Beschluss:

 

Der Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 26.05.2000 ist in seiner zentralen Frage mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen obsolet und wird gegenwärtig zurückgewiesen.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über die Zulässigkeit des Vergrabens von Haustieren auf Privat- und Mietgrundstücken informiert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Bremmer erläuterte, dass aus der Bevölkerung der Wunsch an die F.D.P.-Fraktion herangetragen worden sei, den Bedarf für die Einrichtung eines Tierfriedhofes prüfen zu lassen. Dies sei sicherlich vor dem Hinter­grund geschehen, dass in der Nachbarstadt Dortmund bereits ein zweiter Tierfriedhof eingerichtet worden ist. Bei der Antragstellung sei seine Fraktion von falschen rechtlichen Vorstellungen ausgegangen. Nachdem nunmehr die rechtliche Seite bekannt sei, begrüße seine Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung und werde abwarten, ob nach der Information weiterhin der Wunsch aus der Bevölkerung nach einem Tier­friedhof besteht.