Sitzung: 23.06.2016 Planungs- und Straßenverkehrsausschuss
Vorlage: 059/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss”.
Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 7,7 ha und wird begrenzt durch:
- die Wilhelm-Bläser-Straße im Süden,
- die Grenze der bestehenden Sportflächen im Westen,
- die Seseke im Norden sowie
- den Eilater Weg im Osten.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstellung.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Lipinski stellte fest, dass Herr
Standop sich bezüglich der Tagesordnungspunkte 4 und 5 für befangen erklärt
habe und weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu den
Tagesordnungspunkten 4 und 5 teilnehmen würde.
Herr Liedtke erklärte, dass er bei seinen
Ausführungen die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zusammenfassen würde, da sie
inhaltlich letztlich nicht zu trennen seien. Das
Sportflächenentwicklungskonzept sei vielfach beraten worden und würde
schließlich in zwei Bauleitverfahren münden. Daher sei unter dem Tagesordnungspunkt
4 die Änderung des Flächennutzungsplanes zum Beschluss vorgelegt worden und
unter Tagesordnungspunkt 5 der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes. Dem
Fachausschuss seien bisher auch zahlreiche Gutachten vorgestellt worden, die
für die Beurteilung der Umsetzung des Konzeptes maßgeblich waren. Es seien
schallschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und olfaktometrische
Untersuchungen vorgenommen worden. Klimaökologische Auswirkungen seien geprüft
worden. Bodenuntersuchungen seien erfolgt und eine planungsrechtliche
Untersuchung des Umfeldes vorgenommen worden. Abstimmungen mit dem Lippeverband
und RVR seien ebenfalls erfolgt.
Herr Krause bedankte sich für die
ausführlichen Erläuterungen. Die Umwandlung der ehemaligen Sportflächen in Wohnbauflächen
sei ein elementarer Baustein des Sportflächenkonzeptes und elementarer
Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Daher werde die SPD-Fraktion den
Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 zustimmen. Wichtig sei
die Rücksichtnahme auf die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes. Insbesondere werde
auch keine Beeinträchtigung auf die Frischluftzufuhr in die Innenstadt
festgestellt.
Frau Scharrenbach stellte fest, dass die
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes eine
lange Vorgeschichte gehabt hätten. Die Veräußerungserlöse sollten ursprünglich
dazu benutzt werden, den Bau der Kunstrasenplätze zu finanzieren.
Zwischenzeitlich sei aber die Finanzierung der Kunstrasenflächen über Kredite
erfolgt. Die CDU-Fraktion vertrete nach wie vor den Ansatz, die ehemalige
Sportstättenfläche im Hemsack als Gewerbefläche in Angrenzung zur bereits
bestehenden Gewerbefläche zu entwickeln. In Bezug auf den LEP / Regionalplan
sei sie gespannt, welche Wohnbauflächen zurückgenommen worden seien. Aufgrund
der fehlerhaften Grundausrichtung würde beiden Beschlussvorschlägen nicht
zugestimmt werden.
Herr Liedtke erläuterte, dass bereits
vielfach über die Umwandlung der Sportflächen in ein Gewerbegebiet diskutiert
worden sei. Ein Hauptargument dagegen sei immer gewesen, dass die Innenstadt
durch ein derartiges Gewerbe-/Industriegebiet erheblich mehr mit
Schwerlastverkehr belastet worden wäre. Außerdem habe diese Fläche eine hohe
städtebauliche Qualität am Rande der naturnah umgebauten Seseke. Der
Regionalplan würde eine gewerbliche Entwicklung auch gar nicht hergeben.
Frau Dörlemann erklärte, dass eine
Zustimmung zu den beiden Beschlüssen von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen nicht erfolgen könnte. Vieles sei unklar, so z.B. der Umgang mit dem
Bebauungsplan Nr. 51 Ka sowie die Nutzungskonflikte Wohnen/Gewerbe. In den
Niederschriften habe sie keine Lösungsansätze dazu gefunden. Es sei
ursprünglich gesagt worden, dass eine Wohnbebauung nicht so nah an ein
Gewerbegebiet aus Lärmschutzgründen heranrücken dürfte. Sie erkundigte sich, ob
die Firmen, wie z.B. Vahle, über die Auswirkungen auf ihre Betriebe informiert
worden seien.
Herr Liedtke erläuterte, in diesem konkreten
Fall hätten lärmschutztechnische Untersuchungen ergeben, dass keine Probleme
bestehen, da die Lärmwerte der vorhandenen Gewerbebetriebe sehr niedrig seien.
Die bereits jetzt bestehende Wohnbebauung mit 104 Wohneinheiten würde bereits
eine denkbare Nutzung nach Baunutzungsverordnung stark einschränken. Die zu dieser
Thematik erstellten Gutachten und Stellungnahmen seien ausführlich dargestellt
und den Fraktionen vorgelegt worden, daher sei die Argumentation nicht
nachvollziehbar.
Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass
das fragliche Gebiet in der seit 3 Monaten veröffentlichen
Hochwasserrisikokarte des Umweltministeriums NRW als Überschwemmungsgebiet
ausgewiesen worden sei. Nach einer europäischen Richtlinie dürfte in
Überschwemmungsgebieten nicht gebaut werden.
Man stehe am Anfang
zweier Bauleitverfahren, so Herr Liedtke,
in denen alle Fragen noch geklärt werden könnten. Es liege hier die
Besonderheit aufgrund des Sportflächenentwicklungskonzeptes vor, dass im
Vorfeld schon zahlreiche Prüfungen erfolgt seien. Den von Herrn Diederichs-Späh
geschilderten Konflikt würde es nicht geben. Dies sei auch Ergebnis der
Abstimmungen mit dem Lippeverband, der Bezirksregierung und der unteren
Wasserbehörde.
Auf Nachfrage von
Herrn Diederichs-Späh teilte Herr Breuer mit, dass alle
Beteiligungsergebnisse der Verfahren den Fraktionen vorgelegt würden.
Herr Liedtke ergänzte, dass sich auch bei
den detaillierten Abstimmungen zum Solarhaus mit dem Lippeverband und Kreis
Unna keine Konflikte abgezeichnet hätten. Die ehemaligen Sportplätze würden
tiefer liegen und seien umrahmt von Wällen, die mit Baumreihen bepflanzt seien
und auch erhalten würden. Die gesamte Fläche müsste voraussichtlich im Rahmen
der Erschließung erhöht werden.
Frau Schaumann sagte die Zustimmung zu
beiden Vorlagen zu, da die Entwicklung einer Wohnbaufläche erforderlich sei. In
diesem Zusammenhang erinnerte sie an den Beschluss des Ausschusses zur
Entwicklung von Wohnbaupotentialen.
Flächen, die in
nichtintegrierter Lage liegen, am Rande der Siedlungsräume, sollen im Gegenzug
im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden, so Herr Liedtke. Vorschläge hierzu werde es
voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte geben. In Abgrenzung dazu handele es
sich beim Bebauungsplan Nr. 78 Ka um eine reine Innenentwicklung.
Herr Krause stellte fest, dass die Bedeutung
des Projektes deutlich gemacht worden sei. Sicherlich seien die neu erstellten
Sportanlagen mit Krediten finanziert worden, aber das liege in der Natur der
Sache, dass die Grundstücke erst später vermarktet werden könnten.
Herr Breckner (BUND)
ergänzte zum Tagesordnungspunkt 5, dass diese Innenentwicklung begrüßt würde.
Die Planungen würden überwiegend die Errichtung von Einfamilienhäusern
vorgesehen, der BUND würde jedoch eine vermehrte Errichtung von
Mehrfamilienhäusern befürworten. Dies sei am Bedarf orientiert und effizienter.