Herr Eisenhardt teilte mit, dass am 01.03.2016 von Frau Peppmeier ein Ausblick auf die Breitbandversorgung im Stadtgebiet Kamen gegeben worden sei.

Hierbei sei von einem Breitbandkoordinator für den Kreis Unna und auch von geplanten Gesprächen mit Kooperationspartnern die Rede gewesen.

Er bat die Verwaltung um einen Sachstandsbericht.

 

Frau Peppmeier informierte, dass der Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen sei.

Grundsätzlich habe man sich darauf verständigt, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip, der marktgetriebene Ausbau immer vorrangig sei. Das gelte auch für die so genannte passive Infrastruktur von Leerrohren. Auch die Förderkulisse sei im Übrigen darauf ausgerichtet. Die Stadt beabsichtige nicht, Eigentümer eines Leerrohrnetzes zu sein.

Deshalb informiere die Verwaltung bei geplanten Tiefbaumaßnahmen alle Versorgungsträger, die dann entscheiden könnten Leerrohre oder Breitbandkabel mitzuverlegen. So seien beispielsweise in der Derner Straße Leerrohre verlegt worden.

Ein Leerrohrkonzept, welches noch zusätzlich Geld kosten würde, sei somit nicht erforderlich.

Frau Peppmeier führte weiter aus, dass die Stadt im Frühjahr Fördergelder des Bundes für Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beantragt habe. Der Antrag sei im Juli 2016 bewilligt worden.

Die Stadt habe nach Ausschreibung ein renommiertes Beratungsunternehmen beauftragt und es habe am gestrigen Tag ein Auftaktgespräch gegeben.

Zunächst werden ein Markterkundungsverfahren und eine aktuelle Erfassung der Ist-Situation durchgeführt. Hierbei würden u.a. auch Mitverlegungsmöglichkeiten von Leerrohren z.B. durch die kommunalen Versorgungsträger (GSW, SEK) betrachtet.

 

Herr Lipinski verwies auf die Ausführungen von Frau Peppmeier und schlug vor, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Eisenhardt fragte nach, ob bei jeder Tiefbaumaßnahme eine Information an die Telekommunikationsanbieter verschickt würde.

 

Herr Hupe bejahte dies. Die entscheidende Frage sei aber, die Frage der Trägerschaft der Infrastruktur. Hier liege der Schwerpunkt im privatwirtschaftlichen und nicht im kommunalen Bereich.

 

Auf die Frage von Herrn Fuhrmann wer für die Bürger/Innen, zum Beispiel am Margaretenweg, der Ansprechpartner zum Thema Breitband sei, antwortete Frau Peppmeier, dass der Kontakt zum Telekommunikationsanbieter gesucht werden solle.

 

Herr Hupe wies daraufhin, dass die Entscheidung Leerrohre bei geplanten Tiefbaumaßnahmen zu verlegen allein von den Telekommunikationsanbietern getroffen werde.

 

Herrn Helmken war es unverständlich, dass nicht im Rahmen von Baumaßnahmen Leerrohre verlegt würden. Es mache keinen Sinn, die Straße im Nachhinein erneut aufzureißen.

 

Herr Hupe betonte nochmals, dass es die alleinige Entscheidung des Telekommunikationsanbieters sei, die Mitverlegungsmöglichkeiten im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme zu nutzen. Vorleistungen seitens der Stadtverwaltung würden hier nicht in Betracht kommen.

 

Herr Helmken entgegnete, dass dies aber Investitionen in die Zukunft der Stadt Kamen wären.

 

Frau Peppmeier wies daraufhin, dass diese Infrastruktur nicht zum Nulltarif zu haben sei. Es sei mit Kosten von 5-10 €/m für eine Leerrohrverlegung zu rechnen. Dabei sei zum Zeitpunkt der Verlegung nicht sichergestellt, ob diese in der Zukunft tatsächlich genutzt würden und die Investitionen refinanziert würden.

 

Herr Helmken gab zu bedenken, dass der durch erneutes Aufreißen der Straßen entstehende unschöne „Flickenteppich“ durch die Nutzung der Mitverlegungsmöglichkeiten vermieden werden könne.

 

Herr Hupe wies auf infrastrukturschonende Verlegetechniken hin.

Hier spräche man dann von „untiefer“ Verlegung, die nicht mehr in 80 cm Tiefe erfolgen müsste.

 

Herr Krause verwies auf die von der Verwaltung mitgeteilten Informationen zu dem Thema und schlug vor, den Antrag zurück zu ziehen.

 

Herr Eisenhardt erläuterte, dass er weiterhin die Erstellung eines Leerrohkonzeptes als sinnvoll erachten würde. Es würde den Anschluss der Bürger/Innen an ein gut ausgebautes Breitbandnetz vereinfachen und die Stadt Kamen sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Bereich attraktivieren.

Der Antrag sei seitens der CDU-Fraktion darüber hinaus gestellt worden, um einen Sachstandsbericht zu erhalten.

Die CDU-Fraktion ziehe den Antrag zurück, da die Mitverlegungsmöglichkeiten im Rahmen der von Frau Peppmeier erläuterten Studie mit geprüft würden. Herr Eisenhardt gab den Hinweis, dass die Breitbandversorgung in Nordbögge wesentlich einfacher gewährleistet worden wäre, wenn bereits Leerrohre vorhanden gewesen wären.

 

Die Förderkulisse im Bereich Breitband sei sehr komplex, so Herr Hupe.

 

Frau Peppmeier bestätigte die Hinweise zur Förderkulisse. Vom Fördergeber werde bei Ausbauprojekten u.a. eine Versorgung von mindestens 50 MBit gefordert, wobei Voraussetzung für eine Förderung eine Unterversorgung von unter 30 MBit vorhanden sein müsse. Zur Einordnung der Versorgungslage wies sie darauf hin, dass in Kamen die Durchdringungsquote bei Bandbreiten bis 50 MBit nach einer Veröffentlichung der Landesregierung auf eine kleine Anfrage im Landtag 2015 immerhin bei 84 % liege.

 

Herr Eisenhardt gab zu Protokoll, dass ein ausgebautes Breitbandnetz die Lebensqualität der Stadt steigern würde und hält das Thema Breitband weiterhin für ein wichtiges Thema des Wirtschaftsausschusses, welches eine regelmäßige Berichterstattung erfordere.

 

Diese grundsätzliche Bedeutung sei unstreitig, so Frau Peppmeier.

 

Herr Heidenreich teilte mit, er habe gehört, dass die Telekom ihre passive Haltung im Bereich der lokalen Entwicklungsmöglichkeiten der Breitbandversorgung aufgeben würde.

 

Abschließend wies Frau Peppmeier auf das Digi-Netz-Gesetz hin, das voraussichtlich im Oktober verabschiedet werden solle.

Ziel sei die Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Darüber hinaus sollten aus der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen, weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze entstehen. Es solle eine zentrale Informationsstelle geschaffen werden, um die Netzinfrastruktur transparent zu machen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sei eine kommunale Konzeption für Leerrohre nicht erforderlich.