Beschlussempfehlung:

 

Bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 620.000,00 € zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen führte einleitend aus, dass die in Summe erheblichen Mehraufwendungen in dem Bereich nachvollziehbar dargestellt seien. Das Gesetz zur überbrückenden Ver­besserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung sei zum 01.08.2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz solle nun die nicht mehr auskömmlichen Finanzmodelle des KiBiz abschwächen.

Sie kritisierte den sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Träger und die Fachkräfte bei der Stadt zur Abwicklung der Betriebskostenzuschüsse mit den verschiedenstenTatbeständen.

Anschließend ging sie auf die in der Vorlage explizit aufgeführten Gründe ein, die letztlich unter Betrachtung der Gesamtsituation zu einem überplanmäßigen Aufwand geführt haben. Sie ver­wies auf die Planungen für die zukünftigen Haushaltsjahre sowie die unterbreiteten Deckungs­vorschläge.

 

Herr Stalz gab zu bedenken, dass landespolitische Gesetzesinitiativen ursächlich für die höhe­ren Ausgaben seien. Er fragte an, ob die Wirkung des Konnexitätsprinzips in Bezug auf die sog. Refinanzierung durch das Land noch in ausreichender Form erhalten bliebe.

 

Frau Kappen antwortet direkt, dass dies durchaus stadtspezifisch unterschiedlich diskutiert würde. Die Landeszuschüsse seien durchaus angehoben worden und die Mehrerträge auch in die Berechnung eingeflossen, jedoch deckten diese bei weitem nicht den kommunalen Aufwand zum Betrieb der Kitas.