Sitzung: 17.11.2016 Schul- und Sportausschuss
Beschluss:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG), dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 SchulG besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule in Kamen übersteigt.
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen
Herr Heidler
erklärte zu Beginn, dass es in den Ortsvereinen verschiedene Anfragen zum
Aufnahmeverfahren an den Schulen in Kamen gegeben habe und die SPD-Fraktion
sich veranlasst sah einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Frau Kappen
fügte hinzu, dass andere Kommunen bereits so handeln würden, sofern die
Schulformen dies zuließen.
Herr Stalz
erkundigte sich, ob dieser Antrag der Verwaltung nicht die Möglichkeit zum
Handeln entziehen würde.
Frau Kappen
erklärte, die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes läge grundsätzlich
bei den Schulleiter/Innen. Die Verwaltung habe im jetzigen Stadium kein
Mitspracherecht. Dies würde sich ändern, wenn diesem Antrag entsprochen würde.
Herr Eckardt
informierte dazu, dass die Verwaltung mit diesem Beschluss von ihrer
Möglichkeit zur Mitsprache Gebrauch machen würde.
Herr Stalz
stellte die Frage, ob die Schulleiter sich in ihrer Entscheidung einschränken
lassen möchten.
Herr Stewen
erläuterte, dass im Kollegium darüber viel diskutiert werde und man sich dort
bewusst sei, dass es zu Härtefällen kommen werde. Allerdings könne man aktuell
nicht absehen wie hoch die Anzahl an Härtefällen ausfallen werde. Abgesehen
davon werde man den Antrag aber unterstützen. Die Vorteile gegenüber den
Kamener Bürgern würden die Nachteile überdecken.
Herr Langner
teilte mit, dass die CDU-Fraktion über den Antrag überrascht sei, diesem aber
zustimmen werde.
Frau Dirzus
erkundigte sich, ob es nur um die weiterführenden Schulen oder auch die
Grundschulen, gerade im Hinblick auf die Richtzahlen, gehen würde.
Frau Kappen
informierte, dass diese Entscheidung auch die Grundschulen betreffen würde.
Sollten Kapazitätsgrenzen nicht erreicht sein, könnten weiterhin Schüler/Innen
von anderen Kommunen aufgenommen werden.
Frau Dörlemann
gab den Einblick, dass man sich innerhalb der Fraktion die Frage über die
Schulformen in Kamen und den anliegenden Kommunen gestellt habe. Man sei auf
Grund dessen gespaltener Meinung und würde deshalb einzeln abstimmen.
Herr Kusber
wies darauf hin, dass es dabei nicht um eine Bevormundung der Schulleitungen
gehen würde, sondern eher als Arbeitserleichterung zu verstehen sei.
Schließlich mache man sich weniger angreifbar gegenüber den Bürgern.
Herr Bucek
erkundigte sich, ob es bei einer Einschränkung nicht auch eine Einschränkung
der Qualität nach sich ziehen würde, wenn keine Schüler von außen kommen
würden.
Da es sich vermutlich nur um eine kleine
Anzahl an Schülern/Innen aus anderen Kommunen handeln werde, glaubt Herr Kuru nicht daran, dass die Qualität
darunter leiden werde.
Herr Stewen
fügte an, dass die Gesamtschule für Außenstehende auf Grund der bilingualen
Möglichkeiten interessant sei und deswegen einen höheren Zulauf von
Schülern/Innen aus umliegenden Kommunen habe.
Herr Heidler
bedankte sich für die Beiträge und stellte klar, dass es einzig und allein um
die Planungssicherheit der Eltern gehen würde und der Antrag deshalb aufrecht
erhalten bleibe.