Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.1999 in der vorliegenden Form fest.

2.      Der Jahresgewinn 1999 von 1.442.178,73 DM wird in Höhe von 818.744,37 DM der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der ver­bleibende Überschuss von 623.434,36 DM auf das Wirtschaftsjahr 2000 vorgetragen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Rudert, verantwortlicher Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, stellte die wichtigsten Daten und Fakten der Jahres­abschlussprüfung 1999 vor.

Den Hauptposten der Aktivseite der Bilanz, so Herr Rudert, stelle zum Bilanzstichtag 31.12.1999 mit ~ 98 % das Anlagevermögen dar. Erfreulich sei, dass dieses im Ergebnis gegenüber dem Jahresabschluss 1998 nach Verrechnung mit den Abschreibungen um ~ 3 Mio. zugenommen habe.

Zur Passivseite erklärte er, dass sich das Verhältnis des Eigenkapitals zum Fremdkapital weiterhin zugunsten des Eigenkapitals erhöht habe. So betrage die Eigenkapitalquote mittlerweile ~ 54 % und liege damit erheblich über der sonst üblichen Quote der Versorgungswirtschaft. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Rücklagen und die empfangenen Ertragszuschüsse weiter aufgestockt werden konnten. In der Zunahme des Eigenkapitals und der damit korrespondierenden Senkung des im Betrieb gebundenen Fremdkapitals in Höhe von ~ 2,2 Mio. DM spiegele sich die gesunde Entwicklung des Eigenbetriebes wieder.

Zur Gewinn- und Verlustrechnung erklärte Herr Rudert, dass die Umsatz­erlöse mit ~ 17 Mio. DM annähernd dem Wert des Jahres 1998 ent­sprechen würden. In diesem Zusammenhang verwies er auf die Beson­derheit der Auflösung der Ertragszuschüsse hin, die nach handelsrecht­lichen Grundsätzen mit 3 % aufzulösen seien. Dieser Betrag müsse im Betrieb verbleiben, da sich ansonsten das Eigenkapital zuungunsten des Fremdkapitals verschieben würde.

Die Steigerungsrate der Kosten sei u.a. auf die Zunahme der Lippever­bandsumlage und der handelsrechtlichen Abschreibungen zurückzu­führen, die sich jedoch weitgehends der Einflussnahme des Betriebes entzögen.

Teilweise kompensiert werden konnten die Kostenerhöhungen durch Einsparungen bei den Zinsaufwendungen in Höhe von ~ 380 TDM, die auf gute Verhandlungsergebnisse und der günstigen Kapitalmarktsituation zurückzuführen seien.

Nach Saldierung der Erlöse mit den Kosten verbleibe ein handelsrecht­licher Jahresüberschuss in 1999 in Höhe von 1,4 Mio. DM.

Neben der Prüfung des Zahlen- und Datenmaterials sei im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts­führung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes überprüft worden. Auch hierbei seien keine nennenswerten Mängel festgestellt worden. Das zeige auch die Tatsache, dass die Bezirksregierung auf das sonst übliche Abschlussgespräch verzichtet habe.

Dem Betrieb könne, wie in 1998, der uneingeschränkte Bestätigungs­vermerk erteilt werden.

 

Herr Hasler erklärte namens seiner Fraktion, dass die Gründung des Eigenbetriebes eine richtige Entscheidung gewesen sei. Ein Aspekt dafür sei, dass Gewinne im Betrieb verblieben und zweckgebunden eingesetzt würden. Hinsichtlich der Gewinnverwendung seien sowohl das von seiner Fraktion präferierte „Prinzip der Jährlichkeit“ als auch der Einsatz zur künftigen Gebührenstabilität legitim.

Ebenfalls positiv bewertete er die Investitionen in neue ökologische Ent­wässerungssysteme.

 

Herr Madeja schloss sich der Meinung des Herrn Hasler an. Lediglich hinsichtlich der Gewinnverwendung machte er deutlich, dass seine Fraktion eine Verwendung zur Gebührenstabilität bevorzuge.