Sitzung: 15.09.2016 Wirtschaftsausschuss
Herr Eisenhardt teilte mit, dass am
01.03.2016 von Frau Peppmeier ein Ausblick auf die Breitbandversorgung im
Stadtgebiet Kamen gegeben worden sei.
Hierbei sei von
einem Breitbandkoordinator für den Kreis Unna und auch von geplanten Gesprächen
mit Kooperationspartnern die Rede gewesen.
Er bat die
Verwaltung um einen Sachstandsbericht.
Frau Peppmeier informierte, dass der Antrag
der CDU-Fraktion abzulehnen sei.
Grundsätzlich
habe man sich darauf verständigt, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip, der
marktgetriebene Ausbau immer vorrangig sei. Das gelte auch für die so genannte
passive Infrastruktur von Leerrohren. Auch die Förderkulisse sei im Übrigen
darauf ausgerichtet. Die Stadt beabsichtige nicht, Eigentümer eines
Leerrohrnetzes zu sein.
Deshalb
informiere die Verwaltung bei geplanten Tiefbaumaßnahmen alle
Versorgungsträger, die dann entscheiden könnten Leerrohre oder Breitbandkabel
mitzuverlegen. So seien beispielsweise in der Derner Straße Leerrohre verlegt
worden.
Ein
Leerrohrkonzept, welches noch zusätzlich Geld kosten würde, sei somit nicht
erforderlich.
Frau Peppmeier
führte weiter aus, dass die Stadt im Frühjahr Fördergelder des Bundes für
Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beantragt habe. Der Antrag sei im Juli
2016 bewilligt worden.
Die Stadt habe
nach Ausschreibung ein renommiertes Beratungsunternehmen beauftragt und es habe
am gestrigen Tag ein Auftaktgespräch gegeben.
Zunächst werden
ein Markterkundungsverfahren und eine aktuelle Erfassung der Ist-Situation
durchgeführt. Hierbei würden u.a. auch Mitverlegungsmöglichkeiten von
Leerrohren z.B. durch die kommunalen Versorgungsträger (GSW, SEK) betrachtet.
Herr Lipinski verwies auf die Ausführungen
von Frau Peppmeier und schlug vor, den Antrag abzulehnen.
Herr Eisenhardt fragte nach, ob bei jeder
Tiefbaumaßnahme eine Information an die Telekommunikationsanbieter verschickt
würde.
Herr Hupe bejahte dies. Die entscheidende
Frage sei aber, die Frage der Trägerschaft der Infrastruktur. Hier liege der
Schwerpunkt im privatwirtschaftlichen und nicht im kommunalen Bereich.
Auf die Frage von
Herrn Fuhrmann wer für die
Bürger/Innen, zum Beispiel am Margaretenweg, der Ansprechpartner zum Thema
Breitband sei, antwortete Frau Peppmeier,
dass der Kontakt zum Telekommunikationsanbieter gesucht werden solle.
Herr Hupe wies daraufhin, dass die
Entscheidung Leerrohre bei geplanten Tiefbaumaßnahmen zu verlegen allein von
den Telekommunikationsanbietern getroffen werde.
Herrn Helmken war es unverständlich, dass
nicht im Rahmen von Baumaßnahmen Leerrohre verlegt würden. Es mache keinen
Sinn, die Straße im Nachhinein erneut aufzureißen.
Herr Hupe betonte nochmals, dass es die
alleinige Entscheidung des Telekommunikationsanbieters sei, die
Mitverlegungsmöglichkeiten im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme zu nutzen.
Vorleistungen seitens der Stadtverwaltung würden hier nicht in Betracht kommen.
Herr Helmken entgegnete, dass dies aber
Investitionen in die Zukunft der Stadt Kamen wären.
Frau Peppmeier wies daraufhin, dass diese
Infrastruktur nicht zum Nulltarif zu haben sei. Es sei mit Kosten von 5-10 €/m
für eine Leerrohrverlegung zu rechnen. Dabei sei zum Zeitpunkt der Verlegung
nicht sichergestellt, ob diese in der Zukunft tatsächlich genutzt würden und
die Investitionen refinanziert würden.
Herr Helmken gab zu bedenken, dass der durch
erneutes Aufreißen der Straßen entstehende unschöne „Flickenteppich“ durch die
Nutzung der Mitverlegungsmöglichkeiten vermieden werden könne.
Herr Hupe wies auf infrastrukturschonende
Verlegetechniken hin.
Hier spräche man
dann von „untiefer“ Verlegung, die nicht mehr in 80 cm Tiefe erfolgen müsste.
Herr Krause verwies auf die von der
Verwaltung mitgeteilten Informationen zu dem Thema und schlug vor, den Antrag
zurück zu ziehen.
Herr Eisenhardt erläuterte, dass er weiterhin
die Erstellung eines Leerrohkonzeptes als sinnvoll erachten würde. Es würde den
Anschluss der Bürger/Innen an ein gut ausgebautes Breitbandnetz vereinfachen
und die Stadt Kamen sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten
Bereich attraktivieren.
Der Antrag sei
seitens der CDU-Fraktion darüber hinaus gestellt worden, um einen
Sachstandsbericht zu erhalten.
Die CDU-Fraktion
ziehe den Antrag zurück, da die Mitverlegungsmöglichkeiten im Rahmen der von
Frau Peppmeier erläuterten Studie mit geprüft würden. Herr Eisenhardt gab den
Hinweis, dass die Breitbandversorgung in Nordbögge wesentlich einfacher
gewährleistet worden wäre, wenn bereits Leerrohre vorhanden gewesen wären.
Die Förderkulisse
im Bereich Breitband sei sehr komplex, so Herr Hupe.
Frau Peppmeier bestätigte die Hinweise zur
Förderkulisse. Vom Fördergeber werde bei Ausbauprojekten u.a. eine Versorgung
von mindestens 50 MBit gefordert, wobei Voraussetzung für eine Förderung eine
Unterversorgung von unter 30 MBit vorhanden sein müsse. Zur Einordnung der
Versorgungslage wies sie darauf hin, dass in Kamen die Durchdringungsquote bei
Bandbreiten bis 50 MBit nach einer Veröffentlichung der Landesregierung auf
eine kleine Anfrage im Landtag 2015 immerhin bei 84 % liege.
Herr Eisenhardt gab zu Protokoll, dass ein
ausgebautes Breitbandnetz die Lebensqualität der Stadt steigern würde und hält
das Thema Breitband weiterhin für ein wichtiges Thema des
Wirtschaftsausschusses, welches eine regelmäßige Berichterstattung erfordere.
Diese
grundsätzliche Bedeutung sei unstreitig, so Frau Peppmeier.
Herr Heidenreich teilte mit, er habe gehört,
dass die Telekom ihre passive Haltung im Bereich der lokalen
Entwicklungsmöglichkeiten der Breitbandversorgung aufgeben würde.
Abschließend wies
Frau Peppmeier auf das
Digi-Netz-Gesetz hin, das voraussichtlich im Oktober verabschiedet werden
solle.
Ziel sei die
Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze.
Darüber hinaus sollten aus der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten
eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen, weitere
Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze entstehen. Es
solle eine zentrale Informationsstelle geschaffen werden, um die
Netzinfrastruktur transparent zu machen. Auch unter diesem Gesichtspunkt sei
eine kommunale Konzeption für Leerrohre nicht erforderlich.