Beschluss:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG), dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 SchulG besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule in Kamen übersteigt.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Heidler erklärte zu Beginn, dass es in den Ortsvereinen verschiedene Anfragen zum Aufnahmeverfahren an den Schulen in Kamen gegeben habe und die SPD-Fraktion sich veranlasst sah einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Frau Kappen fügte hinzu, dass andere Kommunen bereits so handeln würden, sofern die Schulformen dies zuließen.

 

Herr Stalz erkundigte sich, ob dieser Antrag der Verwaltung nicht die Möglichkeit zum Handeln entziehen würde.

 

Frau Kappen erklärte, die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes läge grundsätzlich bei den Schulleiter/Innen. Die Verwaltung habe im jetzigen Stadium kein Mitspracherecht. Dies würde sich ändern, wenn diesem Antrag entsprochen würde.

 

Herr Eckardt informierte dazu, dass die Verwaltung mit diesem Beschluss von ihrer Möglichkeit zur Mitsprache Gebrauch machen würde.

 

Herr Stalz stellte die Frage, ob die Schulleiter sich in ihrer Entscheidung einschränken lassen möchten.

 

Herr Stewen erläuterte, dass im Kollegium darüber viel diskutiert werde und man sich dort bewusst sei, dass es zu Härtefällen kommen werde. Allerdings könne man aktuell nicht absehen wie hoch die Anzahl an Härtefällen ausfallen werde. Abgesehen davon werde man den Antrag aber unterstützen. Die Vorteile gegenüber den Kamener Bürgern würden die Nachteile überdecken.

 

Herr Langner teilte mit, dass die CDU-Fraktion über den Antrag überrascht sei, diesem aber zustimmen werde.

 

Frau Dirzus erkundigte sich, ob es nur um die weiterführenden Schulen oder auch die Grundschulen, gerade im Hinblick auf die Richtzahlen, gehen würde.

 

Frau Kappen informierte, dass diese Entscheidung auch die Grundschulen betreffen würde. Sollten Kapazitätsgrenzen nicht erreicht sein, könnten weiterhin Schüler/Innen von anderen Kommunen aufgenommen werden.

 

Frau Dörlemann gab den Einblick, dass man sich innerhalb der Fraktion die Frage über die Schulformen in Kamen und den anliegenden Kommunen gestellt habe. Man sei auf Grund dessen gespaltener Meinung und würde deshalb einzeln abstimmen.

 

Herr Kusber wies darauf hin, dass es dabei nicht um eine Bevormundung der Schulleitungen gehen würde, sondern eher als Arbeitserleichterung zu verstehen sei. Schließlich mache man sich weniger angreifbar gegenüber den Bürgern.

 

Herr Bucek erkundigte sich, ob es bei einer Einschränkung nicht auch eine Einschränkung der Qualität nach sich ziehen würde, wenn keine Schüler von außen kommen würden.

 

Da es sich vermutlich nur um eine kleine Anzahl an Schülern/Innen aus anderen Kommunen handeln werde, glaubt Herr Kuru nicht daran, dass die Qualität darunter leiden werde.

 

Herr Stewen fügte an, dass die Gesamtschule für Außenstehende auf Grund der bilingualen Möglichkeiten interessant sei und deswegen einen höheren Zulauf von Schülern/Innen aus umliegenden Kommunen habe.

 

Herr Heidler bedankte sich für die Beiträge und stellte klar, dass es einzig und allein um die Planungssicherheit der Eltern gehen würde und der Antrag deshalb aufrecht erhalten bleibe.