Sitzung: 22.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Frau Kappen erläuterte anhand der als Anlage
beigefügten Präsentation die größeren Abweichungen in den Planungsansätzen in
den Produkten 36.01.01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, 36.02.01.
„Kinder- und Jugendarbeit“ und 36.03.01 „Hilfen für junge Menschen und ihre
Familien“ im Vergleich zu den Planungen im Haushaltsjahr 2016.
Frau Kappen machte insbesondere deutlich,
dass die im Haushaltsjahr 2016 notwendig gewordenen überplanmäßigen
Aufwendungen in den Haushaltsplanungen für 2017 und Folgejahre Berücksichtigung
gefunden haben.
Im Produkt „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“
ging sie auf die jeweils steigenden Erträge und Aufwendungen in den Bereichen
Zuweisungen vom Land, Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und Kosten
der Tagesbetreuung ein.
In diesem
Zusammenhang wies Frau Kappen auch
auf die derzeit in Kooperation mit der Stadt Bergkamen stattfindende Ausbildung
von Tagespflegepersonen bei der VHS hin. Sie erklärte, dass für die Stadt Kamen
8 weitere Tagesmütter nach deren Ausbildung zur Verfügung stehen würden. Sie
wies auf die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3
Jahren hin. Die Betreuung durch Tagesmütter/-väter biete eine gute Alternative
zu einem Kitaplatz.
Bei den
Investitionskosten stellte Frau Kappen
dar, dass es sich hier um die bereits in der JHA-Sitzung vom 25.10.2016
beschlossenen Baukosten (Anbau an der Ev. Kita in Kamen-Methler,
Otto-Prein-Straße) handele und verwies darauf, dass ein
Investitionskostenzuschuss für das Jahr 2017 bereits beim Land beantragt,
allerdings noch nicht beschieden worden sei. (Anmerkung: Der
Bewilligungsbescheid liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor).
Zum Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit wies Frau Kappen
auf zwei größere Veränderungen in den Buchungsstellen „Honorarkräfte“ und
„Geschäftsaufwendungen“ hin. Sie stellte die moderaten Erhöhungen in beiden
Buchungsstellen vor und erklärte, dass diese vornehmlich mit den An- und
Umbaumaßnahmen am Freizeitzentrum Kamen-Mitte in Verbindung stünden. Um während
der ca. vier-monatigen Schließzeit während der Baumaßnahme auch weiterhin
ausreichend Angebote anbieten zu können, würden in 2017 zusätzliche Kosten in
diesem Bereich anfallen. Sie betonte, dass in den Finanzplanungen auch das
Quartiersmanagement enthalten sei.
Im Produkt „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“
stellte Frau Kappen die Steigerungen
der Aufwendungen bei den Buchungsstellen „Leistungen des Jugendhilfe außerhalb
und innerhalb der Jugendhilfe“ dar. Die Steigerungen in diesen Positionen
resultierten hauptsächlich aus Aufwendungen für unbegleitete, minderjährige
Ausländer (UMA) und steigende Zahlen bei den notwendigen Schulbegleitungen im
Bereich des §35a SGB VIII. Demgegenüber
stehe die Kostenerstattung des Landes NRW mit geplanten 650T€ für die
Aufwendungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.
Frau Kappen machte
deutlich, dass die Aufwendungen für die UMA vollständig durch die Kostenerstattung
des Landes gedeckt würden.
Bei den „Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschutzgesetz (UVG)“ erläuterte Frau Kappen, dass es im kommenden Jahr gesetzlich vorgegebene Änderungen
geben würde. Da noch nicht klar sei, wann und in welchem Ausmaß die Änderungen
deutlich würden, sei der Ansatz auch nicht verändert worden. Das die
Gesetzesänderung wie ursprünglich geplant tatsächlich noch zum 01.01.2017
erfolge, sei eher unwahrscheinlich.
Ihrer Einschätzung
nach sei die Änderung des UVG wichtig und richtig, um gerade Alleinerziehenden
eine notwendige Unterstützung zu gewähren. Sie erläuterte, dass das Gesetz
aktuell eine maximale Bezugsdauer von 72 Monaten und eine Altersbegrenzung bis
zum zwölften Lebensjahr vorgäbe. Die Neufassung des Gesetzes soll die
Bezugsdauerbegrenzung aufheben und die Gewährung der Leistung bis zum 18.
Lebensjahr ermöglichen.
Frau Kappen betonte nochmals,
keine veränderten Haushaltsmittel für ein noch nicht erlassenes Gesetz
eingestellt zu haben, verwies aber auf diesbezüglich beratende Gespräche mit
der Kämmerei. Nach Recherchen und Planungen, insbesondere nach Gesprächen mit
Nachbarkommunen, sei hier mit einer bis zu 100%igen Fallsteigerung zu rechnen.
Anhand der
Präsentationsfolie „Auswirkung UVG-Änderung ab dem 01.01.2017“, stellte Frau Kappen die bei einer
Gesetzesänderung anfallenden Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2017 dar. Im
Saldo würden sich demnach für die Stadt Kamen Mehraufwendungen in Höhe von ca.
30T€ ergeben und sich somit in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
Der zu erwartenden
Bearbeitungsaufwand für die Verwaltung stelle allerdings das größere Problem
dar. Sie verwies auf die dünne Personaldecke im Rathaus und machte für den Fall
der Gesetzeseinführung deutlich, dass zur Bewältigung der zusätzlichen
Fallzahlen Personal eingestellt werden müsste.
Überdies machte Frau Kappen deutlich, dass die Änderung
des UVG in ca. 2/3 der „Neufälle“ lediglich eine Verschiebung der
Sozialleistungen darstellen würde. Diese Anspruchsberechtigten hätten keine
finanzielle Verbesserung.
Sie erläuterte, dass
daher auch bei einer kurzfristigen Verabschiedung des Gesetzes in der
Übergangszeit zuerst die Anträge bearbeitet würden, bei denen keine
anderweitigen Leistungen im Hintergrund stehen, die die finanzielle Situation
der Betroffenen verbessern. Erst danach würden die Kostenerstattungsfälle
abgearbeitet.
Frau Klanke bat die Ausschussmitglieder um Fragen
oder Anmerkungen zu den Ausführungen.
Im weiteren
Sitzungsverlauf wurden Einzelfragen zu
diversen Haushaltspositionen erfragt und entsprechende Erklärungen durch die
Verwaltung gegeben.
Herr Eisenhardt erklärte für die
CDU-Fraktion, dass das Produkt 36 mit 18,2 Mio. € und somit mit 1,2 Mio. € mehr
als im letzten Jahr eingetragen sei. Er bezog sich auf nur zwei nicht sehr
aussagekräftige Erläuterungsseiten im Haushalt. Im Ergebnis könne er lediglich
mit den Ergebnissen des vorherigen Haushaltes vergleichen. Er selbst wünsche
sich eine Vorhersage zu den tatsächlichen Entwicklungen des laufenden Jahres.
Er kritisierte, dass die Angaben im Haushalt viel zu wenig erläutert seien und
hierdurch in den Haushaltsplanklausuren nicht ausreichend bearbeitet werden
könnten.
Frau Kappen ging auf die Ausführungen von
Herrn Eisenhardt ein und erklärte, dass es schon Aufgabe der Ausschüsse sei, diese Fragen zu besprechen und zu klären. Auch
bestimmte Fragen vorab schriftlich einzureichen, um eine direkte Beantwortung
zu ermöglichen, sei eine gute Möglichkeit.
Für den Bereich
Hilfen zur Erziehung (HzE) erklärte Frau Kappen, dass dieser Bereich derzeit als stabil zu beurteilen sei.
Detaillierte Erläuterungen, betonte sie, könnten im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen in einem Fachausschuss nur sehr schwer bearbeitet
werden. Sie schlug daher vor, für das nächste Jahr in einer Sitzung vor den
Haushaltsplanberatungen über die Gesetzentwicklung HzE ausführlich zu
informieren.
Herr Stalz bat darum, zukünftig zur
Vorbereitung der Sitzungen Unterlagen bereits zeitlich vorab, wenn möglich
elektronisch übermittelt zu bekommen.
Herr Eisenhardt verwies nochmals auf die
umfänglichen Vorbereitungen zur Haushaltsplanung und bat ebenfalls um die
zukünftige Bereitstellung von Informationen auf dem elektronischen Wege.
Frau Kappen machte noch einmal deutlich,
dass es sinnvoll sei, gezielte Fragen vorab einzureichen, damit durch die
Beantwortung hierzu auch alle Ausschussmitglieder ergänzend informiert würden.
Herr Grosch verwies ebenfalls darauf, dass
zur Vorbereitung der Sitzung und zur Verabschiedung des Haushaltes nur wenig
Zeit zur Verfügung stünde.
Herr Stalz schloss sich den Meinungen seiner
Vorredner zur Einbringung der Unterlagen zur Haushaltsberatung mit gewünschten
ergänzenden Erläuterungen an.
Frau Kappen ging auf die knappe Zeit der
ehrenamtlich tätigen Ausschussmitglieder zur vorbereitenden Beratung zur
Haushaltsplanung ein, erklärte aber auch, dass die Verwaltung zur verlässlichen
Darstellung der Finanzsituation, den Haushaltsplan erst sehr spät im Jahr
aufstellen könne.