Beschluss:

 

Für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Verfahren zur Bestellung von Schulleitungen nach § 61 Abs. 1 SchulG NRW wird seitens des Schulträgers folgendes Gremium gebildet:

 

-       die/der für Schulträgeraufgaben zuständige Beigeordnete/Dezernentin/Dezernent oder ein vom Bürgermeister benannte/r Vertreterin/Vertreter der Verwaltung und

-       die/der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses und

-       die/der stellv. Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses

 

Die nicht im Gremium vertretenen Fraktionen werden vorab über geplante Vorstellungsgespräche informiert und haben die Möglichkeit der Teilnahme mit 1 Person.

 

Ein seitens des Schulträgers gewünschter Vorschlag nach § 61 Abs. 2 SchulG NRW wird nach Beratung im Gremium von der Verwaltung verfasst und gegenüber der oberen Schulaufsicht abgegeben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen