen resultierten hauptsächlich aus Aufwendungen für unbegleitete, minderjährige Ausländer (UMA) und steigende Zahlen bei den notwendigen Schulbegleitungen im Bereich des §35a SGB VIII.  Demgegenüber stehe die Kos­tenerstattung des Landes NRW mit geplanten 650T€ für die Aufwendungen im Bereich der un­begleiteten minderjährigen Ausländer.

 

Frau Kappen machte deutlich, dass die Aufwendungen für die UMA vollständig durch die Kos­tenerstattung des Landes gedeckt würden.

 

Bei den „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschutzgesetz (UVG)“ erläuterte Frau Kappen, dass es im kommenden Jahr gesetzlich vorgegebene Änderungen geben würde. Da noch nicht klar sei, wann und in welchem Ausmaß die Änderungen deutlich würden, sei der Ansatz auch nicht verändert worden. Das die Gesetzesänderung wie ursprünglich geplant tatsächlich noch zum 01.01.2017 erfolge, sei eher unwahrscheinlich.

 

Ihrer Einschätzung nach sei die Änderung des UVG wichtig und richtig, um gerade Alleiner­ziehenden eine notwendige Unterstützung zu gewähren. Sie erläuterte, dass das Gesetz aktuell eine maximale Bezugsdauer von 72 Monaten und eine Altersbegrenzung bis zum zwölf­ten Lebensjahr vorgäbe. Die Neufassung des Gesetzes soll die Bezugsdauerbegrenzung aufhe­ben und die Gewährung der Leistung bis zum 18. Lebensjahr ermöglichen.

 

Frau Kappen betonte nochmals, keine veränderten Haushaltsmittel für ein noch nicht erlasse­nes Gesetz eingestellt zu haben, verwies aber auf diesbezüglich beratende Gespräche mit der Kämmerei. Nach Recherchen und Planungen, insbesondere nach Gesprächen mit Nachbar­kommunen, sei hier mit einer bis zu 100%igen Fallsteigerung zu rechnen.

 

Anhand der Präsentationsfolie „Auswirkung UVG-Änderung ab dem 01.01.2017“, stellte Frau Kappen die bei einer Gesetzesänderung anfallenden Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2017 dar. Im Saldo würden sich demnach für die Stadt Kamen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 30T€ ergeben und sich somit in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

 

Der zu erwartenden Bearbeitungsaufwand für die Verwaltung stelle allerdings das größere Problem dar. Sie verwies auf die dünne Personaldecke im Rathaus und machte für den Fall der Gesetzeseinführung deutlich, dass zur Bewältigung der zusätzlichen Fallzahlen Personal einge­stellt werden müsste.

 

Überdies machte Frau Kappen deutlich, dass die Änderung des UVG in ca. 2/3 der „Neufälle“ lediglich eine Verschiebung der Sozialleistungen darstellen würde. Diese Anspruchs­berech­tigten hätten keine finanzielle Verbesserung.

Sie erläuterte, dass daher auch bei einer kurzfristigen Verabschiedung des Gesetzes in der Übergangszeit zuerst die Anträge bearbeitet würden, bei denen keine anderweitigen Leistungen im Hintergrund stehen, die die finanzielle Situation der Betroffenen verbessern. Erst da­nach würden die Kostenerstattungsfälle abgearbeitet.

 

Frau Klanke bat die Ausschussmitglieder um Fragen oder Anmerkungen zu den Ausführungen.

Im weiteren Sitzungsverlauf  wurden Einzelfragen zu diversen Haushaltspositionen erfragt und entsprechende Erklärungen durch die Verwaltung gegeben.

 

Herr Eisenhardt erklärte für die CDU-Fraktion, dass das Produkt 36 mit 18,2 Mio. € und somit mit 1,2 Mio. € mehr als im letzten Jahr eingetragen sei. Er bezog sich auf nur zwei nicht sehr aussagekräftige Erläuterungsseiten im Haushalt. Im Ergebnis könne er lediglich mit den Ergeb­nissen des vorherigen Haushaltes vergleichen. Er selbst wünsche sich eine Vorhersage zu den tatsächlichen Entwicklungen des laufenden Jahres. Er kritisierte, dass die Angaben im Haushalt viel zu wenig erläutert seien und hierdurch in den Haushaltsplanklausuren nicht ausreichend bearbeitet werden könnten.

 

Frau Kappen ging auf die Ausführungen von Herrn Eisenhardt ein und erklärte, dass es schon  Aufgabe der Ausschüsse sei, diese  Fragen zu besprechen und zu klären. Auch bestimmte Fragen vorab schriftlich einzureichen, um eine direkte Beantwortung zu ermöglichen, sei eine gute Möglichkeit.

 

Für den Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) erklärte Frau Kappen, dass dieser  Bereich derzeit als stabil zu beurteilen sei. Detaillierte Erläuterungen, betonte sie, könnten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in einem Fachaus­schuss nur sehr schwer bearbeitet werden. Sie schlug daher vor, für das nächste Jahr in einer Sitzung vor den Haushaltsplanberatungen über die Gesetzentwicklung HzE ausführlich zu informieren.

 

Herr Stalz bat darum, zukünftig zur Vorbereitung der Sitzungen Unterlagen bereits zeitlich vorab, wenn möglich elektronisch übermittelt zu bekommen.

 

Herr Eisenhardt verwies nochmals auf die umfänglichen Vorbereitungen zur Haushaltsplanung und bat ebenfalls um die zukünftige Bereitstellung von Informationen auf dem elektronischen Wege.

 

Frau Kappen machte noch einmal deutlich, dass es sinnvoll sei, gezielte Fragen vorab einzu­reichen, damit durch die Beantwortung hierzu auch alle Ausschussmitglieder ergänzend infor­miert würden.

 

Herr Grosch verwies ebenfalls darauf, dass zur Vorbereitung der Sitzung und zur Verabschie­dung des Haushaltes nur wenig Zeit zur Verfügung stünde.

 

Herr Stalz schloss sich den Meinungen seiner Vorredner zur Einbringung der Unterlagen zur Haushaltsberatung mit gewünschten ergänzenden Erläuterungen an.

 

Frau Kappen ging auf die knappe Zeit der ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder zur vorbe­reitenden Beratung zur Haushaltsplanung ein, erklärte aber auch, dass die Verwaltung zur ver­lässlichen Darstellung der Finanzsituation, den Haushaltsplan erst sehr spät im Jahr aufstellen könne.