Beschlussvorschlag:

 

Die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Kamen an die kirchlichen Träger (ev. Kirchenkreis Unna, kath. Kindertageseinrichtung Ruhr-Mark, Gemeindeverband Katholische Kirchengemeinde) für die in Kamen betriebenen Einrichtungen werden ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% erhöht.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


 

Einleitend erläuterte Frau Kappen den Beschlussvorschlag. Sie erklärte, dass die Stadt Kamen zusammen mit den Städten Bergkamen und Unna und für die Gemeinden Bönen, Holzwickede und Fröndenberg der Kreis Unna, jeweils Anträge von den Verwaltungs­organi­sationen der kirch­lichen Trägern erhalten habe. Darin bringen die Träger zum Ausdruck, dass diese zunehmend nicht mehr in der Lage seien, den Trägeranteil an der Betriebs­kostenfinanzierung der Kitas zu leisten. Frau Kappen verwies in diesem Zusammenhang auf das in § 3 Abs. 1 SGB VIII nor­mierte Gebot der Trägervielfalt. Es gelte die Vielfalt in Kamen zu erhalten. Auch unter etatmäßi­gen Gesichtspunkten wurde geprüft, ob eine Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse zielführend sei. Die Alternativen sowie deren Kosten seien in der Vorlage dargestellt. Das einvernehmliche Ge­sprächs­ergebnis mit allen Beteiligten war nun die Anhebung erst ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 durchzuführen und ferner sicherzustellen, dass diese finanzielle Entlastung auch bei den Kirchengemeinden vor Ort und den Kitas ankommt. Eine Qualitätssicherung solle insbeson­dere durch ausreichendes qualifiziertes Personal über die reine Mindestbesetzung hinaus, erfol­gen. Die Vereinbarung gelte zunächst bis zur KiBiz-Reform, anschließend müsse die Finanzsi­tuation neu bewertet werden.

 

Herr Eisenhardt wies darauf hin, dass die mangelnde finanzielle Auskömmlichkeit der kirchli­chen Kitas in der Vergangenheit häufiger Thema in diesem Ausschuss gewesen sei.

Die CDU-Fraktion halte den Beschluss für wichtig, um die bestehende Trägervielfalt in Kamen zu erhalten. Die Diskussionen um die Notwendigkeit und Ausgestaltung einer KiBiz-Reform wür­den auf Landesebene geführt.

 

Frau Hartig schloss sich den vorherigen Ausführungen zum Erhalt der Trägervielfalt an und stellte die Zustimmung zum Beschlussvorschlag in Aussicht. Weiterhin gab sie dem Wunsch Ausdruck, dass das KiBiz in der Art reformiert werde, dass die Finanzierung der nichtkommu­nalen Träger sichergestellt werde. Insbesondere auch aufgrund der guten Erfahrungen in Ka­men, solle die Trägerlandschaft beibehalten werden; eine kommunale Tageseinrichtung sei nachrangig und verzichtbar.

 

Auch Frau Werning begrüßte den Beschlussvorschlag und stellte ebenfalls ihre Zustimmung in Aussicht. Zur Begründung verwies sie auf ihre Vorredner.

 

Herr Grosch äußerte sich kritisch zum Gesetzgebungsverfahren und zu den diversen gesetzli­chen Anpassungen des KiBiz. Er gab zu bedenken, dass kommunale Kitas größere Steue­rungsmöglichkeiten für die Stadt eröffneten. Aktuell sehe er jedoch keine Notwendig­keit eine städtische Kita zu errichten, nicht zuletzt auch weil die finanziellen Rahmen­bedingungen un­günstig seien und der Haushalt der Stadt nicht weiter belastet werden sollte.

 

Herr Eisenhardt bezog sich auf das SGB VIII und das darin verankerte Subsidiaritätsprinzip. Demnach solle die Kommune nachrangig aktiv werden, da die freie Trägerschaft und damit der nichtstaatliche Erziehungsauftrag Vorrang habe. Von daher möchte er auch in absehbarer Zeit keine grundsätzlichen Änderungen der gut aufgestellten Kamener Trägerlandschaft, insbeson­dere keine kommunalen Kitas.