Beschlussempfehlung:

 

Für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Verfahren zur Bestellung von Schulleitungen nach § 61 Abs. 1 SchulG NRW wird seitens des Schulträgers folgendes Gremium gebildet:

 

-       die/der für Schulträgeraufgaben zuständige Beigeordnete/Dezernentin/Dezernent oder ein vom Bürgermeister benannte/r Vertreterin/Vertreter der Verwaltung und

-       die/der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses und

-       die/der stellv. Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses

 

Die nicht im Gremium vertretenen Fraktionen werden vorab über geplante Vorstellungsgespräche informiert und haben die Möglichkeit der Teilnahme mit 1 Person.

 

Ein seitens des Schulträgers gewünschter Vorschlag nach § 61 Abs. 2 SchulG NRW wird nach Beratung im Gremium von der Verwaltung verfasst und gegenüber der oberen Schulaufsicht abgegeben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen erläuterte den rechtlichen Hintergrund des Beschlussvorschlages und die damit verbundenen Änderungen und Auswirkungen für die Stadt Kamen nach § 61 Schulgesetz NRW (SchulG NRW).

 

Herr Heidler begrüßte das neue Verfahren und teilte mit, dass es diesbezüglich keine Bedenken gebe.

 

Frau Scharrenbach stellte die Frage, ob die nicht im Gremium vertretenen Fraktionen jeweils eine Person stellen könnten oder man sich auf eine Person insgesamt einigen müsse.

 

Herr Eckardt erklärte dazu, dass pro Fraktion jeweils eine Person teilnehmen könne.