Der technische Leiter der SEK, Herr Neuhaus, stellte drei aktuelle Maßnahmen anhand von Folien und Plänen vor:

 

  1. Margarethenweg

 

Der ursprüngliche Bauzeitenplan (November 2015 bis Mai 2016) kann nicht eingehalten werden, da die Generalfirma neben dem Hauptkanal auch viele Grundstücksanschlussleitungen im öf­fentlichen Straßenraum erstellt und, nach intensiver Abstimmung und Beratung durch SEK, auch die Hausanschlussleitungen auf den privaten Grundstücken erneuert. Die Rücksichtnahme auf die Interessen der Anwohner/-innen führt zu einer großen Akzeptanz der Anlieger für die Bau­stelle. Für die Erstellung aller Hausanschlüsse hat die Baufirma direkte Verträge mit den Eigen­tümern geschlossen.

 

Herr Tost erklärte, die Vorgehensweise und damit verbundene Verzögerung sei sinnvoll und werde von den betroffenen Anwohnern akzeptiert, da nun alle Hausanschlüsse über den Gene­ralunternehmer für die Eigentümer günstiger und technisch nach einheitlichem, notwendigen Standard gebaut würden.

 

Herr Helmken fragte nach, ob die Befahrungen der öffentlichen Leitungen auch den Zustand im privaten Bereich erfasst habe.

 

Herr Neuhaus bestätigte dies und erklärte, dass sämtliche Leitungen im offenen Verfahren ge­baut würden.

 

Herr Eckardt kritisierte die aktuelle Berichterstattung der lokalen Presse, die ohne ausreichende Recherche die Verzögerung der Bauphase anprangere, obwohl es sinnvoller sei, sich sowohl mit den Interessen der Anwohner auseinander zu setzen und diese zu berücksichtigen als auch Zusatzarbeiten mit durchzuführen und den Kanal erst später fertigzustellen. Seines Erachtens sei auch der Zusammenhang mit der Verlegung der Bushaltestelle falsch dargestellt. Er kriti­sierte, dass die Presse im Vorfeld der Sitzung nicht ausreichend recherchiert habe, falsche In­formationen verbreite und dann nicht an der Sitzung teilnehme.

 

Frau Hartig fragte nach, ob sich Anwohner beschwert hätten. Hierzu stellte Herr Neuhaus klar, dass die Baustelle außergewöhnlich gut verlaufe und die Kooperation zwischen SEK, Baufirma und Anwohnern grundsätzlich ausgesprochen einvernehmlich und funktionell sei.

 

Herr Diederichs-Späh wies darauf hin, dass Herr Neuhaus selbst anlässlich einer Besprechung am 11.04.2016 den 23.05.2016 als Fertigstellungstermin für den Margarethenweg genannt habe.

 

Herr Neuhaus benannte folgende Gründe, die letztendlich gemeinsam zu der Verschiebung des Bauendes geführt hätten:

 

-  Verlegung der Grundstücksanschlüsse nicht nur im öffentlichen Straßenraum

   sondern auch auf den privaten Grundstücken (abgesichert durch Bauverträge),

-  Umbindung von 25 Wasserleitungsanschlüssen,

-  Verlegung von 25 Stromanschlussleitungen bis zum Haus,

-  stellenweise musste das zu hoch liegende Telekom/Unitymedia-Kabel tiefer gelegt

    werden,

-  zu geringe Tragfähigkeiten des Erdplanums im Bereich des Wendehammers

    aufgrund der Tatsache, dass dort ein ehemaliges Pflanzbeet mit nicht tragfähigem 

    Boden verfüllt wurde,

-  bürgerfreundlicher Anlieferungs- und Anwohnerverkehr wurde durch die

    bauausführende Firma  gewährleistet.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, wie viel Mehrkosten durch die zusätzlichen Maßnahmen zu erwarten seien.

 

Herr Neuhaus führte aus, dass aufgrund der erneuerten Hausanschlüsse nicht mit erhöhten Kosten zu rechnen sei, da diese Kosten von den Anwohnerinnen und Anwohnern direkt mit der Baufirma abgerechnet würden. Von den übrigen Kosten würden große Teile von den Fremd­firmen (u. a. GSW, Telekom/Unitymedia, Gelsenwasser) übernommen. Lediglich die Mehrkosten für die Herstellung der Tragfähigkeit des Erdplanums im Bereich des Wendeham­mers seien seitens der Stadtentwässerung zu tragen.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die Kooperation mit den Anwohnern sehr einvernehmlich und gut funktioniere und von 25 Eigentümern lediglich einer in Diskussion mit der Stadt getreten sei.

 

Herr Neuhaus teilte abschließend zu der Maßnahme Margarethenweg mit, dass diese voraus­sichtlich in der 29. Kalenderwoche 2016 beendet sein werde.

 

  1. Otto-Prein-Straße / Lutherplatz

 

Als Baubeginn nannte der technische Leiter, Herr Neuhaus, den 16.06.2016; voraussichtliches Bauende: No­vember 2017. Die Maßnahme teilt sich auf in zwei Bauabschnitte (1. BA Otto-Prein-Straße; 2. BA Lutherplatz mit Kirche). Die Maßnahme und die Bauausführung erfolgt in sehr intensiver Abstimmung mit der Kirche und dem Denkmalschutz. Im Rahmen der umfassenden Beweissi­cherungsmaßnahmen wird die Kirche u. a. im 3D-Verfahren vermessen, Vibrationsmessgeräte in der Kirche installiert, Gipsmarken angebracht und im Rahmen der Erdarbeiten Kanaldielen hydraulisch in den Boden gedrückt, die Schwingungen bzw. Vibrationen auf das Kirchenbauwerk vermindern.

 

Herr Diederichs-Späh regte an, das Tempo-50-Schild im Bereich der Behelfshaltestelle zu ver­hüllen, da unmittelbar dahinter ein Tempo-30-Schild folgen würde. (Anmerkung: Die Anregung wurde kurzfristig umgesetzt.)

 

  1. Wacholderstraße / Ericaweg / Binsenweg

 

Die Großbaumaßnahme soll im Oktober 2016 starten und nach ca. 2 Jahren beendet werden. Die Arbeiten beginnen mit dem Ericaweg im Bereich der Kreuzung mit der Jahnstraße; es folgen Wacholderstraße bis Einmündung in die Königstraße und Binsenweg.

 

Herr Helmken fragte an, ob es sich ausschließlich um eine Mischwasserkanalisation handele und ob in diesem Fall im Zuge der Maßnahme ein weiteres Leerrohr für die spätere Abführung von Niederschlagwasser mit verlegt werde. Herr Neuhaus erläuterte, dass es keine Abweichung vom bisherigen Verfahren geben werde. Es werde nur ein Kanal für Mischwasser gebaut. Die Konsequenz einer Umstellung von Misch- auf Trennsystem wäre, dass jeder Eigentümer auf seinem Grundstück eine Entflechtung (getrennte Leitungen für Schmutzwasser und Regenwas­ser) einrichten müsste, was für die Anwohner eine zusätzliche Belastung darstellen würde. Bei Neubauten würde zwar eine solche Trennung vorgenommen, jedoch nur bis zum Straßenan­schluss, bei dem eine Zusammenführung beider Leitungsstränge stattfände.

 

Herr Dr. Liedtke wies darauf hin, dass die Grundstückseigner das Niederschlagswasser evtl. auf ihren Grundstücken entwässern könnten.

 

Herr Diederich-Späh warnte davor das Niederschlagswasser aus den Kanälen zu nehmen, da die bestehenden Kanäle für bestimmte Wassermengen ausgelegt seien und zu wenig Wasser zu langfristigen Problemen und Wertverlusten führen könne. Er erkundigte sich, ob es sich um eine mögliche KAG-Maßnahme handele.

 

Herr Dr. Liedtke erklärte, dass keine KAG-pflichtige Maßnahme geplant sei. Bis zum heutigen Tag lägen keine entsprechenden Vorschläge oder Wünsche  von Anwohnerinnen und Anwoh­nern vor, die einen Ausbau der Straße als KAG-Maßnahme erfordere, sodass davon auszuge­hen sei, dass es eine reine Kanalerneuerungsmaßnahme bleiben werde.