Beschlussempfehlung:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 2 Satz 3 GO NW genehmigt:

 

Für die Sanierung der Deckenkonstruktion der Sporthalle am Koppelteich werden außerplanmäßig 250.000,00 DM bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen