Herr Breuer informierte ausführlich über den Start der geplanten Maßnahme aus dem beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Kamen, die dort als eines der zentralen Themen unter der Nr. MOB 11 geführt wird.

Diese Maßnahme stehe im engen Zusammenhang mit einer weiteren Maßnahme aus dem IKSK, der Maßnahme MOB 03 „AGFS Mitgliedschaft aufrecht erhalten“. Die Mitgliedschaft in der AGFS müsse alle 7 Jahre neu beantragt werden. Für die Stadt Kamen stehe dieser Antrag für das nächste Frühjahr an. Ein Nahmobilitätskonzept soll hierfür die wesentliche Grundlage bilden und sei daher für dieses Jahr ohnehin vorgesehen.

Ziel eines solchen Konzeptes sei u.a. die Erhöhung des Rad- und Fußverkehrsanteil in der Stadt Kamen, z.B. durch die Planung eines hierarchischen Wegenetzes auch für den Alltagsverkehr. Auch Schnittstellen zum ÖPNV seien hier zu betrachten. Aber nicht nur die Infrastruktur sollte in einem solchem Konzept betrachtet werden, sondern auch Serviceangebote, Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung von Akteuren.

Das Nahmobilitätskonzept soll die Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten Jahre aufzeigen und mit der Umsetzung von Maßnahmen dann mittelfristig eine Verlagerung von Verkehren erreicht werden, was wiederum zu einer Reduzierung von Lärmemissionen,  Schadgasen und Feinstaub in der Luft führe.

Dadurch, dass die Stadt Kamen seit März d. J. über ein beschlossenen IKSK verfüge, in dem die Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes als kurzfristig umzusetzende Maßnahme aufgeführt ist, war es möglich, dies als Klimaschutzteilkonzept zur Förderung anzumelden.

Der beim Bundesumweltministerium gestellte Förderantrag wurde bewilligt, so dass die Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität nun mit 70% gefördert werden.

Entsprechend des Merkblattes zu Klimaschutzteilkonzepten umfasst das Nahmobilitätskonzept mehrere Bearbeitungsschritte:
- eine Bewertung der bestehenden Nahmobilitätsinfrastruktur mit Energie- Treibhausgasbilanz u.a.
- eine Potentialanalyse
- eine umfassende Akteursbeteiligung
- einen Maßnahmenkatalog
- eine Kommunikationsstrategie

 

Der vom Fördergeber festgelegte Projektzeitraum läuft vom 1. Oktober d.J. bis zum 30.9.2017.

Es sei beabsichtigt, noch im Oktober ein Vergabeverfahren durchzuführen, d.h. zunächst ausgewählte, leistungsfähige Planungsbüros zur Abgabe eines entsprechenden Angebots aufzufordern, auf deren Grundlage dann ein Büro beauftragt werden soll.

Für die Umsetzung der Maßnahme MOB11 habe die Verwaltung eine Gesamtsumme von rd. 47.000,-€ veranschlagt, die vom Fördergeber vollständig als förderfähig anerkannt wurde, so dass die Stadt Kamen eine Förderung von rd. 33.000,- € erhalte.

Die Verwaltung werde die entsprechenden politischen Gremien, wie bspw. diesen Ausschuss bzw. den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss, laufend informieren und auch – ähnlich wie bei der Erstellung des IKSK – die entsprechenden Akteure einbeziehen.