Sitzung: 08.06.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 81/2000
Beschluss:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 3 GO NW genehmigt:
Für die Sanierung der Deckenkonstruktion der Sporthalle am Koppelteich werden außerplanmäßig 250.000,00 DM bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen