Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Be­bauungsplanes Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss”.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 7,7 ha und wird begrenzt durch:

-              die Wilhelm-Bläser-Straße im Süden,

-              die Grenze der bestehenden Sportflächen im Westen,

-              die Seseke im Norden sowie

-              den Eilater Weg im Osten.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstellung.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen‎


Herr Lipinski stellte fest, dass Herr Standop sich bezüglich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 für befangen erklärt habe und weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 teilnehmen würde.


Herr Liedtke erklärte, dass er bei seinen Ausführungen die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zusammenfassen würde, da sie inhaltlich letztlich nicht zu trennen seien. Das Sportflächenentwicklungskonzept sei vielfach beraten worden und würde schließlich in zwei Bauleitverfahren münden. Daher sei unter dem Tagesordnungspunkt 4 die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Beschluss vorgelegt worden und unter Tagesordnungspunkt 5 der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes. Dem Fachausschuss seien bisher auch zahlreiche Gutachten vorgestellt worden, die für die Beurteilung der Umsetzung des Konzeptes maßgeblich waren. Es seien schallschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und olfaktometrische Untersuchungen vorgenommen worden. Klimaökologische Auswirkungen seien geprüft worden. Bodenuntersuchungen seien erfolgt und eine planungsrechtliche Untersuchung des Umfeldes vorgenommen worden. Abstimmungen mit dem Lippeverband und RVR seien ebenfalls erfolgt.

 

Herr Krause bedankte sich für die ausführlichen Erläuterungen. Die Umwandlung der ehemaligen Sportflächen in Wohnbauflächen sei ein elementarer Baustein des Sportflächenkonzeptes und elementarer Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Daher werde die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zustimmen. Wichtig sei die Rücksichtnahme auf die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes. Insbesondere werde auch keine Beeinträchtigung auf die Frischluftzufuhr in die Innenstadt festgestellt.

 

Frau Scharrenbach stellte fest, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes eine lange Vorgeschichte gehabt hätten. Die Veräußerungserlöse sollten ursprünglich dazu benutzt werden, den Bau der Kunstrasenplätze zu finanzieren. Zwischenzeitlich sei aber die Finanzierung der Kunstrasenflächen über Kredite erfolgt. Die CDU-Fraktion vertrete nach wie vor den Ansatz, die ehemalige Sportstättenfläche im Hemsack als Gewerbefläche in Angrenzung zur bereits bestehenden Gewerbefläche zu entwickeln. In Bezug auf den LEP / Regionalplan sei sie gespannt, welche Wohnbauflächen zurückgenommen worden seien. Aufgrund der fehlerhaften Grundausrichtung würde beiden Beschlussvorschlägen nicht zugestimmt werden.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass bereits vielfach über die Umwandlung der Sportflächen in ein Gewerbegebiet diskutiert worden sei. Ein Hauptargument dagegen sei immer gewesen, dass die Innenstadt durch ein derartiges Gewerbe-/Industriegebiet erheblich mehr mit Schwerlastverkehr belastet worden wäre. Außerdem habe diese Fläche eine hohe städtebauliche Qualität am Rande der naturnah umgebauten Seseke. Der Regionalplan würde eine gewerbliche Entwicklung auch gar nicht hergeben.

 

Frau Dörlemann erklärte, dass eine Zustimmung zu den beiden Beschlüssen von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht erfolgen könnte. Vieles sei unklar, so z.B. der Umgang mit dem Bebauungsplan Nr. 51 Ka sowie die Nutzungskonflikte Wohnen/Gewerbe. In den Niederschriften habe sie keine Lösungsansätze dazu gefunden. Es sei ursprünglich gesagt worden, dass eine Wohnbebauung nicht so nah an ein Gewerbegebiet aus Lärmschutzgründen heranrücken dürfte. Sie erkundigte sich, ob die Firmen, wie z.B. Vahle, über die Auswirkungen auf ihre Betriebe informiert worden seien.

 

Herr Liedtke erläuterte, in diesem konkreten Fall hätten lärmschutztechnische Untersuchungen ergeben, dass keine Probleme bestehen, da die Lärmwerte der vorhandenen Gewerbebetriebe sehr niedrig seien. Die bereits jetzt bestehende Wohnbebauung mit 104 Wohneinheiten würde bereits eine denkbare Nutzung nach Baunutzungsverordnung stark einschränken. Die zu dieser Thematik erstellten Gutachten und Stellungnahmen seien ausführlich dargestellt und den Fraktionen vorgelegt worden, daher sei die Argumentation nicht nachvollziehbar.

 

Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass das fragliche Gebiet in der seit 3 Monaten veröffentlichen Hochwasserrisikokarte des Umweltministeriums NRW als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen worden sei. Nach einer europäischen Richtlinie dürfte in Überschwemmungsgebieten nicht gebaut werden.

 

Man stehe am Anfang zweier Bauleitverfahren, so Herr Liedtke, in denen alle Fragen noch geklärt werden könnten. Es liege hier die Besonderheit aufgrund des Sportflächenentwicklungskonzeptes vor, dass im Vorfeld schon zahlreiche Prüfungen erfolgt seien. Den von Herrn Diederichs-Späh geschilderten Konflikt würde es nicht geben. Dies sei auch Ergebnis der Abstimmungen mit dem Lippeverband, der Bezirksregierung und der unteren Wasserbehörde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Breuer mit, dass alle Beteiligungsergebnisse der Verfahren den Fraktionen vorgelegt würden.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass sich auch bei den detaillierten Abstimmungen zum Solarhaus mit dem Lippeverband und Kreis Unna keine Konflikte abgezeichnet hätten. Die ehemaligen Sportplätze würden tiefer liegen und seien umrahmt von Wällen, die mit Baumreihen bepflanzt seien und auch erhalten würden. Die gesamte Fläche müsste voraussichtlich im Rahmen der Erschließung erhöht werden.

 

Frau Schaumann sagte die Zustimmung zu beiden Vorlagen zu, da die Entwicklung einer Wohnbaufläche erforderlich sei. In diesem Zusammenhang erinnerte sie an den Beschluss des Ausschusses zur Entwicklung von Wohnbaupotentialen.

 

Flächen, die in nichtintegrierter Lage liegen, am Rande der Siedlungsräume, sollen im Gegenzug im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden, so Herr Liedtke. Vorschläge hierzu werde es voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte geben. In Abgrenzung dazu handele es sich beim Bebauungsplan Nr. 78 Ka um eine reine Innenentwicklung.

 

Herr Krause stellte fest, dass die Bedeutung des Projektes deutlich gemacht worden sei. Sicherlich seien die neu erstellten Sportanlagen mit Krediten finanziert worden, aber das liege in der Natur der Sache, dass die Grundstücke erst später vermarktet werden könnten.

 

Herr Breckner (BUND) ergänzte zum Tagesordnungspunkt 5, dass diese Innenentwicklung begrüßt würde. Die Planungen würden überwiegend die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen, der BUND würde jedoch eine vermehrte Errichtung von Mehrfamilienhäusern befürworten. Dies sei am Bedarf orientiert und effizienter.