Sitzung: 25.10.2016 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 096/2016
Beschlussvorschlag:
Die freiwilligen
Zuschüsse der Stadt Kamen an die kirchlichen Träger (ev. Kirchenkreis Unna,
kath. Kindertageseinrichtung Ruhr-Mark, Gemeindeverband Katholische
Kirchengemeinde) für die in Kamen betriebenen Einrichtungen werden ab dem
Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform
einheitlich auf 6% erhöht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Einleitend erläuterte Frau Kappen den Beschlussvorschlag. Sie erklärte, dass die Stadt Kamen zusammen mit den Städten Bergkamen und Unna und für die Gemeinden Bönen, Holzwickede und Fröndenberg der Kreis Unna, jeweils Anträge von den Verwaltungsorganisationen der kirchlichen Trägern erhalten habe. Darin bringen die Träger zum Ausdruck, dass diese zunehmend nicht mehr in der Lage seien, den Trägeranteil an der Betriebskostenfinanzierung der Kitas zu leisten. Frau Kappen verwies in diesem Zusammenhang auf das in § 3 Abs. 1 SGB VIII normierte Gebot der Trägervielfalt. Es gelte die Vielfalt in Kamen zu erhalten. Auch unter etatmäßigen Gesichtspunkten wurde geprüft, ob eine Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse zielführend sei. Die Alternativen sowie deren Kosten seien in der Vorlage dargestellt. Das einvernehmliche Gesprächsergebnis mit allen Beteiligten war nun die Anhebung erst ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 durchzuführen und ferner sicherzustellen, dass diese finanzielle Entlastung auch bei den Kirchengemeinden vor Ort und den Kitas ankommt. Eine Qualitätssicherung solle insbesondere durch ausreichendes qualifiziertes Personal über die reine Mindestbesetzung hinaus, erfolgen. Die Vereinbarung gelte zunächst bis zur KiBiz-Reform, anschließend müsse die Finanzsituation neu bewertet werden.
Herr Eisenhardt wies darauf hin, dass die mangelnde finanzielle Auskömmlichkeit der kirchlichen Kitas in der Vergangenheit häufiger Thema in diesem Ausschuss gewesen sei.
Die CDU-Fraktion halte den Beschluss für wichtig, um die bestehende Trägervielfalt in Kamen zu erhalten. Die Diskussionen um die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer KiBiz-Reform würden auf Landesebene geführt.
Frau Hartig schloss sich den vorherigen Ausführungen zum Erhalt der Trägervielfalt an und stellte die Zustimmung zum Beschlussvorschlag in Aussicht. Weiterhin gab sie dem Wunsch Ausdruck, dass das KiBiz in der Art reformiert werde, dass die Finanzierung der nichtkommunalen Träger sichergestellt werde. Insbesondere auch aufgrund der guten Erfahrungen in Kamen, solle die Trägerlandschaft beibehalten werden; eine kommunale Tageseinrichtung sei nachrangig und verzichtbar.
Auch Frau Werning begrüßte den Beschlussvorschlag und stellte ebenfalls ihre Zustimmung in Aussicht. Zur Begründung verwies sie auf ihre Vorredner.
Herr Grosch äußerte sich kritisch zum Gesetzgebungsverfahren und zu den diversen gesetzlichen Anpassungen des KiBiz. Er gab zu bedenken, dass kommunale Kitas größere Steuerungsmöglichkeiten für die Stadt eröffneten. Aktuell sehe er jedoch keine Notwendigkeit eine städtische Kita zu errichten, nicht zuletzt auch weil die finanziellen Rahmenbedingungen ungünstig seien und der Haushalt der Stadt nicht weiter belastet werden sollte.
Herr Eisenhardt bezog sich auf das SGB VIII und das darin verankerte Subsidiaritätsprinzip. Demnach solle die Kommune nachrangig aktiv werden, da die freie Trägerschaft und damit der nichtstaatliche Erziehungsauftrag Vorrang habe. Von daher möchte er auch in absehbarer Zeit keine grundsätzlichen Änderungen der gut aufgestellten Kamener Trägerlandschaft, insbesondere keine kommunalen Kitas.