Sitzung: 31.08.2016 Gleichstellungsbeirat
Frau Hartig begrüßte die Beigeordneten Frau
Kappen und Frau Peppmeier. Sie führte aus, dass der Gleichstellungsbeirat sich
seit Jahren mit dem Frauenförderplan der Stadt Kamen beschäftige und
regelmäßig den noch immer zu geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen
kritisch anmerke. Deshalb sei sie sehr erfreut, dass seit April gleich zwei
weibliche Beigeordnete zur Verwaltungsspitze der Stadt Kamen gehören.
Frau Kappen und Frau Peppmeier stellten ihren beruflichen Werdegang vor und informierten
über ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Frau Kappen betonte, dass es aus
ihrem Bereich zukünftig immer wieder Berührungspunkte mit dem
Gleichstellungsbeirat geben werde, insbesondere zu den Themen „Vereinbarkeit
von Beruf und Familie“ und „Mehr Frauen in Führung“. Es sei ihr ein wichtiges
Anliegen in den Fachbereichen, die zu ihrem Dezernat gehören, Frauen für
Führungsaufgaben zu begeistern und zu qualifizieren.
Frau Peppmeier
ergänzte, dass zu ihrem Dezernat auch die Wirtschaftsförderung gehöre und hier
das Vereinbarkeitsthema ebenfalls eine große Rolle spiele. Eine gute
Kinderbetreuungssituation steigere die Attraktivität einer Stadt für junge
Familien. Aus eigener Erfahrung könne sie sagen, dass für ihre berufliche
Karriere und damit für die Vereinbarkeit mit den Familienaufgaben die kurzen
Wege von Wohnen und Arbeiten sehr hilfreich waren.
Herr Heidler stellte fest, dass seine Partei
sehr an einer Frauenquote interessiert sei und zeigte sich deshalb erfreut,
dass Kamen im Vergleich zu anderen Kommunen im Kreis Unna, mit einer fast
paritätischen Besetzung des Verwaltungsvorstandes, eine Vorreiterrolle
einnehme.
Frau Blecher merkte mit Blick auf ihre
eigene frühere Tätigkeit beim Sportverband auf Landesebene an, dass Frauen in
männerdominierten Bereichen nach wie vor doppelt soviel leisten müssen.
Zum Thema
Vereinbarkeit von Beruf und Familie fragte Frau Gerdes nach betrieblicher Kinderbetreuung in Kamen.
Frau Kappen gab hierzu an, dass bei der
Einrichtung von betrieblich unterstützter Kinderbetreuung, ob als
Betriebskindertagesstätte, Großtagespflegestelle etc., aufwendige Formalien und
Auflagen zu berücksichtigen seien. Nach kurzer Diskussion wies sie abschließend
daraufhin, dass Erfahrungswerte gezeigt haben, dass betriebsnahe Kinderbetreuung
oftmals nur in den ersten drei Jahren nachgefragt werde, danach bevorzugen
Eltern für ihre Kinder aufgrund von sozialen Bezügen eher eine wohnortnahe
Betreuung. Außerdem sehe sie hier nicht nur die Kommunen sondern auch die
Arbeitswelt in der Verantwortung.
Herr Heidler wies in diesem Zusammenhang auf
eine Betriebsbesichtigung von „Arbeit und Leben“ zum Thema „Flexible
Arbeitszeiten“ hin, die im VHS-Programm ausgewiesen sei.