Sitzung: 06.10.2016 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Herr Blaschke begrüßte zu diesem
Tagesordnungspunkt den Referenten, Herrn Ahn.
Einleitend erinnerte Herr Liedtke an
die früheren Beratungen zu dem Thema und den neuen Windenergieerlass aus 2015,
der die Grundlage der aktuellen Analyse darstelle. Er kündigte an, nach dem
Vortrag seitens der Verwaltung einen Verfahrensvorschlag hinsichtlich der
weiteren parlamentarischen Beratung zu machen.
Es schloss
der ausführliche Vortrag von Herrn Ahn
an, der mit folgenden Ergebnissen und Empfehlungen für die Stadt Kamen endet:
·
Um
überhaupt einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen, ist die
Altplanung (FNP) aufzuheben.
·
Die
Aufhebung ist nur in einem formellen Verfahren möglich.
·
Das
Stadtgebiet bietet keinen Raum für größere Windparks, daher würde eine neue
Konzentrationszonen-Planung am Nachweis des substanziellen Raumes scheitern.
·
Die
Beibehaltung der bisherigen Planung würde langfristig auch ein Repowering der
bestehenden Anlage verhindern.
·
Die
„Freigabe“ des Stadtgebietes für die Prüfung von Einzelstandorten wird keinen
„Boom“ im Bereich der Windenergie erzeugen.
(Die
gesamte Präsentation kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.)
Herr Diederichs-Späh fragte, ob Bergrecht zu
einem harten oder weichen Tabu-Kriterium für Windenergie zähle.
Herr Ahn antwortete, dass das Bergrecht
keine solche Nutzung verbiete. Auch schwierige Gründungssituationen seien
heutzutage technisch lösbar, aber auch kostenintensiv. Das Risiko, z.B. auch
für Haldenstandorte, liege letztlich beim Betreiber.
Herr Behrens stellte die Frage, wie man mit
diesen Informationen nun umgehe und richtete an die Verwaltung die Bitte, eine
Auswertung und Handlungsempfehlung zu formulieren und in die politische
Beratung zu geben.
Auf die
Frage von Herrn Diederichs-Späh, wie
er die Einsatzmöglichkeiten von Kleinwindanlagen beurteile, antwortete Herr Ahn, dass der Einsatz von
Kleinwindanlagen nicht durch diese Planung gesteuert werde. Diese seien auch im
sog. Innenbereich einsetzbar und werden üblicherweise zur Deckung eines
Eigenbedarfs verwendet. Seines Erachtens erklärt sich die geringe Verbreitung
dieser Technik durch die noch fehlende Wirtschaftlichkeit.
Herr Lütschen stellte fest, dass die Stadt
Kamen in Ihrem Klimaschutzkonzept von der Errichtung von vier Windkraftanlagen
ausgehe und dass man dieses Ziel nach der vorgetragenen Analyse wohl nicht
erreichen würde. Er fragte Herrn Ahn
nach seiner Empfehlung.
Herr Ahn verwies auf seine Aussage, auf eine
Steuerung zu verzichten und auf die Errichtung von Windkraftanlagen im
Einzelgenehmigungsverfahren zu setzen.
Auf
Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh bestätigte
Herr Ahn, dass Windprognosen
heutzutage sehr verlässlich seien.
Abschließend
bündelte Herr Liedtke die Ergebnisse
der vorgestellten Potentialflächenanalyse wie folgt:
Es
zeichnet sich ab, dass sich im Stadtgebiet keine Konzentrationszonen für eine
Windkraftnutzung finden lassen und man perspektivisch über die Realisierung von
Standorten im Einzelgenehmigungsverfahren rede. Dazu müsste ein Bauherr alle
relevanten Erlaubnisvoraussetzungen zur Errichtung einer Windkraftanlage
erfüllen und gegenüber dem Kreis Unna als Genehmigungsbehörde darlegen. Welche
Anlagenzahl man damit im Stadtgebiet erreichen könne, bleibe abzuwarten.
Vor dem
Hintergrund des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen, das die
Errichtung von Windkraftanlagen vorsieht, müsse es Ziel sein, dem Bau solcher
Anlagen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das bedeute, dass man
voraussichtlich in ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einsteigen
und die Festsetzung der Konzentrationszone hier herausnehmen müsse.
Zum
weiteren Verfahren kündigte Herr Liedtke an, dass zunächst alle
Fraktionen die Potentialflächenanalyse zur Verfügung gestellt bekommen und die
Verwaltung dann für die nächste Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses einen Vorschlag in Richtung eines
FNP-Änderungsverfahrens unterbreiten werde, wobei in einem solchen Verfahren
wohl auch der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss, der Haupt- und
Finanzausschuss sowie der Rat eingebunden wären.