Sitzung: 06.10.2016 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Breuer informierte ausführlich über den
Start der geplanten Maßnahme aus dem beschlossenen Integrierten
Klimaschutzkonzept (IKSK) der Stadt Kamen, die dort als eines der zentralen
Themen unter der Nr. MOB 11 geführt wird.
Diese Maßnahme
stehe im engen Zusammenhang mit einer weiteren Maßnahme aus dem IKSK, der Maßnahme
MOB 03 „AGFS Mitgliedschaft aufrecht erhalten“. Die Mitgliedschaft in der AGFS
müsse alle 7 Jahre neu beantragt werden. Für die Stadt Kamen stehe dieser
Antrag für das nächste Frühjahr an. Ein Nahmobilitätskonzept soll hierfür die
wesentliche Grundlage bilden und sei daher für dieses Jahr ohnehin vorgesehen.
Ziel eines
solchen Konzeptes sei u.a. die Erhöhung des Rad- und Fußverkehrsanteil in der
Stadt Kamen, z.B. durch die Planung eines hierarchischen Wegenetzes auch für
den Alltagsverkehr. Auch Schnittstellen zum ÖPNV seien hier zu betrachten. Aber
nicht nur die Infrastruktur sollte in einem solchem Konzept betrachtet werden,
sondern auch Serviceangebote, Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung von
Akteuren.
Das
Nahmobilitätskonzept soll die Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten Jahre
aufzeigen und mit der Umsetzung von Maßnahmen dann mittelfristig eine
Verlagerung von Verkehren erreicht werden, was wiederum zu einer Reduzierung
von Lärmemissionen, Schadgasen und
Feinstaub in der Luft führe.
Dadurch, dass
die Stadt Kamen seit März d. J. über ein beschlossenen IKSK verfüge, in dem die
Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes als kurzfristig umzusetzende Maßnahme
aufgeführt ist, war es möglich, dies als Klimaschutzteilkonzept zur Förderung
anzumelden.
Der beim
Bundesumweltministerium gestellte Förderantrag wurde bewilligt, so dass die
Kosten für die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes Nahmobilität nun mit
70% gefördert werden.
Entsprechend des
Merkblattes zu Klimaschutzteilkonzepten umfasst das Nahmobilitätskonzept
mehrere Bearbeitungsschritte:
- eine Bewertung der bestehenden Nahmobilitätsinfrastruktur mit Energie-
Treibhausgasbilanz u.a.
- eine Potentialanalyse
- eine umfassende Akteursbeteiligung
- einen Maßnahmenkatalog
- eine Kommunikationsstrategie
Der vom
Fördergeber festgelegte Projektzeitraum läuft vom 1. Oktober d.J. bis zum
30.9.2017.
Es sei
beabsichtigt, noch im Oktober ein Vergabeverfahren durchzuführen, d.h. zunächst
ausgewählte, leistungsfähige Planungsbüros zur Abgabe eines entsprechenden
Angebots aufzufordern, auf deren Grundlage dann ein Büro beauftragt werden
soll.
Für die
Umsetzung der Maßnahme MOB11 habe die Verwaltung eine Gesamtsumme von rd.
47.000,-€ veranschlagt, die vom Fördergeber vollständig als förderfähig
anerkannt wurde, so dass die Stadt Kamen eine Förderung von rd. 33.000,- €
erhalte.
Die Verwaltung
werde die entsprechenden politischen Gremien, wie bspw. diesen Ausschuss bzw.
den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss, laufend informieren und auch –
ähnlich wie bei der Erstellung des IKSK – die entsprechenden Akteure
einbeziehen.