Zunächst erinnerte Herr Liedtke daran, dass die Verwaltung in den letzten Monaten die betroffenen Anlieger mehrfach zu dem Bauvorhaben informiert habe, u.a. bei einer Bürgerversammlung in der Stadthalle. Die verfeinerte Planung zu dem Lärmschutzwall in Bezug auf Lage, Gestalt, Material und Entwässerungstechnik werde heute nochmal vorgestellt.

 

Herr Neuhaus erläuterte daraufhin die Planung für das Bauwerk (bestehend aus 33.000 m³ Boden der Güte Z1.2; mit einer Höhe von 6 m nach Süden/4 m nach Norden über Gleishöhe; begrüntes Steilböschungssystem mit bewehrter Erde; Andienungswege für Unterhaltung). Der Wall wird über ein Drainagesystem entwässert, das an drei Stellen an den vorhandenen Mischwasserkanal angeschlossen wird. Mit Blick auf die Einwohneranfrage zu Beginn der Sitzung erläutert Herr Neuhaus das Drainange- und Entwässerungssystem ausführlich.

(Die gesamte Präsentation kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.)

 

Für eine Nachfrage von Herrn Schmücker (Anwohner) wird die Sitzung kurzfristig unterbrochen. Er fragte, ob das System auch bei Starkregenereignissen funktioniere und es zu keinen oberflächigen Abflüssen auf die angrenzenden Privatgrundstücke komme.

 

Herr Neuhaus antwortete, dass die Entwässerung auch bei Starkregen funktioniere und es durch den Wall zu keiner zusätzlichen Wasserbelastung auf den angrenzenden Grundstücken komme. Die Sitzung wurde anschließend wieder aufgenommen.

 

Mit Blick auf die Entwässerungstechnik empfahl Herr Diederichs-Späh eine Rückspülmöglichkeit vorzusehen. Ferner erkundigte er sich nach dem für den Einbau vorgesehenen Bodentyp, ob die künftige Unterhaltung des Walls durch die Stadt erfolge und was diese kosten würde.

 

In seiner Antwort bestätigte Herr Neuhaus zunächst, dass an eine Rückspülmöglichkeit gedacht sei. In den Lärmschutzwall werde ein geeigneter Boden eingebaut, der versickerungsfähig sei und möglichst in der Nähe anfalle. Dieser müsse beim Einbau auch nur bedingt verdichtet werden. Das Bewehrungssystem trage zur Stabilisierung des Bodens bei.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass die Stadt den Wall unterhalten werde. Aussagen zu Unterhaltungskosten seien derzeit nicht möglich. Da die Begrünung extensiv angelegt sei, werde der zusätzliche Aufwand gegenüber der heutigen Grünstreifenpflege überschaubar bleiben. Hinzu komme das gelegentliche Spülen der Drainageleitung.

 

Herr Krause fragte, ob die Abwasserkanäle auch im Falle eines Starkregens ausreichend dimensioniert seien, um einen störungsfreien Abfluss zu gewährleisten.

 

Herr Neuhaus konnte dieses bestätigen, zumal das Sickerwasser aus dem Wall erst mit einer deutlichen Zeitverzögerung gegenüber den angeschlossenen Dach- und Hofflächen im Kanal ankomme und sich die Abflusssituation von daher entkoppeln werde.

 

Herr Lipinski erkundigte sich nach dem zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme.

 

Herr Neuhaus gab hierzu die Auskunft, dass der der zeitliche Ablauf von der Bodenverfügbarkeit abhänge und man darüber hinaus auch Zeit für das Bodenmanagement, z. B. der Bodenbegutachtung, einplanen müsse. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh ergänzte Herr Neuhaus, dass die Baumaßnahme insgesamt bis Ende 2017 abgewickelt sein soll.

 

Herr Helmken fragte, ob der für den Wallbau geeignete Boden schon vorrätig sei bzw. irgendwo gelagert würde.

 

Herr Liedtke führte hierzu aus, dass es keine auf diese Baumaßnahme bezogene Vorratshaltung gäbe. Letztlich werde die Herkunft des Bodens Ergebnis der noch ausstehenden öffentlichen Ausschreibung sein.

 

Frau Middendorf stellte fest, dass es für den Bereich Schimmelstraße/Weizenweg derzeit einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gäbe und fragte, ob das Verfahren nun fortgeführt und der Bebauungsplan beschlossen werden soll.

 

Herr Liedtke teilte hierzu mit, dass es für die Errichtung des Walls keinen Bebauungsplan brauche. Durch die Beruhigung des Gebietes könnten aber neue Bauflächen entstehen und von daher könnte es gegebenenfalls Sinn machen, das  Bebauungsplanverfahren abzuschließen. Die Verwaltung werde das prüfen.