Frau Hartig begrüßte die Beigeordneten Frau Kappen und Frau Peppmeier. Sie führte aus, dass der Gleichstellungsbeirat sich seit Jahren mit dem Frauenförderplan der Stadt Kamen beschäf­tige und regelmäßig den noch immer zu geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen kri­tisch anmerke. Deshalb sei sie sehr erfreut, dass seit April gleich zwei weibliche Beigeordnete zur Verwaltungsspitze der Stadt Kamen gehören.

 

Frau Kappen und Frau Peppmeier stellten ihren beruflichen Werdegang vor und informierten über ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Frau Kappen betonte, dass es aus ihrem Bereich zukünftig immer wieder Berührungspunkte mit dem Gleichstellungsbeirat geben werde, insbe­sondere zu den Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und „Mehr Frauen in Führung“. Es sei ihr ein wichtiges Anliegen in den Fachbereichen, die zu ihrem Dezernat gehören, Frauen für Führungsaufgaben zu begeistern und zu qualifizieren.

 

Frau Peppmeier ergänzte, dass zu ihrem Dezernat auch die Wirtschaftsförderung gehöre und hier das Vereinbarkeitsthema ebenfalls eine große Rolle spiele. Eine gute Kinderbetreuungssi­tuation steigere die Attraktivität einer Stadt für junge Familien. Aus eigener Erfahrung könne sie sagen, dass für ihre berufliche Karriere und damit für die Verein­barkeit mit den Familienaufgaben die kurzen Wege von Wohnen und Arbeiten sehr hilfreich wa­ren.

 

Herr Heidler stellte fest, dass seine Partei sehr an einer Frauenquote interessiert sei und zeigte sich deshalb erfreut, dass Kamen im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis Unna, mit einer fast paritätischen Besetzung des Verwaltungsvorstandes, eine Vorreiterrolle einnehme.

 

Frau Blecher merkte mit Blick auf ihre eigene frühere Tätigkeit beim Sportverband auf Landes­ebene an, dass Frauen in männerdominierten Bereichen nach wie vor doppelt soviel leisten müssen.

 

Zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie fragte Frau Gerdes nach betrieblicher Kinder­betreuung in Kamen.

 

Frau Kappen gab hierzu an, dass bei der Einrichtung von betrieblich unterstützter Kinderbe­treuung, ob als Betriebskindertagesstätte, Großtagespflegestelle etc., aufwendige Formalien und Auflagen zu berücksichtigen seien. Nach kurzer Diskussion wies sie abschließend daraufhin, dass Erfahrungswerte gezeigt haben, dass betriebsnahe Kinderbetreuung oftmals nur in den ersten drei Jahren nachgefragt werde, danach bevorzugen Eltern für ihre Kinder aufgrund von sozialen Bezügen eher eine wohnortnahe Betreuung. Außerdem sehe sie hier nicht nur die Kommunen sondern auch die Arbeitswelt in der Verantwortung.

 

Herr Heidler wies in diesem Zusammenhang auf eine Betriebsbesichtigung von „Arbeit und Le­ben“ zum Thema „Flexible Arbeitszeiten“ hin, die im VHS-Programm ausgewiesen sei.