Sitzung: 31.08.2016 Gleichstellungsbeirat
Frau Gerdes erläuterte den Antrag ihrer
Fraktion und fragte Frau Grothaus nach den Auswirkungen des Entwurfes des
Gesetzes auf die Stadt Kamen.
Frau Grothaus gab hierzu an, dass die
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt, da es sich um einen Entwurf des LGG handelt,
keine abschließende Antwort geben könne. Der Gesetzesentwurf sei vor der
Sommerpause eingebracht worden und die beteiligten Verbände haben jetzt die
Möglichkeit ihre Stellungnahmen abzugeben. Es sei durchaus denkbar, dass noch
Änderungen vorgenommen werden müssen, denn gewichtige Verbände wie der Städte-
und Gemeindebund oder der Deutsche Städtetag, haben erhebliche Bedenken gegen
einige der geplanten Änderungen geäußert. Zudem seien für die Anwendung neuer
Gesetze unbedingt Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Anhörung der Verbände
im zuständigen Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation finde am
07.09.2016 statt.
Herr Heidler äußerte sein Unverständnis
darüber, über die Auswirkungen eines Gesetzes zu diskutieren, das noch nicht
verabschiedet sei.
Frau Gerdes erkundigte sich bei Frau
Grothaus nach ihrer Einschätzung dieses Gesetzentwurfes.
Frau Grothaus erklärte, dass es zu weit
führen würde, zu den einzelnen beabsichtigten Änderungen Stellung zunehmen,
zumal der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion einen anderen Schwerpunkt habe.
Sie gab an, dass die Gleichstellungsbeauftragten in NRW eine gemeinsame Stellungnahme, der sie sich
fachlich anschließe, erarbeitet haben. Diese werde in der nächsten Woche von
einer der Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
und Gleichstellungsbeauftragter bei der Anhörung im Ausschuss vorgetragen. Sie
bot an, diese Stellungnahme der Niederschrift beizufügen.
Dieser Vorschlag
wurde von Frau Gerdes begrüßt.
Abschließend fragte
Frau Gerdes bei Frau Grothaus nach, ob sie als Gleichstellungsbeauftragte eine
Stellvertreterin habe.
Frau Grothaus führte hierzu aus, dass seit
Inkrafttreten des LGG vor 17 Jahren eine Stellvertreterin für die
Gleichstellungsbeauftragte benannt sei. Obwohl keine gesetzliche Pflicht
bestehe habe die Verwaltung, um die Beteiligungsrechte aus Gründen der
Rechtssicherheit zu gewährleisten, bereits seit 1999 eine Stellvertreterin
bestellt.