Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 075/2016
Beschluss:
Für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Verfahren zur Bestellung von Schulleitungen nach § 61 Abs. 1 SchulG NRW wird seitens des Schulträgers folgendes Gremium gebildet:
- die/der für Schulträgeraufgaben zuständige Beigeordnete/Dezernentin/Dezernent oder ein vom Bürgermeister benannte/r Vertreterin/Vertreter der Verwaltung und
- die/der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses und
- die/der stellv. Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses
Die nicht im Gremium vertretenen Fraktionen werden vorab über geplante Vorstellungsgespräche informiert und haben die Möglichkeit der Teilnahme mit 1 Person.
Ein seitens des Schulträgers gewünschter Vorschlag nach § 61 Abs. 2 SchulG NRW wird nach Beratung im Gremium von der Verwaltung verfasst und gegenüber der oberen Schulaufsicht abgegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen