Herr Blaschke begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Referenten, Herrn Ahn.


Einleitend erinnerte Herr Liedtke an die früheren Beratungen zu dem Thema und den neuen Windenergieerlass aus 2015, der die Grundlage der aktuellen Analyse darstelle. Er kündigte an, nach dem Vortrag seitens der Verwaltung einen Verfahrensvorschlag hinsichtlich der weiteren parlamentarischen Beratung zu machen.

 

Es schloss der ausführliche Vortrag von Herrn Ahn an, der mit folgenden Ergebnissen und Empfehlungen für die Stadt Kamen endet:

 

·         Um überhaupt einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen, ist die Altplanung (FNP) aufzuheben.

·         Die Aufhebung ist nur in einem formellen Verfahren möglich.

·         Das Stadtgebiet bietet keinen Raum für größere Windparks, daher würde eine neue Konzentrationszonen-Planung am Nachweis des substanziellen Raumes scheitern.

·         Die Beibehaltung der bisherigen Planung würde langfristig auch ein Repowering der bestehenden Anlage verhindern.

·         Die „Freigabe“ des Stadtgebietes für die Prüfung von Einzelstandorten wird keinen „Boom“ im Bereich der Windenergie erzeugen.

 

(Die gesamte Präsentation kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.)

 

Herr Diederichs-Späh fragte, ob Bergrecht zu einem harten oder weichen Tabu-Kriterium für Windenergie zähle.

 

Herr Ahn antwortete, dass das Bergrecht keine solche Nutzung verbiete. Auch schwierige Gründungssituationen seien heutzutage technisch lösbar, aber auch kostenintensiv. Das Risiko, z.B. auch für Haldenstandorte, liege letztlich beim Betreiber.

 

Herr Behrens stellte die Frage, wie man mit diesen Informationen nun umgehe und richtete an die Verwaltung die Bitte, eine Auswertung und Handlungsempfehlung zu formulieren und in die politische Beratung zu geben.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, wie er die Einsatzmöglichkeiten von Kleinwindanlagen beurteile, antwortete Herr Ahn, dass der Einsatz von Kleinwindanlagen nicht durch diese Planung gesteuert werde. Diese seien auch im sog. Innenbereich einsetzbar und werden üblicherweise zur Deckung eines Eigenbedarfs verwendet. Seines Erachtens erklärt sich die geringe Verbreitung dieser Technik durch die noch fehlende Wirtschaftlichkeit.

 

Herr Lütschen stellte fest, dass die Stadt Kamen in Ihrem Klimaschutzkonzept von der Errichtung von vier Windkraftanlagen ausgehe und dass man dieses Ziel nach der vorgetragenen Analyse wohl nicht erreichen würde. Er fragte Herrn Ahn nach seiner Empfehlung.

 

Herr Ahn verwies auf seine Aussage, auf eine Steuerung zu verzichten und auf die Errichtung von Windkraftanlagen im Einzelgenehmigungsverfahren zu setzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh bestätigte Herr Ahn, dass Windprognosen heutzutage sehr verlässlich seien.

 

Abschließend bündelte Herr Liedtke die Ergebnisse der vorgestellten Potentialflächenanalyse wie folgt:

Es zeichnet sich ab, dass sich im Stadtgebiet keine Konzentrationszonen für eine Windkraftnutzung finden lassen und man perspektivisch über die Realisierung von Standorten im Einzelgenehmigungsverfahren rede. Dazu müsste ein Bauherr alle relevanten Erlaubnisvoraussetzungen zur Errichtung einer Windkraftanlage erfüllen und gegenüber dem Kreis Unna als Genehmigungsbehörde darlegen. Welche Anlagenzahl man damit im Stadtgebiet erreichen könne, bleibe abzuwarten.

Vor dem Hintergrund des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen, das die Errichtung von Windkraftanlagen vorsieht, müsse es Ziel sein, dem Bau solcher Anlagen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das bedeute, dass man voraussichtlich in ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einsteigen und die Festsetzung der Konzentrationszone hier herausnehmen müsse.

 

Zum weiteren Verfahren kündigte Herr Liedtke an, dass zunächst alle Fraktionen die Potentialflächenanalyse zur Verfügung gestellt bekommen und die Verwaltung dann für die nächste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses einen Vorschlag in Richtung eines FNP-Änderungsverfahrens unterbreiten werde, wobei in einem solchen Verfahren wohl auch der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat eingebunden wären.