Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau der u3-Betreuung in der Ev. Kindertageseinrichtung "Otto-Prein-Str.", Otto-Prein-Str. 17a, 59174 Kamen, sowie die Gewährung des Investitionskostenzuschusses.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“ eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die neue Gruppe abzuschließen. 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen ging einleitend auf das aktuelle Urteil des BGH zu den Schadener­satzan­sprüchen der Eltern bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches ein und stellte die Ver­sorgungsquoten des aktuellen Kindergartenjahres 2016/2017 differenziert nach Stadtteilen sowie u3 und ü3-Berei­chen dar (siehe Anlage 1). Neben der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen ginge es auch darum, eine familienfreundliche Atmosphäre in der Stadt zu fördern und jungen Familien Perspektiven zu geben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei hierbei ein wichtiger Bau­stein. Aber auch eine qualifizierte Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen habe eine große Bedeutung.

Frau Kappen wies darauf hin, dass der Planungszeitraum gering sei. Während früher mehrere Jahrgänge betrachtet werden konnten, habe sich durch die Einführung des Rechtsanspruches ab dem 1. Lebensjahr der Betrachtungszeitraum verschoben. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Trägern sei deshalb sehr wichtig.

Die Stadtteile Kamen-Methler und Südkamen haben ein zu geringes u3-Platzangebot, so dass die Verwaltung in diesen Stadteilen einen Handlungsbedarf erkannt habe. Auch die Erschlie­ßung neuer Wohngebiete würde planerisch berücksichtigt. Die dargestellten Zahlen sollten auch im gesamtstädtischen Kontext betrachtet werden.

Bei einem Neubau sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Kita nicht nur aus u3-Plätzen bestehen könne, da ansonsten die ü3-Kinder später die Einrichtung wechseln müssten. Per­spektivisch sollte jede Einrichtung Bestand haben können. Sofern die Geburtenrate in der Zu­kunft ggf. zurückgehen sollte, bestünde die Möglichkeit, in den bestehenden Kitas Gruppenfor­men zu ändern, um auf diese Weise die Platzzahlen zu reduzieren. Das dann geschaffene grö­ßere Raumangebot käme den Kindern zu nutze. Die Schließung einer Einrichtung habe viel weitreichendere Folgen.

Frau Kappen stellte die Ausbaumöglichkeit der Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“ vor. Mit der Schaffung einer weiteren Gruppe könnten 10 neue u3-Plätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ge­schaffen werden. Die Verwaltung habe fristwahrend vorab einen Antrag auf Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt. Wie in der Beschlussvorlage dargestellt, ist die Ev.-luth. Kirchenge­meinde Methler und der Träger nicht in der Lage, die erforderlichen finanziellen Mittel für die bauliche Erweiterung aufzubringen. Die Kirchengemeinde habe in Gesprächen zugesichert, ei­nen Teil der Herrichtung der Außenanlagen in Eigenleistung zu erbringen. Die Stadt beabsich­tige daher,die Investitionskosten in Höhe von 455.100,00 € als Zuschuss an den Träger zu ge­währen.

 

Frau Hartig stellte die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Beschlussvorlage mit der Begründung der Wichtigkeit einer gesicherten Kindesbetreuung in Aussicht. Sie bat im Hinblick auf das Urteil des BGH zum Schadenersatzanspruch der Städte bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches um Auskunft, wie sich die Situation in Kamen darstelle.

 

Frau Kappen antwortete, dass die eingegangenen Bedarfsanfragen der Eltern bisher stets ein­vernehmlich erfüllt werden konnten. Unterjährig greife häufiger die Tagespflege, da die Kita-Plätze in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres zum 01. August. belegt seien. Die Ent­wicklungen müssten jährlich neu bewertet werden, ggf. müsse in den unterschiedlichen Berei­chen gesteuert werden.

 

Herr Stalz ging auf die Unterversorgung im Sozialraum Kamen-Methler im Bereich der u3-Plätze und die kalkulierten Investitionskosten in Höhe von rd. 455.100,00 € ein und bat um Aus­kunft, ob die Planungen auch eine weitere Erhöhung der Kinderzahlen beinhalte. Dies könnte die entstehenden Kosten je neu geschaffenen Platz relativieren. Er gab den Hinweis, dass eine weitere Anhebung des Platzangebotes auf dann 20 Kinder auch höhere Zuwendungen aus dem Investitionsförderprogramm nach sich ziehen würden. Unabhängig von den Investitionskosten wäre die Ausweitung nachhaltiger und zukunftsweisender für die nächsten Jahre.

 

Frau Kappen gab zu bedenken, dass bei den erwähnten Fördermitteln immer auch ein Eigen­anteil von mindestens 10% der Gesamtkosten erbracht werden müsse. Eine höhere Förder­summe habe folglich auch höhere Ausgaben zur Folge, die den städtischen Haushalt erheblich belasten würden.

Zudem ging sie auf die Vorgaben zur räumlichen Ausgestaltung von u3-Gruppen ein. Die Anzahl und Größe der Räume für die jeweiligen Gruppen seien festgelegt. Der Synergie­effekt in Bezug auf die Kosten bei einer Verdoppelung der Kinderzahl, gehe deshalb nicht auf, da das Rauman­gebot in gleicher Weise erhöht werden müsse. Ferner setze das Grundstück bauliche Grenzen. Auch die Übergänge vom u3 in den ü3-Berich gelte es zu beachten. Im Zuge der Ausbaupla­nung habe die Kirchengemeinde den Wunsch geäußert, eine Gruppenform III umzuwandeln. Im Hinblick auf die Bedarfsquoten habe die Verwaltung sich jedoch gegen einen Wegfall von ü3-Plätzen entschieden.

 

Herr Grosch fragte nach dem Angebot an Tagespflegeplätzen für u3-Kinder in Kamen-Methler.

 

Frau Kappen teilte mit, dass die Angaben zur den Tagespflegeplätze nicht auf die einzelnen Sozialräume heruntergebrochen wurden. Es könnte durchaus sein, dass der Bedarf an u3-Be­teuungmöglichkeiten in Kamen-Methler überproportional durch Tagespflege ausge­glichen werde oder die Eltern in naheliegende Stadteile ausweichen.