Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Information des Rates und der Öffentlichkeit die aktuelle Rechtslage über die Hundehaltung zusammen­zustellen und zusätzliche Regelungen, soweit sie durch kommunales Satzungsrecht nach Analyse ortsspezifischer Gesichtspunkte enger zu fassen sind, in einer der nächsten Sitzungen des Rates zur Beschluss­fassung vorzulegen.

Mit Priorität ist eine kreiseinheitliche Regelung anzustreben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Intention für die Antragstellung, führte Herr Hasler aus, sei die Beschäfti­gung des Rates mit dieser Thematik gewesen. Für seine Fraktion sei wichtig, nach Möglichkeit eine kreiseinheitliche Regelung anzustreben. Die Erhöhung der Hundesteuer sei nicht gefordert worden, sondern nur als Möglichkeit in Betracht gezogen worden. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Herr Hupe stimmte darin überein, dass der Schutz der Bevölkerung vor­rangiges Interesse habe. Andererseits sei Tierliebe etwas Positives und insofern seien auch die Hundehalter in erster Linie Partner. Um nicht bereits im Vorfeld Konfrontation entstehen zu lassen, bat Herr Hupe die Verwaltung, mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und interes­sierten Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten und diese an der Diskussion zu beteiligen.

 

Herr Bremmer bat die Verwaltung, ebenfalls die Möglichkeit eines soge­nannten “Hundeführerscheins“ zu überprüfen. Seitens der F.D.P.-Fraktion werde begrüßt, dass nicht grundsätzlich von einer Erhöhung der Hunde­steuer ausgegangen werde.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schloss Frau Schneider eine Erhöhung der Hundesteuer nicht aus. Ebenso solle der “Hundeführer­schein“ eingeführt werden.