Sitzung: 08.06.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 122/2000
Beschluss:
1.
Der Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom
10.12.1998 (Vorlagen-Nr. 387/98) wird
dahingehend abgeändert, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit der Werkstatt
Unna GmbH und dem Werkstatt Unna e.V. den in der Anlage beigefügten
unbefristeten, aber mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Jahresende
versehenen, Vertrag zu schließen.
2. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wird im Fachausschuss über die abgelaufene Periode und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen, insbesondere über die Anzahl der Teilnehmer aus Kamen und über die voraussichtlichen finanziellen Entwicklungen des kommenden Jahres berichtet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen