Sitzung: 06.10.2016 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Zunächst
erinnerte Herr Liedtke daran, dass
die Verwaltung in den letzten Monaten die betroffenen Anlieger mehrfach zu dem
Bauvorhaben informiert habe, u.a. bei einer Bürgerversammlung in der
Stadthalle. Die verfeinerte Planung zu dem Lärmschutzwall in Bezug auf Lage,
Gestalt, Material und Entwässerungstechnik werde heute nochmal vorgestellt.
Herr Neuhaus erläuterte daraufhin die
Planung für das Bauwerk (bestehend aus 33.000 m³ Boden der Güte Z1.2; mit einer
Höhe von 6 m nach Süden/4 m nach Norden über Gleishöhe; begrüntes Steilböschungssystem
mit bewehrter Erde; Andienungswege für Unterhaltung). Der Wall wird über ein
Drainagesystem entwässert, das an drei Stellen an den vorhandenen
Mischwasserkanal angeschlossen wird. Mit Blick auf die Einwohneranfrage zu
Beginn der Sitzung erläutert Herr Neuhaus das Drainange- und
Entwässerungssystem ausführlich.
(Die gesamte Präsentation kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen
werden.)
Für eine
Nachfrage von Herrn Schmücker
(Anwohner) wird die Sitzung kurzfristig unterbrochen. Er fragte, ob das System
auch bei Starkregenereignissen funktioniere und es zu keinen oberflächigen
Abflüssen auf die angrenzenden Privatgrundstücke komme.
Herr Neuhaus antwortete, dass die
Entwässerung auch bei Starkregen funktioniere und es durch den Wall zu keiner
zusätzlichen Wasserbelastung auf den angrenzenden Grundstücken komme. Die
Sitzung wurde anschließend wieder aufgenommen.
Mit Blick auf
die Entwässerungstechnik empfahl Herr Diederichs-Späh
eine Rückspülmöglichkeit vorzusehen. Ferner erkundigte er sich nach dem für
den Einbau vorgesehenen Bodentyp, ob die künftige Unterhaltung des Walls durch
die Stadt erfolge und was diese kosten würde.
In seiner
Antwort bestätigte Herr Neuhaus
zunächst, dass an eine Rückspülmöglichkeit gedacht sei. In den Lärmschutzwall
werde ein geeigneter Boden eingebaut, der versickerungsfähig sei und möglichst
in der Nähe anfalle. Dieser müsse beim Einbau auch nur bedingt verdichtet
werden. Das Bewehrungssystem trage zur Stabilisierung des Bodens bei.
Herr Liedtke ergänzte, dass die Stadt den
Wall unterhalten werde. Aussagen zu Unterhaltungskosten seien derzeit nicht
möglich. Da die Begrünung extensiv angelegt sei, werde der zusätzliche Aufwand
gegenüber der heutigen Grünstreifenpflege überschaubar bleiben. Hinzu komme das
gelegentliche Spülen der Drainageleitung.
Herr Krause fragte, ob die Abwasserkanäle
auch im Falle eines Starkregens ausreichend dimensioniert seien, um einen
störungsfreien Abfluss zu gewährleisten.
Herr Neuhaus konnte dieses bestätigen, zumal
das Sickerwasser aus dem Wall erst mit einer deutlichen Zeitverzögerung
gegenüber den angeschlossenen Dach- und Hofflächen im Kanal ankomme und sich
die Abflusssituation von daher entkoppeln werde.
Herr Lipinski erkundigte sich nach dem
zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme.
Herr Neuhaus gab hierzu die Auskunft, dass
der der zeitliche Ablauf von der Bodenverfügbarkeit abhänge und man darüber
hinaus auch Zeit für das Bodenmanagement, z. B. der Bodenbegutachtung,
einplanen müsse.
Auf Nachfrage
von Herrn Diederichs-Späh ergänzte Herr Neuhaus, dass die Baumaßnahme insgesamt bis Ende 2017
abgewickelt sein soll.
Herr Helmken fragte, ob der für den Wallbau
geeignete Boden schon vorrätig sei bzw. irgendwo gelagert würde.
Herr Liedtke führte hierzu aus, dass es
keine auf diese Baumaßnahme bezogene Vorratshaltung gäbe. Letztlich werde die
Herkunft des Bodens Ergebnis der noch ausstehenden öffentlichen Ausschreibung
sein.
Frau Middendorf stellte fest, dass es für
den Bereich Schimmelstraße/Weizenweg derzeit einen Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan gäbe und fragte, ob das Verfahren nun fortgeführt und der
Bebauungsplan beschlossen werden soll.
Herr Liedtke teilte hierzu mit, dass es für
die Errichtung des Walls keinen Bebauungsplan brauche. Durch die Beruhigung des
Gebietes könnten aber neue Bauflächen entstehen und von daher könnte es
gegebenenfalls Sinn machen, das
Bebauungsplanverfahren abzuschließen. Die Verwaltung werde das prüfen.