Beschluss:

 

1.      Der Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 10.12.1998 (Vor­lagen-Nr. 387/98)  wird dahingehend abgeändert, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit der Werkstatt Unna GmbH und dem Werkstatt Unna e.V. den in der Anlage beigefügten unbefristeten, aber mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Jahresende versehenen, Vertrag zu schließen.

2.      Vor Ablauf der Kündigungsfrist wird im Fachausschuss über die abge­laufene Periode und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen, insbesondere über die Anzahl der Teilnehmer aus Kamen und über die voraussichtlichen finanziellen Entwicklungen des kommenden Jahres berichtet.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen